Mindestlohn-Verstöße  Zoll nimmt Frisör- und Kosmetiksalons in Aurich und Leer ins Visier

| | 17.03.2025 14:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Beamte des Zoll in Emden und Oldenburg haben im Rahmen einer bundesweiten Aktion gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung am 13. März 111 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an ihren Arbeitsplätzen unter anderem in Leer und Aurich besucht. Foto: Zoll
Beamte des Zoll in Emden und Oldenburg haben im Rahmen einer bundesweiten Aktion gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung am 13. März 111 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an ihren Arbeitsplätzen unter anderem in Leer und Aurich besucht. Foto: Zoll
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Bei einer Aktion gegen Schwarzarbeit haben Zollbeamte auch in Leer und Aurich Betriebe kontrolliert. In zwölf Fällen deckten sie Mindestlohn-Verstöße auf.

Ostfriesland - Sie wurden fündig in Kosmetik- und Frisörsalons, in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben in und um Aurich und Leer: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hatte im Rahmen einer bundesweiten Aktion gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung am Donnerstag, 13. März, insbesondere kontrolliert, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. 50 Zollbeamte des Hauptzollamts Oldenburg mit seinen Dienstsitzen in Emden und Oldenburg hatten dabei 111 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an ihrem Arbeitsplatz besucht. Prüfgebiete waren die Großräume um Aurich, Leer und Jever sowie die Stadt und der Landkreis Oldenburg.

Zwölf Mindestlohn-Verstöße in Ostfriesland

Bei 24 Mitarbeitern „zeigten sich erste Hinweise auf Mindestlohnverstöße beziehungsweise Schwarzarbeit“, teilte am Montag Jens Kloppmann vom Hauptzollamt Oldenburg mit. Bei zwölf der 24 Fälle handelte es sich um Arbeitnehmer in Ostfriesland. „Es sind immer die gleichen Tricks, mit denen Arbeitgeber versuchen, ihre Mitarbeiter im Lohn zu drücken“, sagte der Zollbeamte: Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten oder Auszubildende bezeichnet. Oder es wird angegeben, dass sie als Selbstständige mit im Betrieb arbeiten. „Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig oder gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern, führt er aus. Das Mindestlohngesetz beinhaltet Aufzeichnungspflichten für Betriebe, die mindestens Arbeitsbeginn und -ende sowie die Dauer des Arbeitstags umfassen. Diese Aufzeichnungen müssen auch dem Zoll vorgelegt werden.

Das Mindestlohngesetz beinhaltet Aufzeichnungspflichten für Betriebe, die mindestens Arbeitsbeginn und -Ende sowie Dauer des Arbeitstags umfassen. Diese Aufzeichnungen müssen auch dem Zoll vorgelegt werden. Foto: Zoll
Das Mindestlohngesetz beinhaltet Aufzeichnungspflichten für Betriebe, die mindestens Arbeitsbeginn und -Ende sowie Dauer des Arbeitstags umfassen. Diese Aufzeichnungen müssen auch dem Zoll vorgelegt werden. Foto: Zoll

Auf 12,82 Euro Stundenlohn hat jeder ein Recht

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 12,82 Euro brutto pro Stunde. Darauf haben jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch, Unternehmen dürfen in Deutschland nicht weniger zahlen. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden geahndet, wenn sie aufgedeckt werden, erläutert Jens Kloppmann. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- sowie Maler- und Lackiererhandwerk. Solche Betriebe standen bei der jüngsten Kontrolle jedoch nicht im Fokus.

Drei Mitarbeiter illegal beschäftigt

Dass sich noch immer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unter Mindestlohn beschäftigen lassen, wundert auch Kloppmann. „Wir haben ja einen Arbeitnehmermarkt – da muss die Not schon sehr groß sein, dass jemand für so wenig Geld arbeitet“, meint er. Von Arbeitnehmermarkt wird gesprochen, wenn die Nachfrage nach Arbeitskräften größer ist als das Angebot an verfügbaren Arbeitskräften.

Oder es handele sich um Menschen, die nicht wissen, was der gesetzliche Mindestlohn bedeutet, zum Beispiel ausländische Arbeitnehmer. So leitete der Zoll nach den Kontrollen in drei Fällen Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. „In diesen Fällen wurden in den geprüften Unternehmen ausländische Mitarbeiter angetroffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland gestattet“, so Kloppmann. Die Ermittlungen dazu dauern an. „Je nach Sachlage werden die Fälle an die Staatsanwaltschaft übergeben“, erläuterte er.

Jetzt folgen die Nachermittlungen

Auf die Prüfung durch den Zoll folgen in allen 24 Fällen umfangreiche Nachermittlungen in den betroffenen Unternehmen, erläutert der Sprecher des Hauptzollamts Oldenburg: „Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende Prüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.“

Dabei werden nun verschiedenen Unterlagen analysiert und abgeglichen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen beziehungsweise ermittelt werden können. Der Zoll arbeite dabei mit mehreren Behörden und der Rentenversicherung zusammen.

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