Entwässerungsprobleme in Weener  Vollgelaufene Keller – oft sind Grundstücksbesitzer schuld

Tatjana Gettkowski
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Von Tatjana Gettkowski
| 18.12.2024 09:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Starkregenfälle haben in den vergangenen Monaten in Weener häufig für überflutete Straßen gesorgt. Foto: Gettkowski/Archiv
Starkregenfälle haben in den vergangenen Monaten in Weener häufig für überflutete Straßen gesorgt. Foto: Gettkowski/Archiv
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Überflutete Straßen und vollgelaufene Keller – nach heftigen Unwettern kommt das in Weener immer öfter vor. Grund ist nicht immer Starkregen, sondern oft auch Nachlässigkeit der Grundstückseigentümer.

Rheiderland - Viele Hauseigentümer kennen das Problem aus eigener Erfahrung: Nach Starkregenfällen laufen in Weener die Gräben über, das Wasser steht bis zu einem halben Meter auf der Straße und fließt auf die Grundstücksauffahrten. So manch ein Hausbesitzer hat schon einmal nasse Füße bekommen und musste den Keller leerpumpen. Was viele nicht wissen, nicht immer sind Starkregen oder Probleme mit der Kanalisation schuld. Mitunter liegt es an der Nachlässigkeit der Grundstückseigentümer. Sie sind in der Verantwortung, dass das Wasser in den Straßengräben abfließen kann.

Der Umweltausschuss der Stadt hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Thema befasst. Landwirte, Verkehrsteilnehmer, Haus- und Wohnungsbesitzer – das Thema Entwässerung geht alle an. Damit das System funktioniert, müssen alle ihren Betrag leisten. Die Stadt Weener will dieses Thema jetzt anpacken und geht mit gutem Beispiel voran. Für die Gräben an Grundstücken, die der Stadt gehören, wird jetzt ein Unterhaltungsrahmenplan erstellt. Darin wird festgelegt, in welchem Umfang und Turnus die Gräben im Zuständigkeitsbereich der Stadt unterhalten und gepflegt werden müssen.

Schlamm und Laub müssen raus

„Für Gewässer II. Ordnung von überörtlicher Bedeutung ist die Sielacht zuständig“, erklärte Bauamtsleiter Andreas Sinningen. Dazu zählen beispielsweise Sieltiefs, über die die Grünlandflächen entwässert werden. Die vielen Gewässer und kleinen Gräben, beispielsweise auch in Siedlungen, zählen zu Gewässern III. Ordnung. Hier sind private Grundstückseigentümer, die Stadt oder auch der Landkreis in der Pflicht. Blätter oder Schlamm müssen entfernt und die Grabenkanten freigeschnitten werden, damit das Wasser fließen kann und sich nicht aufstaut.

„Die Stadt Weener ist für Gewässer mit einer Gesamtlänge von 127 Kilometern zuständig“, erläuterte Bauamtsmitarbeiterin Ilka Horst. Das Zeitfenster für die Reinigung sei klein. Damit Natur- und Artenschutzaspekte berücksichtigt werden können, ist das Räumen der Gewässer nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt. „Bei der hohen Anzahl an Gewässern stoßen wir an unsere Grenzen“, musste sie einräumen. Kleinere Gräben würden vom Bauhof geräumt. Für die größeren wurde die Firma Thomßen beauftragt. In den nächsten Tagen werde ein weiterer Auftrag vergeben, um stark von Gehölzen zugewachsene Gewässer freizuschneiden. Als Beispiel nannte sie die Gräben entlang des Geisewegs und Smarlingen. „Ein Drittel der Gewässer, für deren Unterhaltung wir zuständig sind, werden bis zum Frühjahr gepflegt“, so Ilka Horst. In drei bis vier Jahren seien dann sämtliche Gräben gereinigt. „Dann müssen wir festlegen, in welchem Zeitraum und Umfang das wiederholt werden muss.“

Mitunter fällt in kürzester Zeit so viel Regen, dass die Kanalisation, wie hier in der Neuen Straße in Weener, die Wassermassen nicht schnell genug ableiten kann. Foto: Gettkowski/Archiv
Mitunter fällt in kürzester Zeit so viel Regen, dass die Kanalisation, wie hier in der Neuen Straße in Weener, die Wassermassen nicht schnell genug ableiten kann. Foto: Gettkowski/Archiv

Stadt Weener als Vorbild

Die Stadt hofft, ein Vorbild für die Eigentümer von Privatgrundstücken zu sein. „Oft sind Überflutungen von Straßen und Auffahrten in Siedlungen Gräben geschuldet, die nicht gereinigt wurden“, berichtet Ilka Horst. Mitunter seien Gräben einfach zugeschüttet oder unsachgemäß verrohrt worden. „Es oft nicht so einfach zu ergründen, wer unterhaltungspflichtig ist“, macht sie auf ein Problem aufmerksam.

Willem Berlin kennt das Problem. Er ist Obersielrichter der Sielacht Rheiderland. „Wenn der Landkreis einen Hinweis auf Probleme mit der Entwässerung erhält, gucken wir uns das an“, erzählt Berlin. Hinweise kämen häufig von Nachbarn, die ihre Gräben gut in Schuss hielten, trotzdem aber Probleme mit aufgestautem Wasser hätten. Verschlammte Gräben, verstopfte Ein- und Ausläufe von Rohrleitungen seien die häufigsten Probleme, wenn die Entwässerung nicht funktioniert. Die Mitarbeiter der Sielacht sprechen die Eigentümer dann an. „Meistens sind die Leute einsichtig“, sagt Willem Berlin. Es komme aber auch vor, dass sie ihrer Pflicht nicht nachkämen. Dann werden sie vom Landkreis angeschrieben und zur Räumung der Gräben aufgefordert werden. „Wenn sich jemand weigert, kann der Landkreis ein Zwangsgeld androhen.“

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