Berlin Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler: Er ist zur Stelle, wenn der Staat übergriffig wird
Volker Boehme-Neßler, ein enthusiastischer Verfechter der Meinungsfreiheit, scheut die Kontroverse im Kampf gegen staatliche Eingriffe nicht. Warum der 62-Jährige so ein gefragter Experte ist.
Geht es um staatliche Eingriffe in persönliche Freiheiten, schaltet sich nicht selten Volker Boehme-Neßler in die öffentliche Debatte ein. Mal aus freien Stücken, immer häufiger aber auch, weil der Staatsrechtler, der in Berlin lebt und in Oldenburg lehrt, ein von Journalisten gefragter Experte ist.
Das dürfte nicht nur an den pointierten Meinungsbeiträgen des 62-Jährigen liegen, sondern auch daran, dass der Professor für Öffentliches Recht, der auch Politikwissenschaften studiert hat, in der Lage ist, komplexe politische und juristische Zusammenhänge allgemeinverständlich zu erläutern.
Nicht nur die staatlichen Corona-Maßnahmen hatte Boehme-Neßler immer wieder kritisch beäugt und bewertet, auch das Verbot des als rechtsradikal eingeschätzten Magazins „Compact“ durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stufte er schnell als verfassungsrechtlich problematisch ein und sprach von einer „schweren Verletzung der Pressefreiheit“.
Meist hält Boehme-Neßler, mittlerweile Stammgast bei Welt-TV und auch bei anderen Sendern ein gefragter Interviewpartner, das Schild der Meinungsfreiheit hoch. So auch kürzlich im Interview mit unserer Redaktion, als um die Frage nach einem AfD-Verbot ging. In dem Gespräch warnte der Professor eindringlich vor einem Verbotsverfahren gegen die AfD und sagte: „Keine Frage, es gibt sicher waschechte Nazis in der AfD. Aber die Frage ist, ob diese Leute die Partei als Ganzes prägen. Da wäre ich mir nicht so sicher. Hinzu kommt, dass das Grundgesetz auch toleriert, wenn man Nazi-Meinungen vertritt. Die Meinungsfreiheit der Verfassung reicht sehr weit.“
Wer ist dieser Freiheitskämpfer, der sich mit seinen Einschätzungen auch im Rest der Republik Gehör verschafft hat? Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, in Ludwigsburg bei Stuttgart geboren und im Ruhrgebiet sowie in einer Kleinstadt in Rheinland-Pfalz aufgewachsen, hat Rechts- und Politikwissenschaften in Berlin und Heidelberg studiert und ist seit 2014 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg.
Boehme-Neßler hat einen erwachsenen Adoptivsohn und lebt mit seiner Frau in Berlin und während seiner Vorlesungszeiten in Oldenburg. Politisch interessiert war Boehme-Neßler nach eigenen Worten schon immer. Seine einstige Mitgliedschaft bei den Grünen bezeichnet er heute als „Jugendsünde“. Wegen Willy Brandt trat der Sohn eines evangelischen Pfarrers und einer als Pfarrersfrau tätigen Lehrerin in den frühen 1980er Jahren in die SPD ein und bis heute nicht wieder aus – auch wenn er schon einige Male ernsthaft mit dem Gedanken gespielt habe.
Auf die Frage, ob ein Wechsel in die Politik für ihn denkbar sei, antwortet Boehme-Neßler: „Mit 18 wollte ich mal Bundeskanzler werden.“ Das habe sich aber erledigt. „Dazu habe ich die Nerven nicht”, weiß der Professor heute und nennt das Arbeitspensum von Spitzenpolitikern „wahnsinnig“.
Müsste er staatliches Handeln gerade da nicht etwas nachsichtiger bewerten, statt von der Seitenlinie reinzugrätschen? Das sieht der Professor nicht so. Er sei eben ein „kritischer Bürger, der sich in öffentliche Debatten einbringt.“
Aktuell ist der Rechtswissenschaftler übrigens auch involviert in ein beim Staatsgerichtshof laufendes Verfahren zur Landtagswahl 2022 in Niedersachsen. Er steht an der Seite zweier FDP-Vertreter, die meinen, die Wahl müsse wiederholt werden. Über seine Motivation, die beiden mit seiner Expertise zu unterstützen, sagt Boehme-Neßler: „Ich bin Demokratie-Enthusiast. Ich liebe die Demokratie und ich liebe die Verfassung. Ich mache das übrigens, ohne dafür bezahlt zu werden.“
Die Wahl werde nun einmal von einem schweren Vorwurf überschattet. Die AfD in Niedersachsen soll sichere Plätze auf der Wahlliste verkauft haben. Das dürfe in einer Demokratie nicht passieren.
Muss die Landtagswahl also tatsächlich wiederholt werden? „Die Fehler sind sehr gravierend. Deswegen sage ich auch, dass die Wahl wiederholt werden muss“, antwortet Boehme-Neßler. Ob das Gericht das auch so sieht? „Wir werden sehen. Ich bin jedenfalls sehr gespannt – und optimistisch.“