Hamburg Personalausweis und Reisepass: Diese neuen Regeln beim Beantragen gelten ab 2025
Weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung: Die deutschen Behörden wollen im kommenden Jahr das Beantragen eines neuen Personalausweises oder eines Reisepasses erleichtern. Was ändert sich genau?
Im kommenden Jahr steht eine große Änderung beim Beantragen eines neuen Personalausweises oder Reisepasses an. Ab Mai 2025 wird es nicht mehr nötig sein, ein ausgedrucktes Lichtbild mit zum Amt zu bringen. All das soll künftig auf digitalem Wege funktionieren, heißt es in einer Verordnung der Bundesregierung sowie in einer früheren Pressemitteilung vom Bundesinnenministerium.
Der Verordnung zufolge wird es künftig zwei Möglichkeiten geben, ein Ausweisfoto zu erstellen und digital an das zuständige Amt weiterzugeben:
Die Vorlage eines papierbasierten Fotos ist dann nur noch in Ausnahmefällen gestattet.
Eine zweite Veränderung, die mit der Verordnung einhergeht: Der Personalausweis muss nach dem Beantragungstermin nicht mehr bei der zuständigen Behörde abgeholt werden. Wer möchte, kann sich den Ausweis per Post zuschicken lassen. Das gilt allerdings nur für den Versand innerhalb Deutschlands, an den letzten gemeldeten Wohnsitz.
Darüber hinaus kann man bei der Behörde auch eine E-Mail-Adresse hinterlegen, um sich erinnern zu lassen, kurz bevor ein Ausweisdokument abläuft. So sollen künftig Bußgelder und stressige Behördengänge kurz vor dem Urlaub vermieden werden.