Landtagswahl Hohes Gericht wirbelt ostfriesische Wahlkreise durcheinander
So mancher Ostfriese dürfte sich bei der nächsten Landtagswahl umorientieren müssen. Grund dafür ist ein neues Urteil des Staatsgerichtshofs. Und betroffen sind gleich mehrere Gemeinden.
Ostfriesland/Bückeburg - Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat am Montag ein Urteil gefällt, das vielen Menschen in Ostfriesland bei der nächsten Landtagswahl einige Veränderungen bescheren dürfte. Mehr als ein Drittel der Wahlkreise in Niedersachsen muss neu zugeschnitten werden – darunter Aurich (Wahlkreis 86), Emden-Norden (85) und Leer-Borkum (84). Dadurch sind unter Umständen wiederum auch deren Nachbarwahlkreise betroffen.
„Dieses Urteil löst eine Kettenreaktion aus“, sagte Wiard Siebels (Aurich) unserer Zeitung. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag sprach am Montag von einer „riesigen Herausforderung“, die nun auf den Landtag zukomme. Siebels: „Das ist wie bei einer Bettdecke. Wenn man an der einen Seite zieht, fehlt was auf der anderen Seite.“
Was war geschehen?
Um die „riesige Herausforderung“ zu verstehen, muss man sich ein paar Zahlen vergegenwärtigen. Niedersachsen besteht aus 87 Wahlkreisen, von denen jeder im Durchschnitt 69.710 Wahlberechtigte hat. Damit jede Stimme in etwa gleich viel wert ist, sollten die Wahlkreise also möglichst gleich groß sein – was natürlich in der Praxis nicht funktioniert.
Bisher gab es die Regelung, dass die Abweichung von dem errechneten Mittel unter 25 Prozent liegen musste – also höchstens 25 Prozent mehr Wahlberechtigte oder höchstens 25 weniger. Am Montag nun hat der Staatsgerichtshof nach einer Verfassungsbeschwerde entschieden, dass die Abweichung nach oben oder unten nur noch 15 Prozent betragen darf.
Wie geht es nun weiter?
„Die Landeswahlleiterin muss nun einen Vorschlag vorlegen, wie die Wahlkreise neu geordnet werden könnten“, sagte Siebels auf Nachfrage. „Das letzte Wort hat dann der Landtag.“ Siebels räumte ein, dass es bei der einen oder anderen Gemeinde Verärgerungen geben könnte.
Schon bei der alten 25-Prozent-Regelung war nämlich vor allem der Wahlkreis Aurich ins Visier der Landeswahlleiterin Ulrike Sachs geraten. Vor der Landtagswahl im Jahr 2022 hatte Siebels‘ Wahlkreis nämlich 24,96 Prozent zu viele Wahlberechtigte. Nach der Wahl waren es dann laut Siebels sogar 25,87 Prozent. Die oberste Grenze war gerissen. Die Landeswahlleiterin hatte deshalb bereits vorgeschlagen, Großheide oder Großefehn dem Wahlkreis Wittmund-Inseln (87) zuzuschlagen. Das traf allerorten auf eher gemischte Reaktionen.
Auch Emden und Leer betroffen
Mit dem neuen Urteil des Staatsgerichtshofes ist aber klar, dass Aurich und Wittmund bei weitem nicht die einzigen betroffenen Wahlkreise sein werden. Nach Auskunft von Heike Duin, Pressesprecherin des Staatsgerichtshofes und zufällig aus Aurich stammend, sind ebenso Emden-Norden (Wahlkreis 85), wo zu viele Wahlberechtigte sind, und Leer-Borkum (84), wo es zu wenige Wahlberechtigte gibt, von dem neuen Urteil betroffen – insgesamt 32 direkt betroffene Wahlkreise mit den entsprechenden Auswirkungen auf benachbarte Wahlkreise.
„Es werden sich sicher viele Unzufriedene melden“, prognostizierte der SPD-Abgeordnete Siebels. „Im Prinzip ist ja nun ganz Niedersachsen überarbeitungsbedürftig.“ Selbstverständlich erkenne man das Urteil aus Bückeburg an und verstehe es als Verpflichtung zum Handeln. Aber: „Dieser enger gesteckte Rahmen macht es für den Gesetzgeber nun schwieriger, historisch gewachsene Zusammenhänge, Grenzen von Gebietskörperschaften und landsmannschaftliche Zusammenhänge zu berücksichtigen.“
Der Streit hat bereits begonnen
Ärger mit den Menschen in den betroffenen Kommunen scheint also programmiert. Allzu viel Zeit bleibt bis zu der Neuordnung nicht. Die nächste Landtagswahl findet zwar erst im Herbst 2027, also irgendwann zwischen Juli und November, statt. Doch der neue Zuschnitt der Wahlkreise muss bereits ein Jahr vorher stehen, damit sich die potenziellen Abgeordneten darauf einstellen können.
Darauf macht auch die oppositionelle CDU aufmerksam. „Schon bei der letzten Wahlkreisreform wollten wir als CDU-Fraktion mehr ändern, da absehbar war, dass zahlreiche Wahlkreise zu große Abweichungen haben“, teilte Sebastian Lechner, Fraktionschef der CDU, mit. „Leider war dies mit dem Koalitionspartner SPD damals nicht möglich. Nun zwingt uns der Staatsgerichtshof zu einer umfassenden Reform der Wahlkreiseinteilung. Wir begrüßen dies und fordern insbesondere die Sozialdemokraten auf, eng mit uns zusammenzuarbeiten.“