Weeneraner muss ins Gefängnis  Mann (52) verurteilt – er erstach einen Ostfriesen in dessen Wohnung

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 14.11.2024 14:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Der 52-Jährige aus Weener wurde vor dem Landgericht Aurich zu einer Haftstrafe verurteilt. Neben ihm sitzt auf diesem Foto vom ersten Prozesstag sein Anwalt Folkert Adler. Foto: Vogt/Archiv
Der 52-Jährige aus Weener wurde vor dem Landgericht Aurich zu einer Haftstrafe verurteilt. Neben ihm sitzt auf diesem Foto vom ersten Prozesstag sein Anwalt Folkert Adler. Foto: Vogt/Archiv
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Das Landgericht Aurich sieht es als erwiesen an, dass ein 52-Jähriger einen Mann in dessen Wohnung in Weener erstochen hat. Eine lange Haftstrafe steht nun bevor.

Weener/Aurich - Um wenige Minuten im Januar dieses Jahres ging es vor dem Landgericht in Aurich. Eine Stunde hatte allein das Plädoyer der Oberstaatsanwältin Annette Hüfner gedauert. Am Ende eines aufwendigen Prozesses steht für die Schwurgerichtskammer fest: Ein 52-jähriger Weeneraner hat einen 34-Jährigen in dessen Wohnung in Weener mit einem Messerstich ins Herz getötet. Der 52-Jährige wurde zu elf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er nahm das Urteil still und weitestgehend regungslos auf.

Die Polizei sicherte im Umfeld der Wohnung Spuren. Foto: Lars Penning/dpa
Die Polizei sicherte im Umfeld der Wohnung Spuren. Foto: Lars Penning/dpa

Was ist zuvor passiert?

„Das ist ein Brett“, sagte Richter Björn Raap. „Wir schulden es Ihnen und der Familie des Verstorbenen, das zu erklären.“ In der ausführlichen Urteilsbegründung sagte er, dass der 52-Jährige den 34-Jährigen schon eine Weile kannte, weil er Cannabis bei ihm kaufte. Die Nacht auf den schicksalhaften 27. Januar 2024 hatte der Mann mit seiner Lebensgefährtin und anderen durchfeiert. Um zu verstehen, was für ein Klima an der Wohnung des späteren Opfers herrschte, beschrieb Raap, was sich zuvor zutrug. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Lebensgefährtin des 52-Jährigen am Vormittag verprügelt und schwer im Gesicht verletzt worden sei. Er habe die Auseinandersetzung beendet und sich schlafen gelegt. Als der 52-Jährige wach wurde, habe er sich „Sorgen gemacht“, weil seine Partnerin weg war.

Auswertungen von Überwachungskameras ergeben, dass sie mit zwei Begleitern bei der Wohnung des späteren Opfers in der Innenstadt war. Es sei „massiv“ auf dessen Tür eingewirkt worden. Hintergrund sei die Auseinandersetzung am Vormittag gewesen. Ein Zeuge hatte an der Wohnungstür „einen Besenstil in die Fresse bekommen“, zitierte der Richter eine Aussage. Der 52-Jährige hätte von all dem nichts gewusst – das belegten die Telefon-Daten. Um viertel nach fünf seien die Drei wieder von der Wohnung verschwunden. Rund zehn Minuten später, gegen 17.24 Uhr, sei der 52-Jährige dann an der Wohnung des späteren Opfers angekommen. Dass man die Zeiten so genau kenne, liege an der akribischen Ermittlungsarbeit der Polizei, die im Gebiet sämtlich Überwachungs-Aufnahmen gesichert und geprüft habe.

„Hätten Sie sich ‚verpisst‘, wäre es nicht zu der Auseinandersetzung gekommen“

Als der 52-Jährige nun an der Wohnung ankam, hätten mehrere objektive Zeugen – unter anderem Nachbarn – beschrieben, dass der 34-Jährige „Verpiss dich!“, geschrien habe. Er sei sicher gewesen, dass es weiteren Ärger geben würde. „An das Hausrecht haben Sie sich nicht gehalten. Sie gingen rein, obwohl Sie nicht erwünscht waren. Also tragen Sie die Kernverantwortung für das, was folgt“, so der Richter. „Hätte, hätte, Fahrradkette“ sei nicht angesagt, aber: „Hätten Sie sich an die Worte gehalten und sich ‚verpisst‘, wäre es nicht zu der Auseinandersetzung gekommen“, so der Richter. Der todbringenden Auseinandersetzung.

Die Spurensicherung traf an dem mit Flatterband abgesperrten Einsatzort ein. Foto: Lars Penning/dpa
Die Spurensicherung traf an dem mit Flatterband abgesperrten Einsatzort ein. Foto: Lars Penning/dpa

Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der 52-Jährige in einem „dynamischen, schweren Kampf“ in dessen Wohnung mehrfach auf den 34-Jährigen einstach. Unter anderem in den Rücken und durch die Rippen ins Herz. Eine Zeugin, die bei ihrer Aussage vor Gericht eingeschüchtert und traumatisiert gewesen sei, habe das insbesondere bei der polizeilichen Vernehmung vorher nachvollziehbar beschrieben. Nach Ansicht des Gerichts habe der 34-Jährige ein Fleischerbeil im „Zuge der Keilerei“ genommen, um sich zu verteidigen und dem 52-Jährigen damit Schnitte am Kopf und im Gesicht zugefügt. „Es gibt keinen Anhaltspunkt oder die Luft dafür, dass ein Dritter für die tödlichen Stiche verantwortlich sein könnte“, so der Richter. Die Ansicht der Verteidigung, dass ein Zeuge im Verfahren die tödlichen Stiche setzte, bezeichnete Raap als „Nebelkerze“.

„Keinen Bock auf Bullen“

Der Mann, den die Verteidigung ins Spiel brachte, sei Angeklagter in einem Prozess in Bremen und aus der U-Haft nach Aurich gekommen. „Es gilt die Unschuldsvermutung“, so der Richter. Der Zeuge habe überzeugend geschildert, dass er nur seinen Kumpel aus der Wohnung des Opfers holen wollte. Er habe dem 34-jährigen Opfer nach dem Kampf noch aufs Sofa geholfen, den Eindruck gehabt, er sei nicht schwer verletzt gewesen. Er habe sich beeilt, seinen Kumpel aus der Wohnung zu holen, „weil er keinen Bock auf Bullen“ gehabt habe. Dass der Zeuge in der kurzen Zeit von vorn und hinten auf das Opfer eingestochen haben könnte, sei ausgeschlossen. Dass er Interesse an den Drogengeschäften des 34-Jährigen hatte, sei „an den Haaren herbeigezogen“.

Vor dem Landgericht wurde der Fall verhandelt. Foto: Vogt/Archiv
Vor dem Landgericht wurde der Fall verhandelt. Foto: Vogt/Archiv

Man müsse davon ausgehen, dass der 52-Jährige das Messer mitgenommen habe, als er um 17.27 Uhr am 100 Meter entfernten Geschäft vorbeiradelte. Das Opfer sei nach Einschätzung der Gerichtsmedizinerin 30 Sekunden bis eine Minute nach dem Stich ins Herz handlungsfähig gewesen. „Das bedeutet, er konnte sagen, dass er keinen RTW wollte und nach seinem Hund fragen“, so der Richter. Im Protokoll des Notrufes um 17.31 Uhr finde das Gericht keine Anzeichen, dass das Opfer noch handlungsfähig gewesen sei.

Schuld auf sich geladen

Der 52-Jährige sei deshalb für einen Totschlag zu verurteilen. Die Massivität der Wunden zeige, dass er den Tod des 34-Jährigen nicht nur billigend in Kauf genommen habe. „Sie wollten ihn im Kampf töten.“ Der 52-Jährige sei „in Sorge“ an der Wohnung des Opfers in die bereits aufgeladene Stimmung hineingeraten. „Aber sie wurden aufgefordert, zu gehen und sind mit einem Messer in der Tasche in die Wohnung gegangen.“

Eine vorhandene Vorstrafe falle nicht besonders ins Gewicht. Die Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit sei nicht beeinflusst gewesen. Durch die Schuld, die er auf sich geladen habe, sei das obere Strafdrittel angemessen. Da liege man mit elf Jahren und sechs Monaten. Totschlag werde mit nicht unter fünf und bis zu 15 Jahren Haft bestraft, so Raap. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es können Rechtsmittel eingelegt werden.

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