Den Haag  Haftbefehl gegen Netanjahu – müsste Deutschland Israels Regierungschef ausliefern?

Alexander Barklage
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Von Alexander Barklage
| 21.11.2024 17:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Benjamin Netanyahu stattete Bundeskanzler Scholz zuletzt im Oktober 2024 einen Besuch ab. Foto: IMAGO/IPON
Benjamin Netanyahu stattete Bundeskanzler Scholz zuletzt im Oktober 2024 einen Besuch ab. Foto: IMAGO/IPON
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Zu mutmaßlichen Verbrechen im Gazastreifen ermittelt der Internationale Strafgerichtshof. Gegen mutmaßliche Verantwortliche, darunter Israels Ministerpräsident Netanjahu, wurde nun Haftbefehl erlassen. Aber was heißt das?

Wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag Haftbefehl gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu erlassen. Die Richter entsprachen damit einem Antrag von Chefankläger Karim Khan. Auch gegen Israels früheren Verteidigungsminister Joav Galant und einen Anführer der Terrororganisation Hamas, Mohammad Diab Ibrahim Al-Masri, ergingen internationale Haftbefehle. Fragen und Antworten zur Bedeutung dieser Entscheidung: 

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag verfolgt Verdächtige wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggressions-Krieg. Dazu gehören gerade auch politisch und militärisch Verantwortliche. Auch Staats- und Regierungschefs können sich nicht auf eine Immunität berufen. Der IStGH ist kein Gericht der Vereinten Nationen, sondern beruht auf einem Grundlagenvertrag, dem Römischen Statut. 

Das Weltstrafgericht darf im Prinzip nur Verbrechen verfolgen, die auf dem Gebiet seiner Mitgliedsstaaten verübt wurden, also diejenigen, die den Grundlagenvertrag ratifiziert haben. Zu den 124 Mitgliedsstaaten gehören zum Beispiel alle EU-Länder. 

Nein. Israel lehnt es ab, dass seine Staatsbürger vor das internationale Gericht gebracht werden könnten. Aus demselben Grund haben auch die USA den Grundlagenvertrag nie ratifiziert. Russland und China sind ebenfalls keine Vertragsstaaten. 

Ja, das darf er. Palästina ist Vertragsstaat und hat ausdrücklich erklärt, dass das Gericht auch in seinen Gebieten befugt ist, mögliche Verbrecher zu verfolgen. Die Richter hatten bereits vor einigen Jahren festgestellt, dass der Chefankläger ermitteln darf und Verdächtige für mögliche Verbrechen, die auf palästinensischem Grundgebiet begangen wurden, vor das Gericht gebracht werden dürfen. 

Für Israel sind diese Haftbefehle ein schwerer Schlag. Der internationale Druck wird weiter zunehmen, selbst mögliche Kriegsverbrecher auch in eigenen Reihen strafrechtlich zu verfolgen. 

Das Gericht hat selbst keine Polizeimacht, um Haftbefehle zu vollstrecken. Doch nun sind alle 124 Mitgliedsstaaten verpflichtet, sie auszuführen. Das heißt: Sobald sich ein Gesuchter auf ihrem Hoheitsgebiet befindet, muss er festgenommen und dem Gericht überstellt werden. Durch die Haftbefehle sind also die Reisemöglichkeiten der Gesuchten erheblich eingeschränkt. 

Israels Verbündete stehen vor einem Dilemma: Netanjahu festnehmen oder nicht? Deutschland zum Beispiel ist einer der Hauptunterstützer des Gerichts, zugleich aber auch enger Verbündeter den USA und Israels. Die Bundesregierung hat bisher erklärt, man werde sich an Recht und Gesetz halten. Andere westliche Staaten aber wie Ungarn zweifeln, ob sie Netanjahu und Galant festnehmen würden. 

Bisher ist die internationale Unterstützung gerade aus dem Westen groß. Bisher gab es aber auch keine Verfahren zu Verbrechen in westlichen Staaten, sondern vorwiegend in Afrika. Daher wurde dem Gericht gerade von diesem Kontinent Einseitigkeit vorgeworfen. Der Fall zum Gaza-Krieg kann nun zum Testfall für die Glaubwürdigkeit werden. Ordnen die westlichen Staaten ihre politischen Interessen dem internationalen Recht unter?

Ja. Seit 2009 wird der damalige Präsident Sudans, Omar al Baschir, gesucht wegen des Verdachts eines Völkermords in der Region Darfur. 2023 erließ das Gericht einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine. 

Der Chefankläger wird weiter ermitteln, Beweise sammeln und Zeugen befragen. Anklage kann erst erhoben werden, wenn ein Verdächtiger festgenommen wurde. In einem Vorverfahren müssen dann die Richter prüfen, ob die Beweise für die Anklage ausreichen. Erst dann kann das Hauptverfahren eröffnet werden. 

Ja. Wenn Israel glaubhaft macht, dass es selbst mutmaßliche Kriegsverbrechen verfolgen wird und auch der Regierungschef nicht immun ist, dann können die Richter in Den Haag das ganze Verfahren auf Eis legen.

Ja. Auch der Internationale Gerichtshof befasst sich damit. Dieses höchste Gericht der Vereinten Nationen hat seinen Sitz ebenfalls in Den Haag. Doch es tritt auf bei Konflikten zwischen Staaten. Südafrika hatte Ende 2023 Klage gegen Israel eingereicht und dem Land eine Verletzung der Völkermordkonvention vorgeworfen. Bisher gab es drei vorläufige Entscheidungen des Gerichts. Das Hauptverfahren zum Vorwurf des Völkermordes wird sich aber über Jahre hinziehen.

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