Berlin Tipp für die Lohnsteuer: So bekommen Sie monatlich mehr Nettogehalt heraus
Jeden Monat direkt mehr Geld auf dem Konto, ohne auf die Steuerrückerstattung zu warten – das ist mit einem sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmal möglich. Wer schnell ist und bis zum 30. November einen Antrag stellt, kann noch in diesem Jahr davon profitieren. Was Sie zum individuellen Freibetrag wissen müssen.
Steuerlich relevante Zusatzkosten können Arbeitnehmer per Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Bis das Geld auf dem Konto ist, kann es allerdings etwas dauern. Mit dem individuellen Freibetrag muss man dagegen nicht mehr bis zur Rückerstattung im nächsten Jahr warten, sondern kann sich bereits monatlich über ein höheres Netto-Gehalt freuen. Das funktioniert laut Lohnsteuerhilfeverein über ein sogenanntes elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM), das vom Finanzamt eingetragen werden muss.
Bei den ELStAM handelt es sich um Angaben, die dem Arbeitgeber bei der Berechnung der Lohnsteuer dienen. Dazu gehören laut Steuerportal „Elster“ zum Beispiel die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge oder das Kirchensteuerabzugsmerkmal.
Ein individuell eingetragener Freibetrag ist besonders für diejenigen sinnvoll, die hohe, regelmäßig anfallende Ausgaben haben, die steuerlich geltend gemacht werden können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn dauerhaft Fahrtkosten für einen weiten Arbeitsweg anfallen. Hinzu kommt, dass die Kosten bestimmte Beträge überschreiten müssen: Für Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen müssen die Kosten mehr als 600 Euro pro Jahr betragen. Werbungskosten, also beruflich bedingte Ausgaben, müssen sogar noch höher ausfallen und über 1830 Euro pro Jahr liegen.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann den individuellen Freibetrag beim zuständigen Finanzamt beantragen. Wenn das Steuerabzugsmerkmal entsprechend genehmigt und eingetragen wird, ist es für zwei Jahre gültig. Eine Ausnahme bildet hier lediglich ein Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag, der bestehen bleibt.
Diejenigen, die noch in diesem Jahr von dem Freibetrag profitieren wollen, müssen sich mit der Beantragung allerdings beeilen. Wer bereits ein höheres Nettogehalt im Dezember erhalten will, muss den Antrag für den individuellen Freibetrag bis zum 30. November stellen. Das gilt auch für Einmalzahlungen und Boni wie Weihnachtsgelder, die durch den direkten Abzug des Freibetrags entsprechend höher ausfallen können.
Wer 2025 pro Monat von einem höheren Netto-Gehalt profitieren will, hat noch etwas mehr Zeit. Der Freibetrag sollte bis einschließlich Dezember beantragt werden. Dieser wird dann gleichmäßig auf die zwölf Monate des Jahres 2025 verteilt und sorgt dafür, dass Sie pro Monat direkt etwas mehr Geld in der Tasche haben.
Wichtig zu beachten: Wer sich vom Finanzamt einen Freibetrag eintragen lässt, ist dazu verpflichtet, für das betreffende Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Falls die Kosten nicht eintreffen, kann eine Steuernachzahlung fällig werden.