Osnabrück  Ihre Krankenkasse wird immer teurer? So einfach und schnell gelingt der Wechsel

Annette Jäger
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Von Annette Jäger
| 04.01.2025 10:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt im Jahr 2025 deutlich – im Durchschnitt um 0,8 Prozentpunkte. Foto: IMAGO/onemorepicture
Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt im Jahr 2025 deutlich – im Durchschnitt um 0,8 Prozentpunkte. Foto: IMAGO/onemorepicture
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Der drastische Anstieg der Beiträge belastet viele Versicherte zusätzlich – ein Kassenwechsel bietet daher momentan hohes Sparpotenzial. Welche Kasse die günstigsten Konditionen hat und wie ein Wechsel funktioniert.

Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt im Jahr 2025 drastisch – im Durchschnitt um 0,8 Prozentpunkte, von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent. Für Versicherte bedeutet das eine erhebliche Beitragssteigerung. Der Zusatzbeitrag wird zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent hinzuaddiert und vom Bruttoeinkommen erhoben. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitnehmer selbst. „Es gibt Kassen, die mehr als drei und sogar vier Prozent Zusatzbeitrag erheben“, sagt Stefan Kreuzer, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Andere liegen unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dazwischen liegen mehrere hundert Euro Ersparnis, das gilt vor allem für Besserverdienende.

Allein die durchschnittliche Kostensteigerung von 0,8 Prozent beim Zusatzbeitrag bedeutet Mehrkosten für Versicherte von 144 Euro im Jahr bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat. Bei 5.000 Euro brutto sind es schon 240 Euro. Diese Kostensteigerung ist aber nur ein Anhaltspunkt, im Einzelfall geht es um viel mehr Geld. Denn manche Kassen müssen ihren Beitrag deutlich mehr anheben. Prominentestes Beispiel ist die Knappschaft, die ihren Zusatzbeitrag ab 2025 auf 4,4 Prozent erhöht, eine Kostensteigerung um 1,7 Prozentpunkte. Das macht bei 3.000 Euro Bruttoeinkommen Mehrkosten von rund 300 Euro im Jahr aus. Vor allem bei freiwillig versicherten Selbstständigen fallen die Beitragssteigerungen noch mehr ins Gewicht, da sie ihre Beiträge komplett allein zahlen müssen.

Versicherte sollten unbedingt ihren Krankenkassenbeitrag prüfen. Denn alte Gewissheiten haben keine Gültigkeit mehr. Die bislang sehr günstige Krankenkasse Hkk musste ihren Zusatzbeitrag von 0,98 Prozent auf 2,19 anheben, auch die Techniker liegt jetzt bei 2,45 Prozent – vorher waren es 1,2 Prozent. Ein Kassenwechsel ist attraktiv: Aktuell ist die BKK firmus mit einem Zusatzbeitrag von 1,84 Prozent die günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse. Wer zum Beispiel bei der KKH versichert ist (Zusatzbeitrag 3,78 Prozent) und zur BKK firmus wechselt, spart bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro rund 350 Euro im Jahr. Liegt das Einkommen über der im Jahr 2025 deutlich angehobenen Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.512,50 Euro, liegt die Ersparnis bei einem Wechsel bei fast 640 Euro im Jahr.

Viele Versicherte halten ihrer Krankenkasse seit Jahrzehnten die Treue, weil sie meinen, dort besondere Leistungen zu genießen. „Man sollte wissen, dass weit über 90 Prozent aller Leistungen der Kassen identisch sind“, sagt Verbraucherschützer Kreuzer. Nur ein kleiner Teil seien Zusatzleistungen, die Kassen individuell anbieten. Dazu gehören zum Beispiel Kostenübernahmen für die Zahnreinigung, Osteopathie oder Reiseimpfungen und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. „Meist fällt die Kostenübernahme aber nicht so üppig aus, dass sie einen teuren Zusatzbeitrag rechtfertigen würde“, sagt Kreuzer. Lieber sollte man bei einem Kassenwechsel darauf achten, dass eine Kasse einen günstigen Zusatzbeitrag anbietet plus attraktive Zusatzleistungen.

Sobald die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und dürfen die Kasse wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Wird die bisherige Mitgliedschaft also bis Ende Januar gekündigt, ist man ab April bei einer neuen Kasse versichert. „In der Zwischenzeit ist der Zusatzbeitrag bei der bisherigen Kasse aber zu bezahlen“, sagt Kreuzer. Er rät Versicherten, die Erhöhung selbst im Blick zu haben, auch wenn sie eigentlich per Brief angekündigt werden muss.

„Viele meinen, ein Kassenwechsel sei schwierig. Das Gegenteil ist der Fall“, sagt Kreuzer. Man wählt eine neue Kasse aus, stellt einen Antrag und den Rest, etwa die Kündigung bei der bisherigen Kasse, erledigt die neue Krankenkasse. „Eine Versicherungslücke kann nicht entstehen.“ Allerdings sollte man wissen, dass eine genehmigte Leistung – etwa eine Psychotherapie – die noch nicht begonnen wurde, von der neuen Kasse erneut geprüft wird. Diese kann gegebenenfalls zu einer anderen Entscheidung kommen. Laufende Behandlungen übernimmt die neue Kasse hingegen. Wer an besonderen Behandlungsprogrammen seiner Kasse teilnimmt, sollte prüfen, ob die neue Kasse vergleichbares anbietet.

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