Berlin  Was denkt der Mittelstand – wird das nun die Wirtschaftswende, Frau Connemann?

Rena Lehmann
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Von Rena Lehmann
| 12.04.2025 01:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Gitta Connemann im Wahlkampf für Friedrich Merz. Der Koalitionsvertrag werde in der Wirtschaft mit Begeisterung aufgenommen, meint sie. Foto: Michael Kappeler
Gitta Connemann im Wahlkampf für Friedrich Merz. Der Koalitionsvertrag werde in der Wirtschaft mit Begeisterung aufgenommen, meint sie. Foto: Michael Kappeler
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Die CDU-Wirtschaftspolitikerin Gitta Connemann sagt zu, dass Entlastungen für die Wirtschaft schnell kommen - ein Mindestlohn von 15 Euro sei dagegen nicht mit der SPD vereinbart.

Die ostfriesische CDU-Politikerin Gitta Connemann ist Vorsitzende der einflussreichen Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) mit 25.000 Mitgliedern. Bei den Unternehmern gab es große Erwartungen an die von Friedrich Merz versprochene „Wirtschaftswende“. Und jetzt? Im Interview erklärt Connemann, die bei den Koalitionsverhandlungen das Thema Arbeit und Soziales mitverhandelte, was aus ihrer Sicht gelungen ist und was nicht.

Frage: Frau Connemann, bringt dieser Koalitionsvertrag die versprochene Wirtschaftswende?

Antwort: Ja. Ganz klar. Es ging ein Aufatmen durch den Mittelstand. Denn wir haben mit diesem Koalitionsvertrag ein solides Fundament für die Wirtschafts- und Migrationswende.

Frage: Wie äußert sich dieses „Aufatmen“?

Antwort: Es herrscht viel Zuversicht. Ein Autohändler sagte mir: Rückspiegel war gestern, jetzt blicken wir nach vorn. Je mehr Details bekannt werden, desto begeisterter reagiert die Wirtschaft.

Frage: Steuerentlastungen für Unternehmen kommen aber erst 2028. Ist das nicht zu spät?

Antwort: Wichtige Maßnahmen kommen vorher. Turbo-Abschreibungen hat es noch nie in diesem Umfang gegeben, auf Investitionsgüter degressiv 30 Prozent im Jahr – beginnend 2025 bis 2027. Das ist ein effizientes und schnell wirkendes Instrument, das Investitionsschübe auslösen wird. Übrigens: Alle Betriebe können von der Unternehmenssteuerreform profitieren. Viele Einzelunternehmen zahlen Einkommensteuer. Die vereinbarte Ausweitung des Wahlrechts zwischen Einkommen- und Körperschaftssteuer ist deshalb ein Befreiungsschlag.

Frage: Alles im Koalitionsvertrag steht unter Finanzierungsvorbehalt. Wie wahrscheinlich ist es dann, dass diese Maßnahmen wirklich kommen? Und wann?

Antwort: Sofortmaßnahmen wie die Turbo-Abschreibungen oder die Senkung der Stromsteuer sind bereits eingepreist und kommen. Die anschließenden Senkungen der Unternehmenssteuern sind fest zugesagt. Die Sofortmaßnahmen können schon in der zweiten Jahreshälfte für Entlastung sorgen. Das muss die neue Regierung neben dem Haushalt als Erstes in Angriff nehmen. Die Unternehmen warten darauf. Andere Maßnahmen wie zum Beispiel die Senkung der Einkommensteuer sind dagegen davon abhängig, dass wir wieder ein kräftiges Wirtschaftswachstum haben. In der EU belief sich dieses Wachstum 2024 auf 0,9 Prozent.

Frage: Sehr viele Maßnahmen sind trotzdem noch nicht gegenfinanziert. Gibt es am Ende also große Enttäuschungen?

Antwort: Der Ampel ist es nicht mehr gelungen, überhaupt einen Haushalt für 2025 aufzustellen. Die neue Regierung wird sich zunächst darum kümmern müssen. Und da muss in allen Häusern der Rotstift angesetzt werden. Wir möchten zum Beispiel Subventionen zurückfahren und dadurch strukturelle Entlastungen ermöglichen.

Frage: Ist da Streit programmiert? Die Ampel-Koalition ist genau daran gescheitert…

Antwort: Die Ampel hatte einen verfassungswidrigen Nachtragshaushalt aufgestellt. Als der von Karlsruhe gekippt wurde, fehlte der Kitt der Koalition. Die Ausgangslage ist heute völlig anders: Wir machen uns von Beginn an ehrlich.

Frage: Kommt der Mindestlohn von 15 Euro ab 2026? Im Koalitionsvertrag ist das als Ziel formuliert…

Antwort: Die genaue Formulierung lautet, dass ein Mindestlohn von 15 Euro unter bestimmten Umständen erreichbar ist. Entscheidend bleibt die Mindestlohnkommission. Wir bekennen uns zu einer politisch unabhängigen Mindestlohnkommission. Deshalb gibt es keine politischen Zielvorgaben der neuen Regierung.

Frage: Hat das Bürgergeld nur einen neuen Namen bekommen, oder ändert sich wirklich substanziell etwas?

Antwort: Es wird abgeschafft. Dafür kommt eine neue Grundsicherung. Die Integration von nur 100.000 Bürgergeldempfängern in den Arbeitsmarkt spart 2 Milliarden Euro. Das entlastet auch die Sozialkassen.

Frage: Klingt so einfach, aber wie soll das gelingen?

Antwort: Wir kehren zum Grundsatz ‚Fördern und Fordern‘ zurück. Von den rund 4 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern sind 1,75 Millionen arbeitslos. Wer arbeitsfähig ist, wird Arbeitsangebote erhalten. Wer grundlos Termine ausschlägt, der wird massiv sanktioniert. Das ist ein Leistungssignal an die Arbeitnehmer, die mit ihrem Steuergeld das Bürgergeld finanzieren. Inzwischen geht es auch um eine Gerechtigkeitsdebatte. Ich kann meinen früheren Kolleginnen, die im Verkauf arbeiten, nicht mehr erklären, weshalb sie Leistungen finanzieren sollen für Menschen, die nicht arbeiten, es aber könnten. Das Bürgergeld war ein Turbo für die AfD.

Frage: Eine Reform der sozialen Sicherungssysteme kommt erstmal nicht. Gerade mittelständische Unternehmen drängen auf Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen, die heute bei 42 Prozent liegen. Fehlte da der Mut oder der Plan?

Antwort: Gerade beim Sozialstaat brauchen wir echte Reformen. Dafür haben wir die Einsetzung von Kommissionen vereinbart. Wir müssen uns gemeinsam darauf verständigen, wie wir dieses Thema zukunftssicher machen. Im Koalitionsvertrag finden sich bereits einige kurzfristige Maßnahmen, um Kosten zu sparen. Die Rückkehr zum Hausarztsystem wird zum Beispiel eine Ersparnis von etwa 2 Milliarden Euro bringen. Wir müssen die Sozialabgaben stabilisieren und mittelfristig senken. Dafür werden wir auch eine Rentenreformkommission einsetzen. Dass CDU, CSU und SPD da durchaus unterschiedliche Vorstellungen haben, haben die Verhandlungen gezeigt.

Frage: Im Koalitionsvertrag sucht man vergeblich eine Aussage zum Verbrenner-Aus 2035…

Antwort: Diese Frage wird in Brüssel entschieden. Ich bin mir sicher, dass wir auf europäischer Ebene den Verbrenner als bewährte Technologie erhalten. Das Bekenntnis zu alternativen Kraftstoffen und zur Technologieoffenheit zieht sich durch den gesamten Koalitionsvertrag.

Frage: Wie sollen die 500 Milliarden aus dem Sonderschuldentopf für Infrastruktur ausgegeben werden?

Antwort: Die neue Bundesregierung wird gemeinsam mit dem Bundestag ein Errichtungsgesetz auf den Weg bringen – so schnell als möglich. Damit beschließen wir die Aufnahme von Krediten und werden wir festlegen, für welche Zwecke diese Mittel ausgegeben werden. Die Investitionen müssen ‚zusätzlich‘ erfolgen, also in neue Infrastrukturprojekte fließen. Damit werden Verschiebebahnhöfe verhindert. Alles steht und fällt aber mit der Beschleunigung von Planung und Genehmigung. Wir müssen schneller werden.

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