Osnabrück  Meinungsfreiheit im Netz: Diesen Rat gibt Star-Anwalt Steinhöfel verunsicherten Bürgern

Philip Jesse
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Von Philip Jesse
| 08.12.2024 06:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Sind Meldestellen gegen Hass im Netz eine Gefahr für die Meinungsfreiheit oder ein nützliches Werkzeug? Foto: imago images/Hanno Bode
Sind Meldestellen gegen Hass im Netz eine Gefahr für die Meinungsfreiheit oder ein nützliches Werkzeug? Foto: imago images/Hanno Bode
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Reagiert die Regierung im Kampf gegen Hass im Netz über? Star-Anwalt Joachim Steinhöfel fordert von Politikern ein dickeres Fell bei Beleidigungen anstelle rechtlicher Schritte. Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler sieht derweil eine Gefahr für die Meinungsfreiheit in sogenannten „Trusted Flaggern“.

Engen Politiker wie Robert Habeck, der allein im Jahr 2024 586 Anzeigen wegen Beleidigung gestellt hat, mit ihrem Verhalten die Meinungsfreiheit ein? Der Hamburger Star-Anwalt Joachim Steinhöfel fand im Expertentalk mit Moderator Michael Clasen eine eindeutige Antwort auf die Anzeigenflut des Bundeswirtschaftsministers. Es sei ein „lächerliches, kleinliches, spießiges, überhebliches Verhalten“, das einem freiheitlichen Staat und dessen Verantwortungsträgern eigentlich fern liegen sollte.

Auch der Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler von der Carl-von-Ossietzky-Universität in Oldenburg warnte vor einer Überempfindlichkeit in der Politik und unserer Gesellschaft. Wenn Minister als Vertreter der Staatsmacht mit Klagen und daraus resultierenden Aktionen wie Hausdurchsuchungen die Bürger einschüchterten, zerstöre das den Mut, die Kreativität, die Spontanität in Diskussionen – und letztendlich die Meinungsfreiheit als Grundpfeiler der Demokratie.

Dass Politiker wie Robert Habeck mithilfe von Abmahnagenturen hunderte Anzeigen wegen Beleidigung stellten, kritisierte Medienanwalt Steinhöfel deutlich. Sowohl der Bundeswirtschaftsminister als auch der NRW-Ministerpräsident Hendrick Wüst hatten für die Arbeit der Agentur „So Done“ geworben. Diese geht mithilfe einer Künstlichen Intelligenz mutmaßlichen Beleidigungen im Netz nach.

Dass Habeck und Wüst in ihrer Funktion als Regierungsvertreter „für eine Firma, die Geld damit verdient, aus den Opfern Geldentschädigungen herauszupressen“ geworben haben, sei „rechtswidrig“ gewesen, so Steinhöfel, weshalb er beide vor Gericht erfolgreich abmahnte. Habeck und Wüst zogen sich darauf hin von dem Meldeportal zurück. Für eine solche „totale digitale Erfassung und Verfolgung“ dürfe man sich als Politiker egal welcher Partei niemals hergeben, meint der Star-Anwalt.

Zwar würden die Abmahnagenturen auch schwere Beleidigungsdelikte entdecken, dennoch könnte man die Ressourcen der Justiz viel sinnvoller einsetzen als für die Verfolgung einer herabwürdigen Zeichnung eines Politikers, sagte Steinhöfel.

Auch, dass es zum Schutz von Politikern den gesonderten Paragrafen 188 wegen Beleidigung im Strafgesetzbuch gibt, bezeichnete Boehme-Neßler als ein Unding: „Die Strafe für die Beleidigung eines Politikers ist potenziell höher als für die Beleidigung eines normalen Menschen. Das ist tatsächlich die Majestätsbeleidigung 2.0.“ Statt den Paragrafen abzuschaffen, werde nun erneut darüber diskutiert, ihn zu verschärfen. Das sei wahnwitzig, so der Rechtsprofessor.

Die Politik habe über Jahre beharrlich „wichtige Anliegen der Bürger“ ignoriert und nun wundere sie sich, wenn die Bürger „aggressiver, frustrierter, polemischer werden“. Darauf mit Strafanzeigen zu reagieren, statt auf die Bedürfnisse und Interessen der Bürger einzugehen, führe in einen „Teufelskreis“, warnte Boehme-Neßler.

Fälle wie der von Habeck würden, so Steinhöfel, ein Bild eines aggressiven, übergriffigen Staates zeichnen, der die Bürger bei Meinungsäußerungen und kleineren Delikten verfolgen und einschüchtern wolle, weil er der Kritik nicht anders Herr werden könne. Das im Frühjah eingeführte Gesetz über digitale Dienste würde diesen Eindruck nur weiter verstärken.

Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste ernennt die deutsche Bundesnetzagentur private Organisationen als sogenannte vertrauenswürdige Hinweisgeber („Trusted Flagger“), die das Internet nach illegalen oder schädlichen Inhalten wie Hassrede oder terroristischer Propaganda durchsuchen und diese bei den Plattformen melden.

Die hoheitliche Aufgabe der Polizei und Justiz, Straftaten wie Beleidigung oder Volksverhetzung zu verfolgen, werde so vom Staat an private Organisationen ausgelagert, kritisierte Rechtsprofessor Boehme-Neßler. Diesen fehlten nach seinen Erkenntnissen aber die nötigen Juristen, die erkennen könnten, ob eine Meinungsäußerung im Netz rechtswidrig ist oder nicht.

Zugleich würden die Social-Media-Plattformen durch das Gesetz über digitale Dienste dazu gezwungen, die Meldungen der Trusted Flagger prioritär zu behandeln, so Boehme-Neßler. Das werde dazu führen, dass viele gemeldete Meinungsäußerungen schnell wieder gelöscht würden, weil sich die Plattformen Ärger ersparen wollten. Diese Regelung sei ein „Tool, um systematisch im Netz Meinungen zu canceln“, welches Regierungen nach Belieben ausreizen könnten, so der Rechtsprofessor.

Allen Bürgern, die angesichts dieser Entwicklungen verunsichert seien, rieten die beiden Rechtsexperten, sich in ihrer Meinung nicht einschüchtern zu lassen. „Die Verfassung gibt uns einen weiten Rahmen dessen, was wir sagen dürfen“, betonte Steinhöfel und ergänzte: „Überlegen Sie sich, was Sie sagen. Bleiben Sie lieber sachlich. Und wenn Sie schon auf die Pauke hauen, greifen Sie nicht die Person an, sondern das Argument“. Dann sei man auf der sicheren Seite. Rechtsprofessor Boehme-Neßler pflichtete ihm bei – wenn sich alle an diese einfache Regel halten, habe die Meinungsfreiheit in Deutschland weiterhin eine Chance.

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