Pläne des Fischereivereins Fischwilderei, Wildzelten und Projekte gegen das Fischsterben
Weil Unbekannte am Polder Holter Hammrich einfach gezeltet haben, musste der Fischereiverein Rhauderfehn dort ein Verbotsschild aufstellen. Beim Verein gibt es Neuerungen. Das planen die Angler.
Rhauderfehn/Holterfehn - Das waren eine Menge Informationen, die Torsten Kramer, Vorsitzender des Fischereivereins Rhauderfehn, und sein Vorstandsteam am Samstagnachmittag, 8. Februar 2025, während der Jahreshauptversammlung im Hotel Meyerhoff in Holterfehn zu verkünden hatten. Bei den Ausführungen ging es unter anderem um Wildfischerei, dem Ausschluss von Mitgliedern, um Projekte gegen das Fischsterben, um den neuen digitalen Mitgliedsausweis, um die Sanierung des Vereinsheims und um das 90-jährige Bestehen in diesem Jahr.
Zu Beginn der sehr gut besuchten Jahreshauptversammlung wies Kramer darauf hin, dass im vergangenen Jahr „kräftig in das Anglerheim am Hahnentanger See“ investiert worden sei. Das Dach wurde erneuert, der Fußboden im Gemeinschaftsraum versiegelt und eine neue Küchenzeile eingebaut. „Intensiv beschäftigt hat uns auch der Datenstand in unserem Vereinsverwaltungsprogramm“, sagte der Vorsitzende. Um den digitalen Mitgliederausweis einführen zu können, wurden alle Datensätze zweimal geprüft, führte Kramer aus. „Diese Karte bringt uns erhebliche Vorteile, sie spart unter anderem Kosten für Druck und Versand.“
Fischereiverein feiert 90. Geburtstag
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der Fischereiverein in diesem Jahr seinen 90. Geburtstag feiert. Dieser runde Geburtstag soll im Sommer mit einem „Tag des Vereins“ gebührend gefeiert werden.
Nach kurzer Diskussion sprachen sich die Mitglieder mit einer deutlichen Mehrheit für zwei Anträge des Vorstandes aus. Künftig werden Mitglieder, die das 70. Lebensjahr erreicht haben und zehn Jahre lang im Verein sind, nicht mehr beitragsfrei gestellt. Sie zahlen ab jetzt den reduzierten Jahresbeitrag in Höhe von 20 Euro. Diese Regelung gilt laut Kramer für die jetzigen Mitglieder, die 70 Jahre und älter sind, nicht. „Die haben Bestandsschutz“, sagte der Vorsitzende.
Von einer anderen verabschiedeten Regelung werden Familien, die Mitglied im Fischereiverein sind, profitieren. Am Samstag sprachen sich die Mitglieder bei zwei Enthaltungen für die Einführung eines Familienbeitrages aus. Der Beitrag, so Kramer, wird bei 100 Euro gedeckelt. Er nannte ein Beispiel: Aktuell zahlen Männer 65 Euro, Frauen 30 Euro und Jugendliche 20 Euro. Bei einer Familie wären das 115 Euro. Durch den Familienbeitrag zahlt die Familie jetzt die 100 Euro, spart also 15 Euro.
Gewässeranalysegeräte angeschafft
Das Fischsterben in der Jümme war ebenfalls Thema. „Das Fischsterben in der Jümme im August vergangenen Jahres hat uns gezeigt, welche dramatischen Auswirkungen klimatisch bedingte Umwelteinflüsse auf ein intaktes Gewässersystem haben können“, sagte Kramer. Er machte deutlich, dass man sich „im Verbund mit der Besatzgemeinschaft und den Biologen des Landesverbandes auf diese Situationen einstellen will“. Dank einer 100-prozentigen Förderung durch die Bingo-Umweltstiftung wurden in einem ersten Schritt bereits zusätzliche Gewässeranalysegeräte angeschafft.
Ehrung von Mitgliedern
Während der Jahreshauptversammlung des Fischereivereins Rhauderfehn wurden folgende Mitglieder geehrt:
20 Jahre Mitgliedschaft: Frank Eichhorn, Ralf Schipper, Axel Pakosch, Daniel Pruin, Daniel Gerwin, Helmut Konke, Michael Stockfisch, Christian Schlegel, Vadim Polouchin, Stefan Spreen, Johannes Neumann, Dr. Wolf Neumeier, Wilhelm Gerdes, Uwe Goesmann, Herbert Kahrels, Jörn Park, Hartmut Schaa, Thomas Meißler, Sergej Kulinitsch.
40 Jahre Mitgliedschaft: Andre Bergmann, Hilmar Junker, Günter Kabutke.
60 Jahre Mitgliedschaft: Horst Hübscher, Hans Rauert, Wilhelm Kramer.
Der Vorsitzende musste sich nach eigenen Angaben auch mit nicht so erfreulichen Themen beschäftigen. So kam es zu drei Erlaubnisschein-Entzügen aufgrund von Fehlverhalten. „In einer Strafanzeige aus dem Jahr 2023 wegen Fischwilderei und Urkundenfälschung ist vor wenigen Tagen das finale Urteil gefallen. Der Beschuldigte ist aufgrund auch weiterer Vorstrafen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Es bleibt zu hoffen, dass diese Verurteilung abschreckende Wirkung zeigt“, führte Kramer aus. Über den Gerichtsprozess hat auch diese Zeitung berichtet.
Am Samstag folgten die Mitglieder dem Vorschlag des Vorstandes, fünf Mitglieder aus dem Verein auszuschließen. Sie hatten unter anderem trotz mehrfacher Aufforderung den Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt. Am Holter Entlastungspolder musste der Verein ein Verbotsschild aufstellen. Dort hatten Personen mehrere Zelte aufgestellt und darüber auch noch eine große Plane gezogen. Der Verein, der das Gewässer gepachtet hat, ist vom Eigentümer aufgefordert worden, zu handeln. „Bei Missachtung droht uns sonst der Verlust des Pachtvertrages“, sagte Kramer. „Das Aufstellen von Zelten jeglicher Art ist verboten“, steht unter anderem auf dem Hinweisschild am Polder.