Hamburg Union mit 551 Fragen zu NGOs: „Im Finanzamt rollen sie schon mit den Augen“
Die Union brachte mit ihrer Kleinen Anfrage zu NGOs Vereine und selbst den designierten Koalitionspartner gegen sich auf. Doch sind die implizierten Vorwürfe gegen Greenpeace, „Omas gegen Rechts“ und andere überhaupt juristisch haltbar?
Gemeinnützig und staatlich gefördert und gleichzeitig gegen die Union demonstrieren? Zumindest die Fraktion CDU und CSU sind mit dem Handeln einiger großer Nichtregierungsorganisationen nicht einverstanden. Mit insgesamt 551 Fragen zu verschiedenen Vereinen stellen sie deren Gemeinnützigkeit und gebotene Neutralität infrage. Viele der Organisationen hatten sich an sogenannten „Brandmauer-Demonstrationen“ beteiligt, die sich auch gegen die Union und Friedrich Merz richteten. Doch bei aller politischen Brisanz: Sind die Vorwürfe gegen die Organisationen juristisch überhaupt haltbar?
Bei Jörg Alvermann löst die ganze Debatte Kopfschütteln aus. Der Steuerrechtler bildet unter anderem an der Bundesfinanzakademie Führungskräfte für die Finanzämter aus. Im Interview erklärt er die Rechtslage von gemeinnützigen Organisationen. Und warum sich wohl kein Verein aus der Unions-Anfrage um seine Steuervorteile sorgen muss.
Frage: Herr Alvermann, die Union möchte derzeit einige Vereine stärker unter die Lupe nehmen, die gegen ihre Migrationspolitik protestiert haben. 551 Fragen gingen jetzt an die Bundesregierung. Es geht um mutmaßliche Verstöße gegen die Gemeinnützigkeit und gegen die parteipolitische Neutralität.
Antwort: Das hat in Deutschland – leider – eine gewisse Tradition. Immer wieder gibt es Versuche der Politik, bei der Finanzverwaltung und Zuwendungsgebern Einfluss zu nehmen, wenn NGOs durch Protestaktionen in Ungnade fallen. Wir kennen das zum Beispiel von Sitzblockaden, Umweltschutzaktionen, Castor-Transporten, Hausbesetzungen. In manchen Finanzämtern wird inzwischen schon mit den Augen gerollt, wenn wieder einmal eine Eingabe von politischer Seite kommt. Dies geschieht übrigens parteiübergreifend – je nachdem, welche Aktionen und Veröffentlichungen gerade im Fokus stehen. Gerade aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht wird da vonseiten der Politik seit Jahren viel Blödsinn verbreitet.
Frage: Wenn die Union nun die Gemeinnützigkeit von Vereinen, die gegen sie demonstrieren, prüfen will, ist das nur Blödsinn?
Antwort: Es wäre zumindest hilfreich, dies fundiert und differenziert zu tun. In den 551 Fragen wird hinsichtlich der genannten Organisationen und den Voraussetzungen für „Fördergelder“ und „Gemeinnützigkeit“ vieles durcheinander geworfen.
Frage: Was sind denn die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit?
Antwort: Zunächst einmal ist Gemeinnützigkeit ein steuerrechtlicher Begriff, geprüft und beschieden durch die Finanzverwaltung. Es gibt einen Katalog gemeinnütziger Zwecke und zwingende Satzungsanforderungen. Die Organisationen müssen dem Finanzamt eine ausschließlich gemeinnützige Geschäftsführung und Mittelverwendung nachweisen. Sind die Anforderungen erfüllt, gibt es Steuervergünstigungen. Spenden an die Organisation können von der Steuer abgesetzt werden.
Frage: Wie verhält es sich mit politischen Aktivitäten? Organisationen wie „Attac“ ist deswegen ja schon die Gemeinnützigkeit entzogen worden …
Antwort: Die Förderung politischer Zwecke ist nicht gemeinnützig. Verfolgt eine gemeinnützige Organisation in erster Linie politische Interessen, kann ihr die Gemeinnützigkeit versagt werden. Dies heißt aber nicht, dass den Organisationen politische Äußerungen oder Aktivitäten generell verboten sind. Der Bundesfinanzhof hat in seinen – durchaus umstrittenen – Attac-Urteilen Grundsätze aufgestellt, denen sich die Finanzverwaltung in ihren Richtlinien weitgehend angeschlossen hat. Demnach sind politische Aktivitäten zulässig, wenn sie „Mittel zum Zweck“ sind, die Organisation damit also ihre gemeinnützigen Satzungszwecke verfolgt. Eine Umweltschutzorganisation zum Beispiel darf sagen und dafür kämpfen, was sie politisch für den Umweltschutz für erforderlich hält.
Frage: Nun geht es aber unter anderen um Naturschutzverbände, die klar gegen eine migrationspolitische Positionierung der Union auf die Straße gegangen sind. Und das soll gehen?
Antwort: Soweit ich gelesen habe, haben einzelne Naturschutzverbände durchaus begründet, wieso der Protest gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD mit ihrem Satzungszweck vereinbar ist. Sie sind der Meinung, dass mit Rechtspopulisten auch der Umwelt- und Klimaschutz auf der Strecke bleibt. Aber auch wenn man einen solchen Zusammenhang verneint – die Finanzverwaltung erlaubt auch vereinzelte politische Meinungsäußerungen außerhalb der Satzungszwecke, wenn sie anlässlich tagespolitischer Ereignisse erfolgen.
Frage: In Berlin gab es eine große Demonstration. Dort soll unter anderem eine Projektion mit „Ganz Berlin hasst die CDU“ an die Siegessäule geworfen worden sein.
Antwort: Grundsätzlich müssen politische Statements auf einer parteipolitisch neutralen, sachlichen Grundlage erfolgen. Es gibt aber keine juristische Grundlage, jede Projektion, jedes Plakat, jeden Sprechchor im Rahmen einer Demo pauschal allen teilnehmenden Organisationen zuzurechnen. Nur weil ich an einer Demo teilnehme, bin ich nicht für jede Äußerung dort verantwortlich.
Frage: Gegen die AfD gehen Verbände weit offensiver als gegen die Union auf die Straße. Da heißt es dann schon in der Anmeldung nicht mehr „Für Demokratie“. Sondern „Gegen die AfD“
Antwort: Wenn man die Proteste mit den eigenen Satzungszwecken begründen kann, geht das. Auch Unionsvertreter haben Proteste gegen die AfD in der Vergangenheit schon begrüßt und unterstützt, ohne sich Sorgen um die Parteienneutralität zu machen.
Frage: Die ebenfalls von der Union ins Visier genommenen „Omas gegen Rechts“ haben explizit zur Wahl aller demokratischen Parteien aufgerufen. Aber die AfD dabei ausgeklammert.
Antwort: Die „Omas gegen Rechts“ sind nicht gemeinnützig. Und das stelle ich mir auch schwierig vor, weil sie schon vom Namen zu stark politisch ausgerichtet sind. Unabhängig hiervon wären pauschale „Anti-AfD“-Veröffentlichungen gemeinnützigkeitsrechtlich bedenklich. Ob es uns gefällt oder nicht: Die AfD ist eine demokratisch gewählte Partei, die politische Neutralität muss gewahrt bleiben. Kritik muss daher sachlich fundiert, bezogen auf konkrete Positionen und im Rahmen der gemeinnützigen Satzungszwecke erfolgen.
Frage: Wie viele andere Organisationen wurden „Omas gegen Rechts“ aber staatlich gefördert. Hat das nicht ein Geschmäckle?
Antwort: Wichtig ist, die Begriffe „staatliche Förderung“ und „Gemeinnützigkeit“ zu trennen. Wenn im Rahmen einer Projektförderung zum Beispiel ein Ministerium öffentliches Geld für ganz konkrete Vorhaben gibt, ist hierfür nicht immer die Gemeinnützigkeit eine zwingende Voraussetzung. Und den geförderten gemeinnützigen Organisationen wiederum ist es gesetzlich durchaus erlaubt, ihre Projekte auch mit der Unterstützung nicht gemeinnütziger Einrichtungen zu realisieren. Und in jedem Fall muss die geförderte Organisation genaue Verwendungsnachweise vorlegen. Aber: Einige Organisationen befürchten jetzt, dass sie aufgrund ihrer Teilnahme jetzt nicht mehr bei Projektförderungen berücksichtigt werden.
Frage: Und, dass man Ihnen die Gemeinnützigkeit samt Steuervorteilen entzieht …
Antwort: Da lege ich mich fest: Keine der in den 551 Fragen genannten Organisationen kann aufgrund der von der Union beanstandeten Vorgänge die Gemeinnützigkeit versagt werden. Dies liegt in der Entscheidungshoheit den örtlich zuständigen Finanzämter, die nach meiner Erfahrung sehr zurückhaltend und mit Augenmaß vorgehen.
Antwort: Mit Recht: Der Entzug der Gemeinnützigkeit ist das schärfste Schwert, für die Organisation existenzbedrohend. Es wäre unverhältnismäßig und rechtswidrig, einem Verein wegen Teilnahme an den Demonstrationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Aber die Drohung schwingt natürlich in den Fragen mit, kann und soll gemeinnützige Organisationen in ihren künftigen Aktivitäten beeinflussen.
Frage: Vereine fordern schon länger eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, um gerade die Unsicherheit bei politischen Äußerungen zu beseitigen. Wäre das sinnvoll?
Antwort: Ja und nein. Eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts ist sinnvoll und notwendig. Hierfür gibt es auch seit Jahren aus Wissenschaft und Praxis genaue Vorschläge, die von der Politik parteiübergreifend vernachlässigt werden, trotz aller Sonntagsreden. Auch eine gesetzliche Klarstellung zu politischen Äußerungen gemeinnütziger Organisationen wäre angesichts der derzeitigen Kakophonie vielleicht hilfreich, ist aber aus meiner Sicht bei weitem nicht das dringlichste Problem. Auch müssen wir sehen, was der Preis für eine weitere gesetzliche Öffnung wäre:
Antwort: Wer Freiheit für Demos gegen Rechts fordert, muss dann auch Statements von der anderen Seite aushalten. Die Finanzämter können nicht zum Schiedsrichter für das – vermeintlich – politisch Richtige oder Falsche gemacht werden.