Osnabrück Viele wollen die Meinungsfreiheit schützen – sie sollten es lassen
Wohlmeinende Kräfte kämpfen dafür, die Meinungsfreiheit zu schützen – mit allerlei Ideen für Eingriffe. Doch unser Chefredakteur Burkhard Ewert findet: Der Versuch, die Freiheit schützen zu wollen, schränkt sie lediglich ein. Ein Blick auf Grundgesetz und Gerichte lohnt sich.
Allüberall wollen wohlmeinende Kräfte derzeit die Meinungsfreiheit schützen. Ich finde, sie sollten es sein lassen. Die Freiheit selbst hilft dieser Freiheit am besten. Sie zu schützen, schränkt sie ein.
Das sahen schon die Väter des Grundgesetzes so. Faktenchecker, Meldestellen und stetig wachsende Aufsichtsgremien waren dort nicht vorgesehen. Stattdessen schrieb das Bundesverfassungsgericht erst 2009 in einem Beschluss auf schöne und klare Weise: „Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien.“
Wer sich mit dem Grundgesetz und dem Gericht befasst, kann zudem glauben, dass in der Öffentlichkeit ein Missverständnis entstanden ist, was extreme Positionen anbelangt. Sie zu äußern ist in Deutschland mitnichten verboten – auch dann nicht, wenn sie sonnenklar verfassungsfeindlich sind. Man darf Enteignungen fordern, obwohl das Grundgesetz den Schutz des Eigentums verlangt. Man darf finden, dass die DDR als sozialistische Diktatur über das bessere staatliche System verfügt hat als die demokratische BRD. Oder man darf Homosexualität für unnormal und unmoralisch halten.
All dies ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt, solange es sich nur um Haltungen und nicht um Handlungen handelt, und solange die Meinungsäußerungen keine formellen Beleidigungen umfassen.
„Geschützt sind (…) auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen“, heißt es in dem Beschluss aus dem Jahr 2009. Man muss seine Ansichten auch nicht begründen, damit sie geschützt sind. Im Gegenteil, sinnierten die Richter: Ein Werturteil entziehe sich gegebenenfalls sogar per definitionem der Notwendigkeit, sachlich hergeleitet zu werden – man glaubt es halt einfach, und das ist erlaubt, oder wie das Gericht formulierte: eine Meinung könne sich „nicht als wahr oder unwahr erweisen“.
Eine Meinung muss auch nicht besonders klug sein oder ausdifferenziert daherkommen. Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sprechen eine klare Sprache. Erst 2022 bekräftigten die Richter, der Schutz der Meinungsfreiheit bestehe „unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird“.
2018 hatten sie präzisiert, „die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich (...) sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer ,Vergiftung des geistigen Klimas’ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins“.
Juristisch liegen die Hürden also hoch, um gegen Meinungsäußerungen vorzugehen. Und auch aus der psychologischen Forschung muss eine erhebliche Skepsis gegenüber der Regulierung von Meinung erwachsen. Wie Menschen zu Haltungen kommen, begann internationale Wissenschaftler im Zuge des NS-Regimes brennend zu interessieren. Wie konnte es sein, dass so viele eigentlich doch gebildete Deutsche als Angehörige einer Kulturnation ein derart menschenverachtendes System schufen?
Die Forscher wiesen nach, wie groß der Druck zur Konformität ist. Im „Asch-“Experiment von 1951 ließen sie Versuchspersonen die Längen von Strichen vergleichen. Die übrigen Mitglieder der Testgruppe bezeichneten absichtlich verschieden lange Striche im Brustton der Überzeugung als gleich lang. Und was machten die uneingeweihten Probanden? Statt die offensichtlich korrekte Variante zu wählen, schlossen sie sich den übrigen Mitgliedern ihrer Gruppe an und behaupteten falsche Tatsachen, weil sie sich nicht trauten, eine zwar richtige, aber eben abweichende Auffassung zu vertreten.
In verschiedener Anordnung ergaben vergleichbare Versuche in den folgenden Jahrzehnten immer wieder ähnliche Resultate. Interessanterweise zeigten sie sogar, dass der Anpassungsdruck umso höher ausfällt, je (ein-)gebildeter die betreffenden Personen sind. Wer über einen höheren Status verfügt, hat womöglich mehr Angst als ein Angehöriger der Unterschicht, von seiner Blase verstoßen zu werden, wenn er sich nicht konformistisch verhält: Er hat subjektiv mehr zu verlieren.
Dies geht so weit, dass in der Realität wie in Versuchen Menschen immer wieder anderen Menschen Grundrechte absprechen, nur um ihre Zugehörigkeit zur Gruppe nicht zu gefährden, selbst wenn sie dabei sachlich oder moralisch rote Linien überschreiten.
Die Herleitung hat möglicherweise mit Prägungen im Zuge der Evolution zu tun, glauben die Forscher. Wer den Schutz der Gemeinschaft verlässt, war in der Steinzeit schnell am Ende. Da kann es klüger gewesen sein, sich dumm zu stellen.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht: Ich jedenfalls möchte meinungsmäßig nicht mehr in der Steinzeit leben. Ich vertraue dem Grundgesetz und seinem Glauben daran, dass ein Wettstreit der Werturteile das Land stärkt und die vielfältige Breite entsprechend geschützt und nicht gegängelt gehört.