Hamburg  Diese Ausnahmen gibt es von der Austauschpflicht für Kaminöfen ab 2025

Eva Dorothée Schmid
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Von Eva Dorothée Schmid
| 02.01.2025 11:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Viele alte Kaminöfen müssen Ende 2024 stillgelegt werden. Doch es gibt Ausnahmen. Foto: Imago Images/ Panthermedia
Viele alte Kaminöfen müssen Ende 2024 stillgelegt werden. Doch es gibt Ausnahmen. Foto: Imago Images/ Panthermedia
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Wer einen Kaminofen betreibt, der älter als 14 Jahre ist, darf ihn 2025 nicht mehr betreiben, wenn er die gültigen Abgaswerte nicht erfüllt. Doch es gibt fünf Ausnahmen. Wer nicht von der Austausch- oder Nachrüstpflicht betroffen ist.

Die Verbrennung von Holz führt zu vergleichsweise hohen Schadstoffemissionen. Die in Deutschland aufgestellten etwa 11,7 Millionen Kamine und Kachelöfen, die mit Holz befeuert werden, verursachen mehr Feinstaub als Pkw und Lkw zusammen, sagt das Umweltbundesamt.

Deshalb wurde 2010 die Bundesimmissionsschutz-Verordnung verabschiedet, die strengere Abgaswerte für Holzöfen festlegte. Aufgrund dessen wurden seitdem bereits fast vier Millionen technisch veraltete Holzfeuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder gegen moderne Festbrennstoffgeräte ausgetauscht.

Am 31. Dezember 2024 endete nun die Frist für alle Kaminöfen, die vor März 2010 in Betrieb genommen wurden. Wenn sie die geltenden Abgaswerte nicht einhalten – und das ist bei Öfen diesen Alters fast immer der Fall – müssen sie ausgetauscht, umgerüstet oder stillgelegt werden.

Doch es gibt Ausnahmen, für die die Schadstoffwerte nicht gelten. Und zwar folgende:

Für alle anderen alten Öfen gilt, dass sich die Besitzer möglichst bald um den Austausch kümmern sollten. Manche Modelle haben nämlich eine Lieferzeit von bis zu sechs Monaten und auch für die Installation sollte man ein bis zwei Monate einplanen.

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