Ostrhauderfehner steht vor Gericht Wurde 14-Jähriger mit Alkohol und Cannabis gefügig gemacht?
Ein 53-jähriger Mann aus Ostrhauderfehn steht vor Gericht. Er wird beschuldigt einen 14-Jährigen mehrfach vergewaltigt zu haben. Der Fall wird vor dem Landgericht Aurich verhandelt.
Ostrhauderfehn/Aurich - Wegen Vergewaltigung eines 14-Jährigen in sechs Fällen muss sich derzeit ein 53-Jähriger aus Ostrhauderfehn vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Aurich verantworten. Zusätzlich zu den Vergewaltigungsvorwürfen soll er als Erwachsener dem Jugendlichen Alkohol und Cannabis gegeben haben.
Konkret soll der Angeklagte zusammen mit dem Jugendlichen seit Anfang dieses Jahres am Hahnentanger See in Rhauderfehn vor allem nachts geangelt haben. Dabei soll er gegenüber dem Jungen gegen dessen Willen sexuell übergriffig geworden sein und ihm danach Angelzubehör gegeben haben. Eine Vergewaltigung soll auch im Haus des Angeklagten stattgefunden haben.
Ein 41-jähriger Rhauderfehner, dem sich der 14-Jährige Ende Mai dieses Jahres gegenüber geöffnet haben soll, zeigte den Angeklagten an. Dieser sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
„Dann hat er mich missbraucht“
An diesem Mittwoch, 11. Dezember 2024, dem zweiten Verhandlungstag in Aurich, wurden die Aussagen des Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit thematisiert. Anschließend sagte der Therapeut des Jugendlichen per Video aus. Ihm habe der 14-Jährige im November dieses Jahres erzählt, dass er mit dem Angeklagten Nachtangeln war. Dann habe dieser ihn gefragt, ob er mit ihm nach Hause kommen wolle. Dort habe er Alkohol und eventuell auch K.o.-Tropfen sowie Cannabis zum Rauchen bekommen, so der 46-jährige Psychotherapeut gegenüber dem Vorsitzenden Richter Bastian Witte. Er sei ganz ruhig geworden und habe sich nicht mehr wehren können. „Dann hat er mich missbraucht“, zitierte der Psychotherapeut in seiner Aussage den Jungen. Auch von Gleitcreme habe der 14-Jährige in diesem Zusammenhang gesprochen.
Der Angeklagte bestreitet alles
Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag auch nicht abgestritten, dass der Junge bei ihm zu Hause gewesen war. Ebenso bestätigte er, dass im Wohnzimmer Cannabis und Gleitcreme gelegen habe. Die sexuellen Taten streitet der 53-Jährige aber ab.
Zu den einzelnen sexuellen Taten habe der Jugendliche keine Angaben gemacht, sagten alle Zeugen vor Gericht aus, mit denen der 14-Jährige gesprochen hatte. Sie hätten bei dem Jungen, den die Taten des Angeklagten anscheinend zutiefst beschämten, auch nicht weiter nachgefragt, weil sie ihn nicht bedrängen wollten. Er gehe aber davon aus, dass sich der Junge sehr wohl erinnere, aber nicht darüber reden wolle, sagte der 41-jährige Zeuge. So habe es dieser auch Ende Mai zu Protokoll gegeben, bestätigte ein Polizist am Mittwoch vor Gericht.
Prozess geht am 17. Dezember weiter
Zum Schluss wurden noch Chatnachrichten vom Handy des Angeklagten angehört. Darin ging es auch um Alkohol und seine Folgen sowie um sexuelle Anspielungen. Die habe er nicht geschrieben, sondern nur weitergeleitet, so der Angeklagte.
Der Prozess wird am Dienstag, 17. Dezember 2025, um 14 Uhr in Aurich fortgesetzt. Das Urteil soll am 19. Dezember ergehen.