Washington, D.C.  Wie Trumps Präsidentschaft seine Strafprozesse beeinflussen könnte

Marlene Schwäbisch, Lea Borner
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Von Marlene Schwäbisch, Lea Borner
| 06.11.2024 20:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Trump wäre der erste offiziell verurteilte Präsident der Vereinigten Staaten. Foto: dpa/AP/Alex Brandon
Trump wäre der erste offiziell verurteilte Präsident der Vereinigten Staaten. Foto: dpa/AP/Alex Brandon
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C.. Schweigegeld-Zahlungen und Wahlbeeinflussung: Donald Trump muss sich vor Gericht trotz Teil-Immunität für viel verantworten. Diese positiven Auswirkungen könnte die erneute Präsidentschaft Trumps auf laufende Strafprozesse haben.

Trumps dritte Wahlkampagne hat sich parallel zu vier Strafprozessen gegen ihn abgespielt. Zwei davon stocken, bei einem sieht es nach Freispruch aus und bei einem gab es bereits eine Verurteilung, bei der theoretisch eine Haftstrafe möglich wäre. Die Verkündigung des Strafmaßes steht allerdings noch aus.

Als Präsident könnte Trump die Verurteilungen verhindern oder mögliche daraus resultierende Strafen verzögern bis nach seiner Amtszeit. Das vermuten Experten.

„Vielleicht wird Trump zu zwei oder drei Jahren Gefängnis verurteilt, während er die Nation regiert“, sagte New Yorker Staatsanwalt Bennett Gershman dem Nachrichtennetwork „CBS“. Trump könne als Präsident durchaus die Prozesse oder eine eventuelle Inhaftierung mit Berufungsverfahren bis zum Ende seiner Präsidentschaft verzögern.

Trump könnte als Präsident seinen Generalstaatsanwalt bitten, gegnerische Staatsanwälte zu entlassen. In einem Radiointerview in der „Hugh Hewitt Show“ kündigte Trump bereits an, dass er Sonderstaatsanwalt Jack Smith, der die Klagen gegen ihn erhoben hatte, im Falle seiner Wahl „innerhalb von zwei Sekunden“ entlassen würde.

Als Präsident hätte Trump auch die Möglichkeit, die Gerichte zu bitten, die Strafverfolgung einzustellen. In den Monaten bis zu seiner Vereidigung im Januar könnte Smith noch versuchen, die Strafverfolgung ohne Einmischungen weiterzubringen.

Das Urteil des Supreme-Court im Juli 2024, bei dem Trump Teil-Immunität gewährt wurde, war für den Republikaner ein Triumph. Präsidenten sind weitgehend vor Strafverfolgung geschützt, heißt es im Urteil. Zumindest bei offiziellen Aufgaben. Das bleibt auch während einer zweiten Präsidentschaft von Bedeutung.

In der Entscheidung heißt es allerdings auch: „Nicht alles, was der Präsident tut, ist offiziell. Der Präsident steht nicht über dem Gesetz.“ Ob zum Beispiel die Wahlbeeinflussung nun eine inoffizielle oder offizielle Handlung war, muss von einem niedrigeren Gericht entschieden werden. Erneut gewinnt Trump Zeit, denn der neue Gerichtstermin steht noch nicht fest.

Trump ist in der US-Hauptstadt im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Seine Anhänger hatten am 6. Januar 2021 den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Der Republikaner hatte vor dem Sturm auf das Kapitol, das Ergebnis der Präsidentenwahl 2020 angezweifelt und versucht seine Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden anzufechten. In der US-Hauptstadt Washington ist Trump deswegen angeklagt worden – auch im US-Bundesstaat Georgia läuft ein Verfahren gegen Trump wegen versuchter Wahlmanipulation. 

Trump und seine Anwälte wollten, dass die Anklage in Washington fallen gelassen wird. Sie beriefen sich dabei auf Trumps Immunität in seinem damaligen Amt als Präsident. Ihre Argumentation: Trump könne rechtlich nicht für Taten belangt werden, die zu seinen Pflichten als Präsident gehörten. Mit dieser Argumentation waren sie vor einem Berufungsgericht in der US-Hauptstadt gescheitert. Der Fall landete vor dem Supreme Court. Auch hier gilt: Als Präsident könnte er den Prozess weiter verzögern.

Trump wurde außerdem dieses Jahr im Mai in 34 Anklagepunkten wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen zur Vertuschung seiner Schweigegeldzahlung in Höhe von 130.000 Dollar (heute rund 120.000 Euro) an die Pornodarstellerin Stormy Daniels verurteilt.

Auf Antrag Trumps wir das Strafmaß nun erst am 26. November verkündet. Er sah durch eine Verkündung der Strafe vor der US-Wahl die Integrität der Abstimmung gefährdet. Dem 78-Jährigen könnte dabei sogar eine Gefängnisstrafe drohen.

Ob sich durch eine Präsidentschaft Trumps die Verkündung des Strafmaßes noch weiter verzögert, ist noch unklar. Dass Trump als Präsident in diesem Fall eine Gefängnisstrafe bekommt, ist unwahrscheinlich. Neama Rahmani, der Präsident und Mitbegründer der Anwaltskanzlei West Coast Trial Lawyers, sagte dem Magazin „Business Insider”: „Wenn Trump gewinnt, ist es logistisch unmöglich und eine Gewissheit, dass er keine Haftstrafe bekommt.“

Außerdem gibt es ein Verfahren gegen den Ex-Präsidenten wegen geheimer Dokumente. In dem Prozess wird ihm vorgeworfen, Regierungsgeheimnisse aus dem weißen Haus entwendet und sie nicht zurückgegeben zu haben. Die Klage wurde vorerst von der von Trump ernannten Bezirksrichterin abgelehnt, doch Sonderanwalt Jack Smith legte Berufung ein. Wer diese Berufung verliert, kann wiederum Berufung einlegen. Der Fall kann sich also noch über Monate ziehen.

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