Gericht fällt mildes Urteil Freispruch für Friesoyther – kein Vorsatz bei Unfall
Ein 64-jähriger Mann aus Friesoythe stand vor dem Cloppenburger Amtsgericht, nachdem er beschuldigt wurde, einen Fußgänger absichtlich überfahren zu haben. Die Anklage wurde jedoch fallen gelassen.
Friesoythe/Cloppenburg - Die ursprüngliche Anklage klang gewaltig: Danach sollte ein Friesoyther (64) mit seinem Auto einen Fußgänger, mit dem er in Streit lag, absichtlich überfahren haben. Doch das Cloppenburger Amtsgericht, vor dem jetzt das Verfahren gegen den 64-Jährigen stattfand, konnte nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen, dass der Angeklagte den 39-jährigen Fußgänger absichtlich überfahren hatte.
Die ursprünglichen Vorwürfe der (vorsätzlichen) gefährlichen Körperverletzung und des schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr mussten fallengelassen werden. Der Angeklagte wurde nur wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Außerdem erhielt er noch während der Sitzung seinen seit dem Vorfall (Juni 2024) beschlagnahmten Führerschein zurück.
Auf der Motorhaube vom Auto gelandet
Opfer und der Angeklagte sollen zerstritten gewesen sein. Am Tattag war der 39-Jährige zusammen mit seiner Mutter in Friesoythe zu Fuß unterwegs gewesen. In einer Kurve nahte der Angeklagte mit seinem Fahrzeug. Die Mutter des 39-Jährigen rief noch: „Der beschleunigt!“ Da war es schon passiert. Der 39-Jährige landete auf der Motorhaube vom Auto des Angeklagten.
„Ich habe den nicht gesehen“, beteuerte der Angeklagte. Das war ihm auch nicht zu widerlegen gewesen. Das Opfer hatte nur einige Abschürfungen. Das Verletzungsbild sprach den Feststellungen zufolge auch nicht für eine Absichtstat. Das Opfer konnte auch keine genauen Angaben machen, wie weit der Angeklagte mit seinem Auto noch entfernt war. Das Gericht ging zwar nicht davon aus, dass das Opfer die Unwahrheit sagen könnte. Aber der schwere Vorwurf war dem Angeklagten nicht mit der notwendigen Sicherheit nachzuweisen.