Berlin  Aus für Passbilder auf Papier verschoben – das ist der Grund

Leon Grupe
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Von Leon Grupe
| 03.04.2025 16:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ab August sollen biometrische Paperbilder ohne Ausnahme nicht mehr erlaubt sein. Foto: dpa/Martin Schutt
Ab August sollen biometrische Paperbilder ohne Ausnahme nicht mehr erlaubt sein. Foto: dpa/Martin Schutt
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In Zukunft gibt es eine Digital-Pflicht für biometrische Lichtbilder. Ausgedruckte Passfotos sind dann tabu. Die Regel gilt ab 1. Mai – aber nicht überall.

Im Fotostudio oder im Drogeriemarkt ein Foto machen lassen und im Amt vorlegen? Damit soll bald Schluss sein. Zum 1. Mai führt die Bundesregierung neue Regeln für biometrische Lichtbilder für Reisepässe und Personalausweise ein. In Zukunft sollen diese ausschließlich digital an die Behörden übertragen werden. Ausgedruckte Fotos sind dann für die Passbeantragung nicht mehr erlaubt. Die Maßnahme soll Manipulationen an Passbildern verhindern.

Doch nun rudert das Bundesinnenministerium zurück: Ein pauschales Aus für Papierfotos wird es vorerst nicht geben. Die Frist wurde verlängert. Bis zum 31. Juli 2025. Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

In den Behörden soll es die Möglichkeit geben, ein digitales Passbild machen zu lassen. Dafür sollen spezielle Fototerminals zum Einsatz kommen, in denen man, ähnlich wie in Fotoboxen, selbst ein biometrisches Bild aufnehmen und weiterleiten kann. Die „Lichtbildgebühr“ soll sechs Euro kosten. Alternativ kann man sich auch weiterhin in Fotostudios oder in Drogeriemärkten ablichten lassen. Die dort erstellten Bilder werden in eine Cloud hochgeladen. Als Kunde erhält man anschließend einen sogenannten Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code), den man im Amt vorzeigt. Mithilfe des Codes kann die Behörde das Lichtbild in der Cloud finden und herunterladen. Wichtig ist, dass der Fotohändler angeschlossen an den Cloud-Service ist.

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Klingt eigentlich nicht so kompliziert. Doch offenkundig hapert es an der Aufrüstung der Ämter. „Es ist richtig, bei der Ausstellung von Pass- und Personalausweisdokumenten hohe Sicherheitsstandards anzulegen und diese auch mit Blick auf die Passbilder anzuwenden”, teilt der Städte- und Gemeindebund, der sich für die Belange der Kommunen einsetzt, auf Anfrage mit. Allerdings sei es nicht flächendeckend gelungen, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die Kommunen stünden unter großem Zeitdruck.

„Um die Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten, ist es richtig, dass die Frist nun bis Ende Juli 2025 verlängert wurde“, heißt es. Der Verband ist optimistisch, dass es innerhalb dieser Zeit gelingen wird, die letzten noch bestehenden Lücken zu schließen. Außerdem verweist er darauf, „dass in den allermeisten Kommunen die neue Regelung bereits angewandt werden kann.“

Auch aus anderen informierten Kreisen ist zu hören, dass einige Kommunen noch nicht bereit sind für die neue Regel. Und gerade weil vor dem Sommer die Antragszahlen für neue Ausweise und Pässe wegen der Urlaubssaison traditionell hoch sind, gehe es darum, den Kommunen Luft zu verschaffen.

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Einem Bericht der „Deutschen Welle“ zufolge, kann die Bundesdruckerei 8000 Fototerminals an die bundesweit 5500 Pass- und Ausweisbehörden liefern. Wie viele dieser Geräte inzwischen installiert sind, ist nicht bekannt. Gleichwohl hatten die Städte und Gemeinde lange Zeit, sich vorzubereiten. Der Grundstein für die Regelung wurde 2020 gelegt. Damals wurde das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ veröffentlicht.

Wer für die kommenden Wochen also einen neuen Perso oder Pass beantragen möchte und noch ein biometrisches Papierbild hat, kann dies ruhig zum Bürgeramtstermin mitbringen. „Sollte die Behörde keine eigene Technik zur Lichtbilderfassung vorhalten, könnte in diesem Fall das Papierlichtbild dennoch angenommen werden“, erklärt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Sofern es bereits Fotoautomaten gibt, eine Person aber trotzdem ein Bild dabeihat, soll vor Ort ein neues digitales Lichtbild erstellt werden. „Die Kommunen sind gehalten, in solchen Ausnahmefällen auf die Erhebung der Lichtbildgebühr zu verzichten.”

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