Rosa Führerschein ist ungültig  Was tun, wenn ich die Umtauschfrist verpasst habe?

| | 24.01.2025 09:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Der rosa Lappen ist seit 19. Januar ungültig: Korrekt verhält sich, wer den Karten-Führerschein in der Tasche hat. Foto: Ortgies
Der rosa Lappen ist seit 19. Januar ungültig: Korrekt verhält sich, wer den Karten-Führerschein in der Tasche hat. Foto: Ortgies
Artikel teilen:

Der rosafarbene Führerschein ist seit dem 19. Januar ungültig. Wer die Umtauschfrist für den EU-Kartenführerschein verpasst hat, sollte sich nun schleunigst kümmern.

Ostfriesland - Nun aber flott: Wer jetzt noch mit dem rosa Lappen in der Tasche Auto fährt, sollte schleunigst den Führerschein-Umtausch in Angriff nehmen. Denn der ist seit 19. Januar 2025 ungültig. Wer weiter mit dem Papierführerschein fährt und erwischt wird, kann mit einem Verwarngeld von zehn Euro oder sogar einem Bußgeld belegt werden. Das Fahren mit abgelaufenem Führerschein gilt als Fahren ohne Führerschein.

Warum sind die Papierführerscheine nicht mehr gültig?

2006 hatte die Europäische Union per Richtlinie festgelegt, dass Führerscheine fälschungssicher und EU-weit einheitlich werden sollen. 2019 trat das Gesetz zum Pflichtumtausch des Führerscheins in Deutschland in Kraft. Seit dem 1. Januar 1999 erhalten junge Fahrer die EU-Führerscheinkarte statt der alten „Pappe“. Für die Papierführerscheine wurden verpflichtende Umtauschfristen gesetzt: nach Geburtsjahrgang gestaffelt wurden sie seit 2022 durch Plastikkarten ersetzt. Aktuell dürfen nur noch die Jahrgänge 1953 und älter mit dem Papierführerschein fahren. Für sie läuft die Umtauschfrist am 19. Januar 2033 aus.

Darf ich überhaupt noch Auto fahren, wenn mein Führerschein ungültig ist?

Wer die Umtauschfrist für seinen rosa Führerschein verpasst hat, darf weiter Auto fahren. Laut der Führerscheinstelle des Landkreises Leer muss rechtlich unterschieden werden zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein: „Der Führerschein ist der Nachweis für die Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist im Fall eines ungültigen Führerscheins weiter gültig“, heißt es aus der Behörde.

Allerdings könnte man Probleme bekommen, wenn man in eine Polizeikontrolle gerät. Denn der Führerschein ist ja abgelaufen und ungültig, und dafür kann ein Verwarn- und sogar Bußgeld verhängt werden.

„Halt! Polizei!“ Wer bei einer Verkehrskontrolle noch den alten rosa Führerschein vorzeigen muss, sollte mit einem Verwarngeld rechnen: Die „Lappen“ sind seit 19. januar ungültig. Symbolfoto: Paul Zinken/dpa
„Halt! Polizei!“ Wer bei einer Verkehrskontrolle noch den alten rosa Führerschein vorzeigen muss, sollte mit einem Verwarngeld rechnen: Die „Lappen“ sind seit 19. januar ungültig. Symbolfoto: Paul Zinken/dpa

Was passiert mir, wenn ich mit ungültigem Führerschein erwischt werde?

Wer mit ungültigem Führerschein von der Polizei ertappt wird, hat ein Verwarngeld von 10 Euro zu erwarten, weil das Dokument abgelaufen ist, sagt Nancy Rose, Polizeioberkommissarin bei der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund. Um das zu vermeiden, gebe es zwei Möglichkeiten: „Tatsächlich ist es so, dass man entweder einen vorläufigen Führschein bekommen müsste, wenn man seinen ,rosa Lappen’ abgegeben hat. Oder man darf den rosafarbenen Schein noch behalten, dieser wird aber mit einem Stempel und einem Datum versehen, solange die Karte noch nicht da ist. Daran sehen die Polizeibeamten, dass schon ein neuer Führschein beantragt wurde, dieser aber noch nicht da ist“, erklärt Nancy Rose.

Wer weder das eine noch das andere bei Beantragung des neuen Führerscheins beachtet hat, zum Beispiel weil der Antrag per Post verschickt wurde, dürfte kaum um das Verwarngeld herumkommen. Immerhin: „Sollte trotz rechtzeitiger Antragstellung der Führerschein nicht mehr gültig sein, so wird die Straßenverkehrsbehörde mögliche Bußgeldverfahren wegen fehlenden Nachweises Fahrerlaubnis/abgelaufener Führerschein nicht eröffnen“, heißt es bei der Führerscheinstelle des Landkreises Friesland.

Kann man auch nach Fristablauf noch einen neuen Führerschein beantragen?

Der Führerscheinumtausch ist auch nach dem 19. Januar noch möglich und verpflichtend: Wer jetzt erst den Antrag stellt, habe auch keine Strafen zu erwarten, so der Landkreis Leer.

Die Tage des rosafarbenen Papierführerscheins sind abgelaufen: Wer noch keinen Karten-Führerschein beantragt hat, sollte das schleunigst nachholen. Foto: Ortgies
Die Tage des rosafarbenen Papierführerscheins sind abgelaufen: Wer noch keinen Karten-Führerschein beantragt hat, sollte das schleunigst nachholen. Foto: Ortgies

Wer seinen Führerschein umtauschen will, muss ein Antragsformular, den alten Führerschein, den Personalausweis oder entsprechende Dokumente, die Gebühr und ein aktuelles Passfoto zum jeweiligen Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle in Leer, Aurich, Emden oder Wittmund mitbringen. Der alte Führerschein wird vor Ort befristet, damit der neue Führerschein von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben nach Hause geschickt werden kann. Die Bearbeitung dauert in der Regel nur wenige Wochen.

Die Bundesdruckerei, die die Führerscheinkarten herstellt, kann die Aufträge sehr fix abarbeiten, teilt Sprecher Marc Thylmann auf Nachfrage mit: „Aktuell gibt es bei den Produktions- und Lieferzeiten für Führerscheine keine Verzögerungen seitens der Bundesdruckerei. Die Anträge von den Fahrerlaubnisbehörden werden planmäßig bearbeitet – und der Versand der Führerscheine erfolgt in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach Antragstellung für den Normal- und Direktversand.“

Warum dauert der Führerscheintausch im Landkreis Friesland ganze 12 Monate?

12 Monate – so lange muss warten, wer im Landkreis Friesland seinen neuen Führerschein beantragt hat. Selbst, wer im vergangenen Jahr frühzeitig und fristgerecht seinen Antrag eingereicht hat, steht nun ohne gültigen Führerschein da. Bis Juli 2024 gab die Führerscheinstelle des Kreisamts eine sechsmonatige Wartezeit an, mittlerweile ist es ein ganzes Jahr, bis der neue EU-Führerschein abgeholt werden kann.

Als Grund gibt das Kreisamt an, dass in der Fahrerlaubnisbehörde seit längerer Zeit Stellen unbesetzt und zudem Beschäftigte krank ausgefallen seien, „sodass die Bearbeitung aktuell leider länger dauert“. Die Wartezeit von bis zu 12 Monaten erklärt der Landkreis so: „Die Bearbeitungsdauer beinhaltet auch die Produktion und Lieferung des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei.“ Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei beträgt zehn Tage, wie deren Sprecher Marc Thylmann betont.

Die rosa Führerscheine werden bei der Ausgabe des neuen Karten-Führerscheins ungültig gestempelt. Wer mag, darf den alten Lappen behalten. Foto: Leonhard
Die rosa Führerscheine werden bei der Ausgabe des neuen Karten-Führerscheins ungültig gestempelt. Wer mag, darf den alten Lappen behalten. Foto: Leonhard

Gibt es eine Regelung für Verwarnungen?

Die Fahrerlaubnisbehörde priorisiere zudem die Führerscheine der Fahranfängerinnen und -anfänger sowie beruflich notwendige Führerscheine, teilt Kreis-Sprecherin Romina Desenz mit. Und weiter: „Durch die längere Bearbeitungszeit entsteht den Bürgerinnen und Bürgern kein Nachteil in Form von Bußgeldern.“ Denn auch wenn die Polizei bei Verkehrskontrollen ein Verwarngeld verhängt, würden seitens des Landkreises Friesland „solche Verfahren gar nicht erst eröffnet, sofern der Antrag auf Umstellung bereits gestellt wurde“. Mehr noch: „Sollte dieses Verwarngeld in einer anderen Region erhoben werden, können sich Betroffene an den Fachbereich Straßenverkehr des Landkreises Friesland wenden. Dort kann gegebenenfalls bestätigt werden, dass ein Antrag auf Umstellung des Führerscheins vorliegt, der noch nicht abschließend bearbeitet wurde.“

Ähnliche Artikel