Wien  Mann singt Nationalhymne Österreichs nicht mit – und verliert Staatsbürgerschaft

kna
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Von kna
| 13.12.2024 20:29 Uhr | 0 Kommentare
Paragraf 21 des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes sieht eine Verleihung von Staatsbürgerschaften im „feierlichen Rahmen“ vor. Dazu gehöre das „gemeinsame Absingen der Bundeshymne“. Foto: imago/SKATA
Paragraf 21 des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes sieht eine Verleihung von Staatsbürgerschaften im „feierlichen Rahmen“ vor. Dazu gehöre das „gemeinsame Absingen der Bundeshymne“. Foto: imago/SKATA
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In Österreich hat ein frisch eingebürgerter Mann aus der Ukraine seine Staatsbürgerschaft verloren, nachdem er sich geweigert hatte, die Nationalhymne zu singen. Jetzt wurde bekannt: Offenbar handelte der Mann aus religiösen Gründen.

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