Hamburg  Erst nacheifern, dann verbieten? Drei Gründe gegen das AfD-Verbot

Tim Prahle
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Von Tim Prahle
| 30.01.2025 17:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Seit siebeneinhalb Jahren sitzt die AfD im Bundestag. Ein Verbot wird weder die Wut ihrer Wähler noch ihren Politikstil beseitigen. Foto: Michael Kappeler/dpa
Seit siebeneinhalb Jahren sitzt die AfD im Bundestag. Ein Verbot wird weder die Wut ihrer Wähler noch ihren Politikstil beseitigen. Foto: Michael Kappeler/dpa
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Die Idee, die AfD verbieten zu wollen, ist ebenso verständlich wie unnütz. Besonders wenn man ihr im Stil derart nacheifert wie die Union.

Ausgerechnet in der Woche, in der sich die Union auf höchster politischer Bühne der AfD annähert, wollen Abgeordnete fast aller Fraktionen ein Verbotsverfahren in Gang setzen. Doch reißt die AfD jene Hürde, die einem Verbot im Wege steht. Will sie aggressiv kämpferisch die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen? Dann und nur dann kann sie verboten werden. 

Wer davon frei jeder Emotionalität nicht überzeugt ist, begibt sich mit dem Verbotsverfahren kurz vor der Bundestagswahl auf einen Irrweg. Aus diesen Gründen:

Man muss der Union nicht vorwerfen, dass sie Migration, Ausländerkriminalität und Sicherheit zum Wahlkampfthema erhebt. Dieses Feld der AfD zu überlassen, hat schon in der Vergangenheit nicht geklappt.

Besorgniserregend ist die Art und Weise, wie die grauenhafte mutmaßliche Tat eines wohl psychisch kranken Mannes die Union kopflos werden lässt. Für einen rechtlich nicht bindenden Entschließungsantrag ohne praktischen Nutzen ließ sie sich von der AfD unterstützen. Ihre Migrationspläne sind rechtlich und praktisch derart unumsetzbar, dass man nicht einmal mehr von „Symbolpolitik“ sprechen kann. Migration ist kein AfD-Thema. Aber nun hat die Union sogar den Stil der Rechtsaußen-Partei kopiert. Nicht abwägen, einfach mal was heraushauen, Ellenbogen raus, ohne Rücksicht auf Verluste, Gesetze, Menschenrechte.

Mit dieser Bürde lässt sich ein Verbotsverfahren noch schlechter erklären. Denn offenbar kommt die AfD-Art nicht nur bei einem Fünftel der Wähler an, sondern auch bei der nach Umfragen derzeit stärksten Partei.

Die Zustimmungswerte steigen, die Partei stellt erste Landräte und Bürgermeister, ist in Teilen der Kommunalpolitik trotz aller Brandmauer-Debatten längst in die Sacharbeit eingezogen. Das Signal an die Wähler, die Partei verbieten zu wollen, kann nur nach hinten losgehen.

Wer jedem fünften Wahlberechtigten die aktuelle politische Heimat nehmen will, wird kaum einen von ihnen zurückgewinnen. Ein Verbot würde nur kaschieren, dass es in Deutschland Menschen gibt, die weder mit den problematischen Aspekten der AfD Schwierigkeiten noch Vertrauen in etablierte Parteien haben, aber diese Menschen lassen sich nicht einfach aus dem politischen Diskurs ausschließen.

In der politischen Debatte wird die AfD oft allzu anekdotisch betrachtet – von Björn Höckes „Denkmal der Schande”-Gerede über die „Remigrationspläne“ bis hin zum medialen Kuschelkurs der Partei mit einem unanständigen Multimilliardär Elon Musk. Die Anekdoten zeugen von Geschmacklosigkeit, die AfD ist schrill, plakativ, vereinfachend, ausländerfeindlich, bestimmt auch homophob, und laut Verfassungsschutz „in Teilen gesichert rechtsextrem“.  Das darf man alles ablehnen und bekämpfen. Aber man kann es nicht verbieten. 

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