Fall in Papenburg Feiertagsschutz gilt nicht für Automatenshops
Automatenshops werden auch in Ostfriesland immer beliebter. Bisher ist jedoch nicht klar geregelt, wie lange sie an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Foto: Bayer/DPA
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Automatenkioske dürfen auch sonntags unbeschränkt öffnen. Auslöser war ein Fall in Papenburg, der aber Vorbild für ganz Niedersachsen sein könnte.
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