Neue Möglichkeiten Bau von Wohnungen in der Stadt Leer wird erleichtert
Der Wohnraum in Leer ist knapp. Jetzt kann die Stadt den Bau von Wohnhäusern leichter genehmigen. Wir erläutern, was das zur Folge hat und was das für die Nachbarschaft bedeutet.
Leer - In der Stadt Leer ist die Zahl der zur Verfügung stehenden Wohnungen knapp. Wer eine neue Bleibe sucht, muss häufig länger suchen. Dass neue Wohnungen entstehen müssen, hatte schon das sogenannte Wohnraumversorgungskonzept im Jahr 2023 belegt. Auch das Land Niedersachsen bezeichnet die Situation als angespannt. Das hat nun zur Folge, dass die Stadt Leer großzügiger in der Bauplanung vorgehen kann. Verantwortlich sind die Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetz, welches nun auch in Leer Anwendung findet. Wir erläutern, was das bedeutet.
Was ist die Ausgangslage?
„Insgesamt gibt es für die Stadt Leer einen Neubaubedarf bis 2025 von 435 Wohnungen (also etwa 110 Wohneinheiten pro Jahr), davon 240 Mietwohnungen“, hieß es im Wohnraumversorgungskonzept von 2023. „Eine Aussage, wie viel davon 2024 bereits abgedeckt werden konnte, ist derzeit noch nicht möglich“, teilt Stadtsprecher Edgar Behrendt jetzt mit.
Was war bislang möglich?
Sowohl in alten wie auch in neuen Bebauungsplänen können die bestimmten Festsetzungen „in einem gewissen vertretbaren Maß“ überschritten werden, erläutert die Verwaltung. Dies kann die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl, die Geschossigkeit und die Höhe sein. Auf Antrag können derzeit so genannte Ausnahmen und Befreiungen erteilt werden.
Was ändert sich durch das jetzt auch in Leer geltende Gesetz?
Vorher waren diese Ausnahmen und Befreiungen auch schon möglich. Laut Verwaltung dürfen jetzt aber „die Grundzüge der Planung“ verletzt werden. Dies sei allerdings kein bestimmter Rechtsbegriff. Es seien vielmehr alle Vorgaben, die wiederum das Ziel des Bebauungsplanes darstellen. Außerdem gehört zu den neuen Möglichkeiten durch das Gesetz, dass beispielsweise der Bauherr von der Vorgabe befreit werden kann, dass in dem Gebiet nur Einfamilienhäuser zugelassen sind. „Hier könnten dann auch Mehrfamilienhäuser genehmigt werden“, erläutert die Stadt. Auch Baulinien und Baugrenzen können auf Antrag überschritten werden.
Was bedeutet das für die Nachbarschaft?
Insbesondere nachbarliche Interessen dürfen durch die Ausnahmen nicht verletzt werden, betont die Stadt – und gibt ein Extrembeispiel: In einer Einfamilienhaussiedlung genehmigt man den Bau eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses. Dieses steht nun so, dass einem Nachbarhaus ein Großteil des Tageslichts genommen wird und zudem die darauf installierte PV-Anlage kein Sonnenlicht mehr abbekommt. Das sei weiterhin nicht möglich. Man schaue von Fall zu Fall, ob die geplante Bebauung in der Nachbarschaft stört“, betont Stadtbaurat Jens Lüning. „Es sollen keine großen Klötze gebaut werden“, machte auch Bürgermeister Claus-Peter Horst in einem Pressegespräch deutlich.
Was erhofft man sich bei der Stadt durch die neuen Möglichkeiten?
„Wir versprechen uns davon, dass Investoren, die sich derzeit noch zurückhalten, auf uns zukommen und über eine Befreiung sprechen“, sagte Bürgermeister Claus-Peter Horst. Es werde dann aber immer im Einzelfall entschieden, ob es möglich ist. Grundsätzlich wolle man die Bautätigkeit aber auch forcieren, so Stadtbaurat Jens Lüning. Er nennt als Beispiele die langgezogenen Parzellen, die früher noch als Gemüsegarten gedient haben. Dort sei es bisher häufig nicht möglich, neu zu bauen. „Jetzt könnte es Ausnahmen geben, wenn es in die Nachbarschaft passt“, so Lüning.
Wird die Stadt Leer über die Kommunale Wohnungsverwaltung (KWL) selbst aktiv?
Die KWL habe den politischen Auftrag, sozialen Wohnungsbau umzusetzen und wird mittelfristig etwa 44 neue Wohneinheiten errichten, teilt Stadtsprecher Edgar Behrendt mit. Darüber hinaus würden mindestens zwei Bestandsobjekte modernisiert. Die KWL werde im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus die Instrumente, die der Verwaltung durch die Einstufung als Kommune mit einem angespannten Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen, bei jeder Maßnahme prüfen und gegebenenfalls nutzen.
Geht es bei den möglichen Ausnahmen um Wohnraum für jede Preisklasse oder bewusst nur sozialen Wohnungsbau?
Es gibt keine Vorgaben, dass die Möglichkeit der erweiterten Befreiung von den Festsetzungen der Bauleitplanung nur für einen bestimmten Wohnungsbau gelten. „Wir schauen dabei aber natürlich auch auf das, was an uns herangetragen wird und wägen einen Nutzen im genannten Sinne ab“, so Behrendt.
Sieht das Gesetz noch weitere Mittel für die Stadtverwaltung vor?
Es besteht laut Behrendt noch die theoretische Möglichkeit, ein ausgeweitetes Vorkaufsrecht auszuüben. Dadurch könnten brachliegende Wohnbaugrundstücke erworben (und bebaut) sowie Eigentümer von Wohnbaugrundstücken zur Bebauung verpflichtet werden. „Da wir als Stadt mehr von Angeboten als von Geboten Gebrauch machen wollen, werden wir diese beiden letztgenannten Optionen nicht anwenden“, betont der Sprecher.