Erfolg vor Gericht Geld für gänsegeplagte Landwirte aus dem Rheiderland
Hero Schulte aus St. Georgiwold bekommt 75.000 Euro als Ausgleich für die Schäden, die ihm durch Wildgänse entstanden sind. Von dem Gerichtsurteil werden noch weitere Landwirte profitieren.
Rheiderland - Seit Jahren kämpfen Landwirte im Rheiderland um eine Entschädigung für zusätzliche Ausgaben und Ernteausfälle, die ihnen durch rastende Wildgänse entstehen. Jetzt können sie sich über ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk freuen. Das niedersächsische Umweltministerium unterlag in einem Rechtsstreit. Die Bauern bekommen die Entschädigung.
Das niedersächsische Innenministerium hatte die Forderung der Landwirte bereits anerkannt. Das Umweltministerium, das den Schadensausgleich zahlen muss, sah dies zunächst nicht ein. Es gab ein Hickhack um die Zuständigkeiten der Ministerien. Im Frühjahr klagte das Umweltministerium gegen das Innenministerium vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg. Nachdem die Klage unter zwei Ministerien dort als unzulässig abgewiesen wurde, ging das Umweltministerium in Berufung und zog vor die nächste Instanz. „Das Verfahren wurde am Montag eingestellt. Das Umweltministerium hat seine Berufung zurückgenommen“, bestätigte der Pressesprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auf Nachfrage, „damit gilt die Entscheidung aus erster Instanz.“ Eine Begründung werde in der Regel dabei nicht gegeben.
Schäden im Schutzgebiet
Den Brief mit der Mitteilung seines Anwalts, dass das Urteil rechtskräftig ist, erreichte Hillrich Eekhoff am Dienstag vergangener Woche. Selbstverständlich sei er froh, eine Entschädigung für die Mehrausgaben und -arbeit zu erhalten. „In erster Linie geht es aber um Gerechtigkeit“, sagt der Landwirt aus Hatzumerfehn. Sein Land liegt größtenteils im Schutzgebiet. Dort muss auf die geschützten Wildgänse Rücksicht nehmen, wenn sie dort rasten. Das Problem: Die Gänse fressen sich auf den Ländereien Fettreserven für ihren Flug in die arktischen Brutgebiete an. Das Gras, das eigentlich für den ersten Schnitt im Frühjahr gedacht ist und dem Milchvieh als Winterfutter dient, verleiben sich die Nonnen-, Grau- und Blessgänse ein. Zurück bleiben große Mengen an Kot.
Die Landwirte haben das Nachsehen. Sie müssen Futter zukaufen und zusätzlich Geld für Neuansaaten und Dünger aufbringen. Das einfach zu hinzunehmen, habe er einfach nicht eingesehen, sagt Hillrich Eekhoff. „Das ist, als wenn du eine Garage baust und sie nicht nutzen darfst. Der Nachbar darf aber dort parken, weil er keine eigene hat“, führt Eekhoff das Verhältnis zwischen Landwirten und Gänsen als Vergleich an.
Präzedenzfall könnte Folgen haben
Für die Schäden, die die Gänse angerichtet haben, stellte er Rechnungen. Gemeinsam mit Jens Loerts und Amos Venema schaltete er einen Anwalt ein, um die Zahlungsansprüche gegenüber dem Umweltministerium durchzusetzen – mit Erfolg. Viele Berufskollegen warnten die sich auflehnenden Landwirte. Der Schuss könne auch nach hinten losgehen, wenn man das Land Niedersachsen verklage, lautete damals die Befürchtung. „Jetzt haben wir einen Präzedenzfall geschaffen, der das Land Niedersachsen teuer zu stehen kommen kann“, sagt Eekhoff.
Zu den Landwirten, die erfreuliche Post von ihrem Anwalt bekommen haben, zählt auch Hero Schulte. Ein Großteil der Schäden, die dem Mann aus St. Georgiwold entstanden sind, werden ausgeglichen. Nach seinen Worten ein Betrag von 75.000 Euro. „Der Aufwand dafür war allerdings enorm. Viel Lauferei“, sagt Schulte. Der Papierstapel des Schriftverkehrs mit Behörden, Gutachter und Anwalt habe die Dicke eines Telefonbuchs. „Die Schäden auf den unterschiedlichen Flächen mussten alle einzeln mit Fotos dokumentiert werden“, erzählt Schulte. Darüber hinaus musste ein Gutachter vor der Ernte beurteilen, wie hoch der Ertrag ist. „Für all das muss man ja erstmal in Vorleistung treten“, macht Schulte deutlich. Trotzdem sei er zufrieden.
Schnellerer Schadensausgleich
Durch das rechtskräftig gewordene Gerichtsurteil könnten Landwirte jetzt mit einem sehr viel schnelleren Ausgleich für die entstandenen Schäden rechnen. Schulte hält die Gänseschutzpolitik für gescheitert. „Landwirte, Politik und Naturschützer müssen jetzt endlich eine einvernehmliche Lösung finden, damit nicht zu viele Steuergelder für Ausgleichszahlungen verschwendet wird.“ Die Jagdzeitenverordnung müsse überarbeitet werden, sagt er. Niedersachsen sollte sich ein Beispiel an den Niederlanden nehmen. „Dort dürfen alle Gänsearten bejagt werden“, so Schulte.
Die Wildgänse äsen währenddessen wieder auf den Ländereien im Rheiderland. Die Mehrausgaben für die Schäden, die dabei entstehen, will Landwirt Hillrich Eekhoff dem Land wieder in Rechnung stellen.