Freizeit in Uplengen  Das sind die neuen Regeln am Badesee Großsander

Lars Löschen
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Von Lars Löschen
| 11.03.2025 07:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Aktuell ist es ruhig am Badesee Großsander. Im Sommer tummeln sich dort haufenweise Besucherinnen und Besuchern. Foto: Gemeinde Uplengen/Archiv
Aktuell ist es ruhig am Badesee Großsander. Im Sommer tummeln sich dort haufenweise Besucherinnen und Besuchern. Foto: Gemeinde Uplengen/Archiv
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Neue Regeln und eine Parkgebühr: An der Freizeitanlage Großsander verändert sich zur diesjährigen Badesaison so einiges. Hier gibt es einen Überblick zur neuen Hausordnung.

Großsander - Noch dauert es bis die Sommertemperaturen großen Mengen an Besucherinnen und Besuchern zum Badesee in Großsander bringen. Doch für diese Saison ändert sich etwas. Dafür hat sich der Tourismusausschuss der Gemeinde Uplengen bereits im November 2024 ausgesprochen. Nun hat der Rat einige Änderungen zur Hausordnung und zu den Parkgebühren beschlossen.

Kein Eintritt, dafür Parkgebühr

Bisher wurde für Gäste in der Hauptsaison ein Eintritt von zwei Euro fällig. Diesen gibt es ab jetzt nicht mehr. Dafür werden für das Parken bei der Freizeitanlage Großsander Gebühren erhoben, heißt es in der Verordnung. Die Gebührenpflicht beginnt jährlich am 1. April und endet am 30. September. Parken kostet demnach zwischen 10 und 22 Uhr mindestens zwei Euro (Kurzparker, maximal zwei Stunden) und höchstens fünf Euro (Tagesticket). Bezahlen geht bar oder mit Karte an den dortigen Automaten. Alternativ kann auch eine Jahreskarte für 30 Euro gekauft werden. Dies geht beispielsweise an der Tourist-Info, heißt es. Die Freizeitanlage bleibt ganzjährig geöffnet.

Am Badesee Großsander wird künftig eine Parkgebühr fällig. Foto: Archiv
Am Badesee Großsander wird künftig eine Parkgebühr fällig. Foto: Archiv

Aber: Personen mit gültigem Behindertenparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit. Das gilt auch für Angler. „In den Fahrzeugen ist eine Kopie der Angelerlaubnis sichtbar anzubringen“, heißt es.

Neue Hausordnung, neue Verbote

Bei der Konzipierung der neuen Hausordnung waren vor allem der Schutz der Besucher, der Anlage und der Umwelt wichtig, heißt es. Das zieht auch Verbote mich sich: Grillen, Lagerfeuer oder Zelten ohne Genehmigung sind nicht mehr erlaubt. Genauso wie das Mitführen von Tieren in der Anlage. Das Verunreinigen durch Müll am Badesee ist laut Hausordnung untersagt. Eine gesonderte Anmerkung fanden hier Zigaretten. Diese sollen nicht mehr einfach von Besuchern auf dem Gelände liegengelassen werden. In den Verboten findet auch das Befahren der Freizeitanlage mit Landfahrzeugen aller Art Erwähnung sowie laute Musik.

16 Hektar ist der Badesee an der Freizeitanlage Großsander groß. Foto: luftbilder-ostfriesland.de/Archiv
16 Hektar ist der Badesee an der Freizeitanlage Großsander groß. Foto: luftbilder-ostfriesland.de/Archiv

Zur Nutzung der Anlage heißt es: Es gibt es einen ausgewiesenen Bade- und Angelbereich. Außerhalb des Badebereichs darf mit Wasserfahrzeugen mit Elektromotoren gefahren werden – allerdings nur mit einer Maximalgeschwindigkeit von sieben Stundenkilometern. Wasserfahrzeuge mit Verbrennermotoren sind gänzlich verboten.

Warum musste überhaupt etwas geändert werden?

Wegen der gestiegenen Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht ist die Gemeinde Uplengen rechtlich dafür verantwortlich, mögliche Gefahren zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, damit nichts passiert. Dies könne nur eingehalten werden, wenn unter anderem die aktuelle Gebührensatzung aufgehoben wird – und damit das Eintrittsgeld entfällt. Das erklärt Torsten Stephan, Sachgebietsleiter Beteiligungs- und Projektmanagement sowie Tourismus bei der Gemeinde. Denn: „Wenn jemand Eintritt zahlt, gibt es höhere Ansprüche an die Sicherheit.“

Das könne die Gemeinde mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen aber nicht leisten. Die Benutzungsordnung der Freizeitanlage sollte daher entsprechend angepasst werden. Ohne Gebührensatzung könne die Gemeinde den Badesee künftig als Freizeiteinrichtung betreiben, ohne zusätzliche Auflagen wie eine permanente Badeaufsicht, heißt es. Die Gemeinde möchte aber weiterhin mit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zusammenarbeiten. „Die Gespräche mit der DLRG laufen konstruktiv, und es gibt eine enge Abstimmung über den Einsatz der Rettungsschwimmer während der kommenden Badesaison“, sagt Bürgermeister Heinz Trauernicht auf Anfrage.

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