Hannover Briefwahl: Wann Sie den Wahlbrief spätestens einwerfen müssen, damit er rechtzeitig ankommt
Viele Wähler nutzen bei der Bundestagswahl die Briefwahl. Doch bis wann muss der Wahlbrief spätestens eingeworfen werden, damit er noch rechtzeitig am 23. Februar 2025 ankommt?
Bei der vergangenen Bundestagswahl haben 48 Prozent der Wähler per Briefwahl gewählt – das war allerdings zu Corona-Zeiten. Bei der vergangenen Europawahl machten 38 Prozent der Wähler von dieser Möglichkeit Gebrauch. Auch bei der Bundestagswahl 2025 setzen Zehntausende Menschen auf die Briefwahl, trotz der knappen Zeit.
Der Andrang in den Briefwahlstellen ist groß, wie aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei größeren Städten hervorgeht. In Hannover bildete sich schon am ersten Tag bei der Öffnung der Briefwahlstelle eine lange Schlange durch das Neue Rathaus, wie Stadtsprecher Dennis Dix sagte.
Aus Osnabrück heißt es, dass vom Wahlbüro der Stadt bislang 35.000 Briefwahlanträge bearbeitet worden seien. „Bei der Europawahl hatten wir am Ende der Briefwahlphase 32.000 Anträge. Da liegen wir jetzt schon drüber und es sind ja auch noch eineinhalb Wochen bis zur Wahl und die Urnenwahl steht ja auch noch aus“, so ein Sprecher.
Im Wahlbüro der Stadt wählten den Angaben zufolge binnen einer Woche fast 2500 Menschen. „Das bedeutet einen beträchtlichen Andrang vor Ort“, sagte der Sprecher. Nur wenige würden die Unterlagen mit nach Hause nehmen.
Briefwahl kann man auch schriftlich per Post, E-Mail oder sogar Fax beantragen, teilweise bieten Gemeinden das Formular auch online an. Wer seinen Wahlschein allerdings persönlich bei der Gemeinde beantragt, kann die Unterlagen gleich mitnehmen. Und er kann in der Regel auch sofort an Ort und Stelle wählen.
Diese Praxis ist durchaus sinnvoll. Wähler müssen sich dann nämlich keine Gedanken über die Postlaufzeiten ihrer Wahlbriefe machen.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, also am 23. Februar um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten Stelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr ausgezählt. Der rechtzeitige Zugang der Sendung liegt ausschließlich in der Verantwortung der Briefwähler.
Wahlbriefe, die erst am Samstag vor der Wahl in die Briefkästen geworfen werden, werden nicht rechtzeitig eingehen; diese Gefahr besteht auch bei Absendungen am Freitag. Auf jeden Fall sollten Briefwähler auf die Leerungszeiten des Briefkastens achten, in den sie ihre Stimmzettel einwerfen.
Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig zugestellt werden. Die Deutschen Post hat eine bundesweite Sonderlogistik eingerichtet, um die Wahlbriefe bis zum Wahltag rechtzeitig ausliefern zu können.
Auch wenn also der Einwurf am Donnerstag vor der letzten Leerung ausreicht: Wer ganz sicher gehen will, sollte seinen Wahlbrief bereits am Mittwoch, den 19. Februar 2025, in den Briefkasten werfen, empfiehlt der niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz.
Wenn die Zeit drängt, ist im Zweifel die persönliche Abgabe oder die Beauftragung eines Boten empfehlenswert. Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen.
Wer noch immer auf seine beantragten Unterlagen wartet, sollte vorsichtshalber noch einmal beim Wahlamt seiner Gemeinde nachfragen.
Mit Material der dpa