Höhere Steuer Moormerländer sollen für Hunde mehr zahlen
Die Gemeinde Moormerland plant, die Hundesteuer anzuheben. Vor allem Zweit- und Dritthunde werden deutlich teurer.
Moormerland - Wer in Moormerland einen oder mehrere Hunde besitzt, muss ab dem kommenden Jahr mehr Geld auf den Tisch blättern: Die Gemeinde beabsichtigt, die Hundesteuer zu erhöhen. Der erste Schritt dazu ist gemacht: Der Finanzausschuss hat den höheren Sätzen zugestimmt. Das letzte Wort hat der Gemeinderat, der am 19. Dezember 2024 tagt.
Bisher zahlten die Hundebesitzer in Moormerland 30 Euro pro Jahr für den ersten Hund. Dafür sollen künftig 50 Euro fällig werden. Deutlich teurer wird der Besitz eines zweiten oder dritten Tieres: Statt bisher 45 Euro kostet der zweite Hund künftig 80 Euro pro Jahr, für einen dritten Hund werden statt bisher 60 dann 100 Euro fällig. Keine Änderung gibt es bei „gefährlichen Hunden“, für die 600 Euro Steuern verlangt werden.
Neue Regelung für aggressive Hunde
Allerdings gibt es Änderungen bei der Definition eines „gefährlichen Hundes“. Diese sind einer der Hintergründe für die Neufassung der Hundesteuersatzung. Bisher enthielt die Satzung eine Liste von Hunderassen, die als gefährlich gelten. Das waren unter anderem American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier oder des Typs Pit Bull Terrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Auch Dogo Argentino und Fila Brasileiro standen auf dieser Liste.
Die Liste bleibt zwar, aber neu aufgenommen sind einzelne Hunde, die aufgrund ihrer Veranlagung oder Erziehung eine erhöhte Gefahr darstellen. Sie werden über mehrere Kriterien definiert. Dazu gehört zum Beispiel, wenn ein Hund bereits durch gesteigerte Aggressivität aufgefallen ist, Menschen oder Hunde gebissen hat oder „eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben“. Die Gefährlichkeit muss von der zuständigen Behörde festgestellt werden.
Manche Hunde sind steuerfrei
Es gibt jedoch Hunde, für die gar keine Steuer gezahlt werden müssen. Dazu zählen „Gebrauchshunde“ wie Therapiehunde, Hunde von Jagdaufsehern und Feldschutzkräften, Mitarbeitern von Privatforsten, abgerichtete Hunde, die von Artisten oder Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden sowie Herdengebrauchshunde. Diese Tiere können auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden.
Eine Steuerbefreiung ist auch möglich bei Assistenzhunden von Menschen mit Behinderungen. Wenn diese zu alt geworden sind, um als Assistenzhunde eingesetzt zu werden, aber weiterhin in der Familie leben, bleiben sie ebenfalls steuerfrei. Das gilt auch für Diensthunde nach Dienstende. Dagegen wird für Wach-, Rettungs- oder Fährtenhunde ein ermäßigter Steuersatz fällig. Alle Details zur neuen Satzung gibt es im Ratsinformationssystem.