Hannover  Maulwurf für die Kokain-Mafia? Darum wird gegen einen Staatsanwalt aus Hannover ermittelt

Stefan Idel
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Von Stefan Idel
| 07.12.2024 14:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Ein Staatsanwalt aus Hannover wird verdächtigt, ein Maulwurf der Kokain-Mafia zu sein. Foto: dpa/Ole Spata
Ein Staatsanwalt aus Hannover wird verdächtigt, ein Maulwurf der Kokain-Mafia zu sein. Foto: dpa/Ole Spata
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Es klingt wie eine Krimi-Geschichte: Ein Staatsanwalt aus Hannover steht im Verdacht, ein Maulwurf der Kokain-Mafia zu sein, während er gleichzeitig gegen ebendiese ermittelte. Wie konnte es so weit kommen?

Diesen Fall hätte ein Krimi-Autor für den „Tatort“ kaum besser erfinden können: Ein Staatsanwalt steht unter dem Verdacht, ein Maulwurf der Kokain-Mafia zu sein. Er führt aber gleichzeitig die Ermittlungen gegen exakt jene Bösewichte. Und erst zwei Jahre nach dem Anfangsverdacht wird der 39-jährige Mann wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen und wegen Strafvereitelung im Amt verhaftet.

Es handelt sich mitnichten um ein TV-Drehbuch. Der hannoversche Staatsanwalt G. (Name ist der Redaktion bekannt) sitzt seit dem 29. Oktober 2024 in Untersuchungshaft. Bei der Aufarbeitung des Falls geraten die Staatsanwaltschaft Hannover, aber auch das Landesjustizministerium in die Kritik. Die Vorwürfe gegen den Staatsanwalt sind spätestens seit Juni 2022 bekannt. Die CDU-Opposition im Landtag spricht von einem „Justizskandal“. Nicht nur sie fragt sich, warum G. noch an mehreren Verfahren gegen das Drogenmilieu mitwirken durfte. Doch der Reihe nach.

Im Februar 2021 gelingt es Fahndern, im Hamburger Hafen eine Ladung von etwa 16 Tonnen Kokain abzufangen – getarnt in rund 17.000 Blechdosen als Spachtelmasse der Marke „Fox Colours“. Der Marktwert liegt bei etwa 450 Millionen Euro. Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) sprechen vom bis dato größtem Kokainfund in Europa. Doch eine Großrazzia am 3. März 2021 erweist sich als Flop. Nur 19 der 31 per Haftbefehl gesuchten Verdächtigen werden festgenommen. Auch Konstantinos S., der mutmaßliche Kopf der Drogenschmuggler, bleibt unauffindbar. Wurden sie gewarnt?

Für ihren Kokain-Deal nutzen die Täter Handys, die mit der Verschlüsselungs-Software SkyECC ausgestattet sind. Fahnder knacken in fast zweijähriger Arbeit den bei Kriminellen offenbar beliebten Messengerdienst. In den entschlüsselten und oft schwer verständlichen Chats, die auch dieser Redaktion in Teilen vorliegen, finden sich Hinweise auf einen Tippgeber aus der Justiz. Worte mit Schreibfehlern wie „Dein Akte soll auf weg sein“ sind in dem Chat zu lesen. Oder: „Eine statssnwalt den die kenne hat gesagt“ und „Er ist korrupt“.

Staatsanwalt G. leitet das Mega-Verfahren in Hannover. Nun gerät er in den Fokus der Ermittler. Am 13. Juni 2022 kommt es zur formellen Einleitung eines Strafverfahrens wegen Bestechlichkeit und anderer Delikte. Dazu erklärt Thomas Hackner, Leiter der Abteilung Strafvollzug im Justizministerium, später im Rechtsausschuss des Landtags: „Eine Auswertung verschlüsselter Handydaten in anderen Betäubungsmittelstrafverfahren, Erkenntnisse aus Durchsuchungsmaßnahmen in gesonderten Verfahren und Hinweise von gesondert verfolgten Personen aus der Betäubungsmittelszene sowie Kontoverdichtungen begründeten einen Anfangsverdacht gegen den für den Ermittlungskomplex zuständigen Staatsanwalt.“

Doch der Anfangsverdacht sei damals „gering“ gewesen, heißt es. G., der in dem komplexen Drogenfall eingearbeitet ist, bleibt im Amt. Die Ermittlungen werden verdeckt fortgeführt.

Im September 2022 bekommen die Fahnder einen weiteren Tipp von Jonas H. Der Spediteur aus dem Harz steht um Verdacht, das Kokain aus dem Hamburger Hafen transportiert zu haben. In der Justizvollzugsanstalt Hannover berichtet er LKA-Beamten, dass Staatsanwalt G. von den Drogendealern Schmiergelder für Informationen bekommen habe. Neben den Chats gibt es verdächtige Zahlungseingänge auf G’s Konten. Am 23. November 2022 wird die Wohnung von G. in Langenhagen bei Hannover durchsucht. Es werden „zahlreiche Datenträger“ beschlagnahmt, heißt es später.

Bei der Durchsuchung ist auch Katrin Ballnus, Chefin der Staatsanwaltschaft Hannover und inzwischen Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Celle, vor Ort. Doch Staatsanwalt G. wird nicht von dem eilbedürftigen Kokain-Verfahren abgezogen; er bekommt einen zweiten Vertreter der Staatsanwaltschaft an die Seite. Am 20. Oktober 2023 – fast ein Jahr nach der Durchsuchung – wird das Verfahren gegen G. „mangels ausreichenden Tatverdachts“ eingestellt.

Im Laufe dieses Jahres erhält das LKA weitere entschlüsselte Chat-Protokolle. Und am 19. Juni 2024 nimmt die Staatsanwaltschaft Hannover das Ermittlungsverfahren gegen G. wieder auf. Er musste im Februar zwar in eine andere Abteilung wechseln, doch bearbeitet noch immer den großen Kokain-Fall. Im Verfahren gegen Pouya M. (45), der sich zwischenzeitlich nach Kolumbien abgesetzt hatte, tritt G. als Ankläger auf.

Pouya M. wird am 23. August 2024 wegen der „Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Ende Oktober geht plötzlich alles ganz schnell: Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchen erneut Diensträume und die Wohnung von G. und nehmen ihn fest. Er sitzt seitdem in U-Haft. „Es besteht Fluchtgefahr“, so das Justizministerium. Der 39-jährige selbst weist die Vorwürfe über seinen Anwalt Timo Rahn zurück. Ein Haftprüfungstermin vor wenigen Tagen fiel nach Informationen der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (HAZ) zuungunsten des Beschuldigten aus.

Falls die Vorwürfe zutreffen: Warum war G. als Maulwurf der Drogenmafia aktiv? Ging es um Geld? Nach Informationen dieser Redaktion ließ die Staatsanwaltschaft Hannover 65.000 Euro von seinem Vermögen einfrieren. Das Justizministerium wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern – „aus ermittlungstaktischen Gründen“. Die Bild-Zeitung berichtet, G. habe in Prozessen eine teure Uhr der Marke „Rolex“ getragen. Und Spediteur Jonas H. weist die Beamten schon vor zwei Jahren auf einen Schwager von G. hin, der in Haft sitzt. Gibt es hier eine Verbindung zur Unterwelt?

G. hat in Hannover studiert. Nach dem zweiten Staatsexamen arbeitet er zunächst bei der Staatsanwaltschaft Berlin, wo er mit Organisierter Kriminalität zu tun hat. Seit 2019 arbeitet er wieder für die Staatsanwaltschaft Hannover. Kolleginnen und Kollegen loben ihn für seine freundliche Art und Kompetenz.

Auch nach einer Unterrichtung im Landtag bleiben nach Ansicht der Opposition viele Fragen offen. Die CDU hat sogar eine „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung gestellt: mit annähernd 150 Fragen. Carina Hermann, Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU, fragt unter anderem, warum der Beschuldigte noch nach ersten Verfahren im Juni 2022 in so sensiblen Fällen ermitteln durfte. Allein unter Fürsorgeaspekten hätte man G. abziehen müssen, meint sie. Ebenso fragt Hermann, „warum die eigenen Kollegen gegen ihn ermittelt haben“ – anstatt das Verfahren sofort an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben.

Das ist inzwischen geschehen. Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) hat den Fall aus Hannover abgezogen und an die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg verwiesen, die es der Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück zugewiesen hat. Die alte Entscheidung, die Ermittlungen gegen G. in Hannover zu belassen, sei seinerzeit von der Leitenden Oberstaatsanwältin und der Generalstaatsanwaltschaft Celle getroffen worden, sagte Ministeriumssprecherin Verena Brinkmann. Dabei hätten die Komplexität des Ermittlungsverfahrens eine Rolle gespielt sowie die Tatsache, dass durch die Abgabe des Falls an eine andere Staatsanwaltschaft der Kreis der Personen, die davon Kenntnis erlangt hätten, erweitert worden wäre.

Ulf Prange, Sprecher für Rechts- und Verfassungsfragen der SPD-Landtagsfraktion, spricht von einem „Ermittlungserfolg“ der Staatsanwaltschaft. Immerhin habe sie Staatsanwalt G. „als Verantwortlichen für die Weitergabe von Informationen ermittelt“.

Justizministerin Wahlmann habe das aktuelle Ermittlungsverfahren zum Anlass genommen, „eine verbindliche und transparente Regelung“ bei derartigen Ermittlungsverfahren gegen Behördenmitarbeiter zu schaffen. „Per Erlass wird nun klargestellt, dass bei solchen Ermittlungsverfahren gegen eigene Staatsanwälte/Staatsanwältinnen nicht mehr die eigene Behörde ermittelt, sondern das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben ist“, erläuterte Wahlmanns Sprecherin auf Anfrage. Damit nehme man den Staatsanwaltschaften eine mitunter schwierige Einzelfallentscheidung ab.

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