Ärztemangel in Ostfriesland  30 Euro im Monat für neurologische Versorgung?

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 25.10.2024 11:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Das Angebot musste das Team mittlerweile wieder zurückziehen. Symbolfoto: Pixabay
Das Angebot musste das Team mittlerweile wieder zurückziehen. Symbolfoto: Pixabay
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Ein Leser aus dem Kreis Leer bekam ein Schreiben vom MVZ Birkenallee in Papenburg: Für neurologische Behandlungen und Termine möge er 30 Euro pro Monat zahlen. Was hat es damit auf sich?

Papenburg/Leer - Dieser Brief hatte einen Leser aus dem Kreis Leer verwundert: Der Leser beschreibt, dass er wegen einer chronischen Erkrankung lange Zeit nach einer fachärztlichen Behandlung im Kreis Leer und Umland gesucht habe. Nach langem „Kampf“ habe er einen Platz in einer neurologischen Praxis in Papenburg ergattert. In einem Brief dieser Praxis stand, nun seien für die ärztliche Versorgung monatlich 30 Euro zu zahlen.

Dr. Volker Eissing (von links), Florian Schröder, Kirsten Ahlers und Christine Bröer gehören zum Team des MVZ. Foto: Vogt
Dr. Volker Eissing (von links), Florian Schröder, Kirsten Ahlers und Christine Bröer gehören zum Team des MVZ. Foto: Vogt

Im Schreiben steht außerdem, dass ein Neurologe das MVZ verlassen habe. „Leider gestaltet sich die fachärztliche Versorgung in der Neurologie aufgrund des bestehenden Fachärztemangels zunehmend schwierig. Dies kann dazu führen, dass Wartezeiten auf einen Termin beim Neurologen von über einem Jahr nicht ungewöhnlich sind. Uns als MVZ Praxis Birkenallee liegt das Wohl unserer Patienten am Herzen, deshalb bieten wir Ihnen privatärztlich für einen monatlichen Betrag von 30 Euro eine adäquate neurologische Betreuung an.“ Und weiter: „In dieser Pauschale sind sämtliche Kontrollen, neurologischen Untersuchungen und Überwachungen enthalten.“ Das Angebot musste das MVZ inzwischen zurückziehen. Was steckt dahinter?

Termine bei der Fachärztin sind teilweise schwer zu bekommen. Symbolfoto: Pixabay
Termine bei der Fachärztin sind teilweise schwer zu bekommen. Symbolfoto: Pixabay

Dürfen Kassenpatienten zur Kasse gebeten werden?

„Grundsätzlich“ dürfen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gegenüber gesetzlich Krankenversicherten keine private Zahlung für ärztliche Leistungen verlangen, so Detlef Haffke, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Aber es gebe Fälle, in denen man als gesetzlich versicherte Person selbst zahlen kann. Unter anderem, wenn man eine sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) wünsche. „Das sind Leistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden“, sagt Haffke.

Eine Besonderheit: „Der gesetzlich versicherte Patient/die Patientin kann mit dem Kassenarzt/der Kassenärztin grundsätzlich vereinbaren, Leistungen privatärztlich abzurechnen“, erklärt der Sprecher. Voraussetzung sei, dass der oder die Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich den Wunsch äußere, auf eigene Kosten behandelt zu werden. Das brauche man dann auch schriftlich. Dabei kann es aber nicht nur um einen Teil der Kosten gehen. „In diesem Fall ist die komplette Behandlung privat zu liquidieren.“

Wieso bestand das Angebot, 30 Euro zu zahlen?

Um das Behandlungsangebot aufrecht zu erhalten, erklärt Dr. Volker Eissing, der das MVZ leitet. Das Team habe sich beraten, wie sie die Patienten der Neurologie weiter versorgen könne. „Wir würden uns freuen, wenn unsere Patientinnen auch in anderen Praxen neurologisch versorgt werden können. Leider sind die Kolleginnen und Kollegen in der Umgebung jedoch bereits stark ausgelastet, sodass es schwierig sein könnte, alle unsere Patientinnen zeitnah unterzubringen“, so Eissing.

Mit einem Arzt kann man vereinbaren, dass man Leistungen selbst bezahlt. Symbolfoto: Pixabay
Mit einem Arzt kann man vereinbaren, dass man Leistungen selbst bezahlt. Symbolfoto: Pixabay

„Wir wissen nicht genau, wie viele Patientinnen die umliegenden Neurologen derzeit betreuen. Daher können wir nicht sicher sagen, ob und in welchem Umfang sie bei der Abrechnung auf Probleme stoßen könnten“, sagt er. Fakt sei jedoch, dass Neurologen, die mehr als rund 1200 Patienten behandeln, für alle weiteren nur 75 Prozent der erbrachten Leistungen abrechnen können. Bei mehr als 1360 sinke der Satz auf 50 Prozent, ab rund 1600 Patientinnen auf 25 Prozent. Diese Regelung betreffe ausschließlich die Versorgung von Kassenpatienten. „In unserem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) betreuen wir derzeit über 2000 neurologische Patientinnen und Patienten. Dies würde die Fallzahlen der umliegenden Neurologen erheblich erhöhen, vorausgesetzt, die Patientinnen können dort Termine erhalten.“

Ursprünglich sei also der Vorschlag gewesen, „nicht vermittelbare Patientinnen mit einer monatlichen Pauschale von 30 Euro weiter zu behandeln“, das müsse man zurückziehen. „Ein neues Gerichtsurteil hat diese Regelung als unzulässig erklärt. Daher sehen wir uns gezwungen, den Patientinnen, die weiterhin bei uns behandelt werden möchten, eine IGeL-Rechnung auszustellen, die sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert.“ Sprich: Sie müssen die Behandlungen privat bezahlen.

In manchen medizinischen Feldern ist es für Patientinnen und Patienten schwer, einen Termin zu bekommen. Symbolfoto: Pixabay
In manchen medizinischen Feldern ist es für Patientinnen und Patienten schwer, einen Termin zu bekommen. Symbolfoto: Pixabay

Wie steht es um die ärztliche Versorgung?

Schon heute brauche man rechnerisch 1,6 „Köpfe“ um einen Vertragsarzt zu ersetzen, sagte auch KVN-Sprecher Haffke bereits vor einigen Wochen auf Nachfrage dieser Zeitung. Gleichzeitig nähmen die Ansprüche der Patientinnen und Patienten nach schnellen Terminen immer mehr zu. „Daher brauchen wir unbedingt auch eine bessere Patientensteuerung.“ Verlässt ein Arzt die Region oder das MVZ, sei es schwer, diese – meist Hunderten Patienten auf die bleibenden Medizinerinnen und Mediziner zu verteilen.

Im hausärztlichen Bereich, aber auch im fachärztlichen sei die Region nicht sonderlich gut aufgestellt, die Wartezeiten für eine Behandlung lang. Das bestätigte auch KVN-Sprecher Haffke erst kürzlich gegenüber dieser Zeitung: „Der Altersdurchschnitt der Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen ist sehr hoch. Er liegt niedersachsenweit bei 54,6 Jahren. Daher sind in den vergangenen Jahren und werden in den kommenden Jahren überproportional viele Ärztinnen und Ärzte aus Altersgründen ihre Praxis aufgeben.“ Ärztenachwuchs sei schwer zu finden, gerade in ländlichen Regionen.

Werte notieren, Blut abnehmen, Ultraschall durchführen: So manche Tätigkeiten kann ein Physician Assistants (PA) übernehmen. Symbolfoto: Pixabay
Werte notieren, Blut abnehmen, Ultraschall durchführen: So manche Tätigkeiten kann ein Physician Assistants (PA) übernehmen. Symbolfoto: Pixabay

Wie kann man die Versorgung verbessern?

Beim MVZ in Papenburg setze man unter anderem auf „Physician Assistants“ (PA) – zu deutsch so etwas wie „Medizinischer Assistent“, um möglichst viele Patientinnen und Patienten behandeln zu können. PA werde man in einem sieben-semestrigen berufsbegleitenden Studium. Kirsten Ahlers und Florian Schröder sind PAs im Bereich Neurologie am MVZ. Der Grund: „Damit die Fachärzte, die wir haben, entlastet werden. Damit sie sich mit den Fällen auseinandersetzen können, die ihre Expertise brauchen“, so Eissing. Den Weg skizziert er so: Patienten kämen in die Sprechstunde und die PAs führen erste Gespräche, übernehmen Untersuchungen wie EEGs, Blutabnahme oder Ultraschalls. „Wir setzen daneben auf neuste Technik und investieren da viel Geld“, so Eissing. Beispiel Hautarzt: So könne eine Künstliche Intelligenz Fotos von Muttermalen mit 14 Millionen anderen Befunden vergleichen.

Wenn es um die Diagnose oder Ähnliches gehe, sei dann ein Arzt dran. Zukünftig wolle man ein Kooperationsmodell mit der Neurologie der Universität Düsseldorf aufbauen. „Professor Meuth übernimmt die Supervision der neurologischen Betreuung für das MVZ“, so Eissing. Das heißt: Die Fälle, auf die man sich vor Ort keinen Reim machen könne, würden nach Düsseldorf weitergeleitet.

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