Beschwerde vom Betreiber  Rechtsstreit um „Speedy Snack“ in Papenburg geht weiter

Michael Kierstein
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Von Michael Kierstein
| 26.02.2025 15:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Da sonntags nicht mehr durchgehend geöffnet sein kann, hat der Betreiber einige Automaten draußen aufgestellt. Foto: Kierstein
Da sonntags nicht mehr durchgehend geöffnet sein kann, hat der Betreiber einige Automaten draußen aufgestellt. Foto: Kierstein
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Der Betreiber eines Automatenkioskes und die Stadt Papenburg streiten sich um die Sonntagsöffnungszeiten. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts geht es nun weiter.

Papenburg - Der Konflikt zwischen der Stadt Papenburg und den Betreibern des Automatenkiosk „Speedy Snack“ am Hauptkanal links 74 hat die nächste Instanz erreicht. Nachdem das Verwaltungsgericht in Osnabrück entscheiden hat, dass der Laden sich an Sonntagsöffnungszeiten eines Geschäfts halten muss, liegt der Fall nun beim Oberverwaltungsgericht (OVG). Solange dürfen die Automaten sonntags nur drei Stunden in Betrieb sein.

„Das klagende Unternehmen hat Beschwerde eingelegt“, bestätigte ein OVG-Sprecher auf Anfrage. Nun muss das Gericht entscheiden, wie es weitergehen kann. Florian Tepasse, einer der Betreiber, zeigt sich selbstbewusst. „Es gibt entsprechende Urteile aus anderen Bundesländern.“ Er hofft darauf, dass sein Laden bald wieder in vollem Umfang auch sonntags zugänglich sein kann.

Automaten vor dem Laden laufen auch sonntags

Kurios: Auch jetzt hat der Laden sonntags geöffnet. Das bestätigt Tepasse: „Der Airhockey, Boxautomat und Kaffeeautomat dürfen auch sonntags zugänglich sein. Die übrigen Automaten schalten sich nach drei Stunden ab“, sagt er. Zusätzlich haben die Betreiber vor dem Laden vier neue Automaten aufgestellt. Diese würden auch sonntags durchgehend laufen. „Das kann man doch niemandem erklären, dass die Automaten vor der Scheibe an sind, die dahinter aber nicht“, so Tepasse. Er hoffe nun darauf, dass das Gericht zu seinen Gunsten entscheidet. Die Stadt hingegen verweist auf die bestehende Rechtslage. „Das Verwaltungsgericht hat uns die Beschwerde zur Kenntnis gegeben. Unsere Entscheidungen basieren auf der geltenden Rechtslage, die uns verpflichtet, dem Sachverhalt nachzugehen“, so ein Stadtsprecher auf Anfrage.

Präzedenzfall für Automatenkioske in Niedersachsen

Man wolle aber keine weitere Stellungnahme an das Gericht abgeben, da man die Rechtsauffassung bereits dargelegt habe. „Wir warten daher die Entscheidung des Gerichts ab.“

Die Entscheidung könnte für Niedersachsen zu einem Präzedenzfall werden. Bisher gelten für die Kioske die gesetzlich vorgeschriebenen Sonntagsöffnungszeiten. Andere Bundesländer haben aber entschieden, dass Automatenkioske mit diesen nicht gleichzusetzen sind und sie den Regelungen somit nicht unterliegen.

Eine Gaststättenlizenz konnte die Stadt Papenburg nicht verlangen

Im bisherigen Verfahren hatte die Stadt Papenburg von dem Betreiber auch eine Gaststättenlizenz verlangt. Dies wurde vom Verwaltungsgericht bereits abgelehnt. Nun geht es vor der nächsthöheren Instanz noch um die Öffnungszeiten an Sonntagen.

Bis ein Urteil gefällt wird, kann es jedoch noch dauern. „Sobald sich die Beteiligten in der Sache ausreichend ausgetauscht haben, kein weiterer Erörterungsbedarf mehr besteht und keine vorrangig zu bearbeitenden Verfahren zu erledigen sind, könnte über die Beschwerde entschieden werden“, so ein OVG-Sprecher.

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