In dieser Region  Tausende Autofahrer ignorieren den Führerschein-Umtausch

Meike Oblau
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Von Meike Oblau
| 24.02.2025 14:01 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Viele der grauen und auch rosafarbenen Führerscheine in Deutschland sind mittlerweile ungültig. Foto: dpa/Dedert
Viele der grauen und auch rosafarbenen Führerscheine in Deutschland sind mittlerweile ungültig. Foto: dpa/Dedert
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Eine wichtige Frist, die am 19. Januar abgelaufen ist, hat viele Führerscheininhaber offenbar kaltgelassen. Das droht jetzt, wenn sie mit abgelaufenen Dokumenten erwischt werden.

Landkreise Cloppenburg/Vechta - Der 19. Januar 2025 wäre ein wichtiger Stichtag gewesen: Bis zu diesem Datum hätten viele Autofahrer ihren alten Führerschein umtauschen müssen. Aber: Tausende haben sich im Oldenburger Münsterland nicht darum gekümmert. Sie sind nun mit ungültigen Papieren unterwegs. Doch welche Konsequenzen hat das?

„9032 Personen, die 1971 oder später geboren sind, hätten bis zum 19. Januar 2025 ihre Fahrerlaubnis umstellen müssen, haben dies aber noch nicht getan“, sagt Eva-Maria Dorgelo, Pressesprecherin des Landkreises Vechta, auf Anfrage. Auch aus anderen Altersgruppen, die schon in den Jahren zuvor an der Reihe gewesen wären, haben sich etliche Bürger noch nicht bei den Behörden gemeldet.

Autofahrer müssen sich selbst kümmern

Im Nachbarkreis Cloppenburg sehen die Zahlen ähnlich aus: Auch hier haben sich mehr als 8000 Führerscheininhaber bis zum Stichtag 19. Januar nicht um den Umtausch bemüht. Unterm Strich kann man also davon ausgehen, dass aktuell zehntausende Autofahrer noch mit ihrem alten „Lappen“ unterwegs sind.

Die exakte Zahl lässt sich nicht feststellen, weil die Führerscheinstellen der Landkreise ihre Daten nicht mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgleichen können. Bei den Landkreisen sind also alle Führerscheininhaber vermerkt, deren Führerscheine vom Landkreis Vechta oder vom Landkreis Cloppenburg ausgestellt wurden. Ob der Führerscheininhaber danach irgendwann aus dem Oldenburger Münsterland weggezogen ist, wissen die Führerscheinstellen der Landkreise nicht. Die Verkehrsteilnehmer, die sich noch nicht um den Umtausch gekümmert haben, werden unter anderem aus diesen Gründen auch nicht von den Kreisverwaltungen angeschrieben und erinnert. Sie müssen das Thema selbst im Blick haben.

Keine verlässlichen Zahlen

„Die betroffenen Fahrerlaubnisinhaber können nicht kontaktiert werden, da das Fachprogramm des Führerscheinwesens und das Fachprogramm der Einwohnermeldeämter keine technische Verbindung haben. Es ist aus unserem Fachprogramm nicht erkennbar, wer zu-, um- oder weggezogen ist. Die tatsächlichen Verhältnisse können somit nicht 100-prozentig dargestellt werden“, sagt der Pressesprecher des Landkreises Cloppenburg, Frank Beumker.

Das bestätigt auch Jochen Steinkamp, Sprecher des Landkreises Vechta: „Führerscheinstellen werden generell nicht über Fort- und Zuzüge von Führerscheininhabern unterrichtet. Deshalb können keine verlässlichen Zahlen genannt werden, wie viele Personen ihrer Verpflichtung zur Umstellung des Führerscheines noch nicht nachgekommen sind. Schätzungsweise ist es aber die Hälfte der Umtauschpflichtigen.“

Was droht, wenn man erwischt wird

„Die betreffenden Führerscheine sind als Dokument nach dem jeweiligen Stichtag nicht mehr gültig, weisen aber trotzdem das Recht des Inhabers zum Führen von entsprechenden Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum aus“, sagt Frank Beumker vom Landkreis Cloppenburg. Der Führerscheininhaber dürfe entsprechende Fahrzeuge führen, solange ihm das Recht nicht entzogen worden ist. „Dem Inhaber einer abgelaufenen Fahrerlaubnis droht kein Bußgeld. Sollte der Betroffene von der Polizei im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle überprüft werden, soll seitens der Polizei ein Hinweis erfolgen, dass der Führerschein in ein aktuelles Dokument zu tauschen ist. Sollte der Betroffene erneut kontrolliert werden, hat dieser mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro zu rechnen“, führt Beumker weiter aus. Das Fahren mit ungültigem Führerschein gelte als Ordnungswidrigkeit, ergänzt Jochen Steinkamp vom Landkreis Vechta.

Der Allgemeine Automobil-Club Deutschland (ADAC) weist aber darauf hin, dass das Vorzeigen eines ungültigen Führerscheindokuments im Ausland problematischer sein kann als in Deutschland. „Insbesondere, wer im Ausland ein Auto mieten will, kann unter Umständen über den veralteten Führerschein stolpern und dann plötzlich ohne den Mietwagen dastehen“, heißt es aus der ADAC-Pressestelle. Keine Konsequenzen habe ein nicht mehr gültiges Dokument hingegen auf den Versicherungsschutz.

Umtausch kostet 25,30 Euro

Der Umtausch des Führerscheins kostet laut der Cloppenburger Kreisverwaltung 25,30 Euro. Bei Antragstellung im Kreishaus besteht die Möglichkeit, sich die neue Fahrerlaubnis nach Hause schicken zu lassen: „Für diesen Direktversand von der Bundesdruckerei in Berlin entstehen weitere Kosten von 5 Euro.“ Beim persönlichen Termin zur Antragstellung müssen Bürger ein neues biometrietaugliches Foto, den derzeitigen Führerschein, den Personalausweis und, falls nötig, eine Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde, in der der aktuelle Führerschein erstellt worden ist, mitbringen.

Insgesamt müssen und mussten bundesweit laut ADAC etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis Ende 1998) und rund 28 Millionen Führerscheine im Scheckkartenformat (ausgestellt zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013) umgetauscht werden.

Hintergrund: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. In Deutschland regelt ein Gesetz, bis wann Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen. Dazu wurde ein zeitlicher Stufenplan veröffentlicht. Die große „Umtauschaktion“ soll im Jahr 2033 abgeschlossen sein. Wer übrigens an seinem rosafarbenen oder grauen Führerschein hängt, darf ihn als Erinnerung behalten. Das möchten viele Autofahrer auch gerne, heißt es aus den Kreishäusern. Die alten Führerscheine würden dann entwertet und die Inhaber dürften sie wieder mit nach Hause nehmen.

Diese Umtauschfristen gelten

Wer 1971 oder später geboren wurde und einen Führerschein besitzt, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, für den galt als letzter Umtauschtag der 19. Januar 2025. Die älteren Jahrgänge waren bereits in den Jahren zuvor an der Reihe.

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt dann nicht mehr das Geburtsjahr des Inhabers, sondern das Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis: Am 19. Januar 2026 ist Stichtag für Führerscheine, die 1999 bis 2001 ausgestellt wurden.

Bis zum 19. Januar 2027 muss umgetauscht werden, wenn das Ausstellungsjahr zwischen 2002 und 2004 liegt.

Bis zum 19. Januar 2028 muss umgetauscht werden, wenn das Ausstellungsdatum in den Jahren 2005 bis 2007 lag.

Wer 2008 seine Fahrerlaubnis erhalten hat, hat bis zum 19. Januar 2029 Zeit.

Bei einem Ausstellungsdatum im Jahr 2009 endet die Frist am 19. Januar 2030.

Bis 19. Januar 2031 müssen Führerscheine des Jahres 2010, bis 19. Januar 2032 jene des Jahres 2011 umgetauscht werden.

Am meisten Zeit haben Inhaber von Führerscheinen aus dem Jahr 2012 beziehungsweise bis 18. Januar 2013: Hier ist der Stichtag der 19. Januar 2033. Dieser Stichtag gilt außerdem für alle Führerscheine, deren Inhaber vor 1953 geboren wurden - unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins.

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