Fall in Papenburg  Feiertagsschutz gilt nicht für Automatenshops

Michael Kierstein
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Von Michael Kierstein
| 18.03.2025 16:31 Uhr | 0 Kommentare
Automatenshops werden auch in Ostfriesland immer beliebter. Bisher ist jedoch nicht klar geregelt, wie lange sie an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Foto: Bayer/DPA
Automatenshops werden auch in Ostfriesland immer beliebter. Bisher ist jedoch nicht klar geregelt, wie lange sie an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Foto: Bayer/DPA
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Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Automatenkioske dürfen auch sonntags unbeschränkt öffnen. Auslöser war ein Fall in Papenburg, der aber Vorbild für ganz Niedersachsen sein könnte.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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