Räuberische Erpressung in Friesoythe Kammer folgt dem Antrag der Verteidigung
Im Mai hatte ein 22-Jähriger die Kassiererin an einer Friesoyther Tankstelle mit einem Messer bedroht und Geld gefordert. Die Besonderheiten des Falls würdigte der Richter als „bislang einmalig“.
Friesoythe - So etwas habe er während seiner juristischen Laufbahn noch nicht erlebt, bekannte der Vorsitzende Richter der 1. Großen Strafkammer am Oldenburger Landgericht gleich zu Prozessauftakt: Ein Überfall, bei dem der bewaffnete Täter explizit nur 100 Euro fordert und zusätzlich nur eine Dose mit einem Biermixgetränk „mitgehen“ lässt.
Am Tatvorwurf indes änderte die „Bescheidenheit“ nichts: Angeklagt war der 22-Jährige wegen einer besonders schweren räuberischen Erpressung. Ihm wurde vorgeworfen, am 11. Mai 2024 in der BFT-Tankstelle an der Ellerbrocker Straße in Friesoythe die Kassiererin mit einem Messer bedroht und Geld gefordert zu haben.
Angeklagter bezeichnet die Tat als „spontane Aktion“
Der Angeklagte, das wurde im Verlauf der Verhandlung durch die Ausführungen einer Gutachterin deutlich, hatte vor der Tat bereits eine lange Drogen- und Straftatenkarriere hingelegt. Im Alter von 13 Jahren habe das „soziale Trinken“ im Freundeskreis mit harten Alkoholika begonnen. Mit 14 sei er mit Rauschmitteln in Kontakt gekommen, 3 Jahre später erstmals mit Diebstählen in Erscheinung getreten. Nach Abschluss der Förderschule folgte eine Vielzahl an Versuchen, ein geordnetes Leben aufzunehmen, was letztendlich durch fehlende Motivation und anhaltenden Drogenkonsum zum Scheitern verurteilt war. Auf Hilfstätigkeiten folgten Arbeitslosigkeit, Hartz IV und Bürgergeld, auf einen ersten Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik folgte die Obdachlosigkeit.
Der Angeklagte habe, berichtet die Gutachterin, so ziemlich alles ausprobiert: Tabletten, Amphetamine, Extasy, Crystal Meth, Ritalin, Kokain und Opiate, von März 2024 an auch Heroin. Letztendlich hätten sich Heroin und Alkohol als die präferierten Drogen herauskristallisiert. Ergänzend dazu habe er eine leichte Schizophrenie entwickelt und berichte von einem Chip, der ihm durchs Auge implementiert worden sei, sowie von einem knackenden Holzgeräusch und von Stimmen, die ihn beleidigten.
Geld für 2 Gramm Heroin gefordert
Die Sucht war denn auch Auslöser für die Tat, die der junge Mann als „spontane Aktion“ bezeichnete. Er habe dringend neues Heroin gebraucht, aber kein Geld gehabt, schilderte er in seinem schriftlichen Geständnis, das sein Verteidiger zu Beginn der Verhandlung verlas. Da er jedoch kein Geld gehabt habe, wollte er sich Alkohol als Ersatz in der Friesoyther Tankstelle holen. Dort sei ihm dann die Idee gekommen, Geld aus der Kasse zu verlangen.
Die Kassiererin der Tankstelle berichtete als Zeugin, dass der Angeklagte sich zunächst eine Getränkedose genommen und dann gewartet habe, bis andere Kunden den Verkaufsraum verlassen hätten. Dann habe er sie mit einem Messer bedroht und 100 Euro verlangt. „Das reicht, mehr brauche ich nicht“, habe er dabei gesagt. Mit dem Geld, so der Angeklagte in seinem Geständnis, habe er 2 Gramm Heroin kaufen wollen. Das hätte, da er es in nur kleinen Dosen als Rauch einatme, erst einmal gereicht. Am Tag des Überfalls habe er, so die Gutachterin, nach eigenen Angaben gegen 10 Uhr angefangen, Wodka zu trinken. Zum Tatzeitpunkt gegen 14 Uhr müsse er etwa 1,75 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.
Haftantritt ist am 27. November
Der Staatsanwalt stufte die Tat in seinem Plädoyer als mittelschweren Fall mit Rückfallgefahr ein und forderte unter Würdigung des Geständnisses, der dort gezeigten Reue, des geringen Schadens und der Suchterkrankung eine Haftstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten. Der Verteidiger schloss sich der Einstufung an, plädierte allerdings auf ein Strafmaß „nicht über 3 Jahre“. Dem schloss sich die Kammer in ihrem Urteilsspruch an. Die Tat sei als minderschwerer Fall einzustufen, so der Vorsitzende Richter, der die Beschränkung auf 100 Euro als „Besonderheit im positiven Sinne“ und „bislang einzigartig“ bezeichnete und die Tat als „spontan“ einstufte. Die Kammer verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten.
Haftantritt ist am 27. November, da der Angeklagte bis zum 26. November noch eine Jugendstrafe verbüßt. Die Verteidigung kündigte an, auf Rechtsmittel zu verzichten, die Staatsanwaltschaft wollte sich in dieser Frage noch nicht festlegen.