Prozess in Leer Drogensucht durch Diebstahl finanziert – Mann verurteilt
Einem 27-Jährigen wurden insgesamt 16 Diebstähle in der Leeraner Innenstadt vorgeworfen. Vor allem ging es um hochwertiges Parfüm. Der Schaden lag bei 5700 Euro. Jetzt wurde er verurteilt.
Leer - Ein 27-jähriger Mann aus dem Landkreis Leer musste sich wegen gewerbsmäßigen und räuberischen Diebstahles, Sachbeschädigung und Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Leer verantworten. Er soll laut Anklage insgesamt 16 Ladendiebstähle in Geschäften der Fußgängerzone Leer begangen haben. So soll er hauptsächlich in zwei Geschäften teure Parfüms gestohlen haben, um die Ware dann zu verkaufen. Das so verdiente Geld habe er benutzt, um seinen Konsum unter anderem von Kokain und Cannabis zu finanzieren.
Mit Beginn des Fortsetzungstermins wies Richter Finn Ahting darauf hin, dass nach nochmaligem Betrachten des Videomaterials sowie der Zeugenaussagen der Tatbestand der räuberischen Erpressung nicht gegeben sei. Eine Gewaltanwendung durch den Angeklagten mit dem Ziel der Beutesicherung gegenüber dem Verkaufspersonal sei nicht erkennbar.
Ein Anklagepunkt wurde geändert
Der Leeraner habe nicht um sich geschlagen. Es habe lediglich eine Kollision bei der Flucht des Angeklagten mit einer Verkäuferin gegeben, die er danach zur Seite schob. Folglich habe er sich nicht gewehrt. Die entwendeten Parfüms habe der Leeraner bei der Flucht verloren. Daher lautete der Anklagepunkt schließlich „Diebstahl im besonders schweren Fall mit Nötigung“.
Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass es bei den 18 Diebstahlstaten um eine Schadenshöhe von 5700 Euro geht. Der Angeklagte habe ein Geständnis abgelegt und sei im Übrigen einsichtig. Für den Angeklagten spreche auch seine Teilnahme an Motivationsgruppen in der JVA Meppen. Dort ist er noch bis zum Sommer inhaftiert. Therapieabsichten gegen seinen Drogenkonsum sollten gestärkt werden. Gegen den Leeraner spreche die nicht unerhebliche Schadenssumme sowie die laufende Bewährung.
Bereits elf Vorstrafen
Der Rechtsanwalt des Angeklagten betonte, dass sein Mandant sein Leben nicht unter Kontrolle habe, er sich aber zurückkämpfen möchte. Das Bundeszentralregister des Leeraners wies bereits elf Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigung, Diebstahl, Vollrausch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Diebstähle im besonders schweren Fall auf.
Der Angeklagte wurde schließlich vom Schöffengericht wegen gewerbsmäßigen Diebstahles im besonders schweren Fall in 18 Fällen, Sachbeschädigung und Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Gutachter hatte eine verminderte Schuldfähigkeit durch permanenten Suchtdruck bei den Beschaffungsdelikten attestiert.
Für den Angeklagten habe sein Geständnis gesprochen, seine Reue und die Entschuldigungen gegenüber den Verkäuferinnen und Verkäufern, die Zeugen seiner Taten in den Filialen wurden und sich ihm in den Weg stellten. Allerdings habe eine Verkäuferin ihre Ausbildung wegen dem jetzt Verurteilten abgebrochen. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie seien erst nach Verbüßung der Haftstrafe gegeben.