Saterländer muss ins Gefängnis Intensivtäter schubst Freundin während der Fahrt vom Roller
Zu zweieinhalb Jahren Jugend-Gefängnis wurde ein Intensivtäter aus dem Saterland verurteilt. Der heute 22-Jährige hatte während der Fahrt seine Freundin vom Roller geschubst.
Saterland/Cloppenburg - Wegen Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen heute 22 Jahren alten Mann aus dem Saterland zu einer Gesamt-Jugendgefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Weil der Angeklagte zu den Tatzeiten noch unter 21 Jahre alt war, wurde zur Aburteilung noch das mildere Jugendrecht angewandt. Somit wurde der Angeklagte eben auch zu einer Jugendstrafe verurteilt, das aber deutlich ohne Bewährung.
Im Urteil enthalten ist eine frühere Verurteilung zu zwei Jahren Jugendstrafe. Der Saterländer ist dem Gericht bereits bestens bekannt. Schon häufig stand er dort vor Gericht, musste sich wegen einer ganzen Reihe von Straftaten verantworten. In vielen Fällen hatte der Angeklagte Gleichaltrige verprügelt, hatte ihnen die Zähne ausgeschlagen. Das alles brachte dem Angeklagten zwei Jahre Jugendstrafe ein, zunächst noch mit Bewährung, dann – nach einem Bewährungswiderruf – ohne Bewährung.
Frau war mit dem Kopf auf dem Steinboden gelandet
Diese zwei Jahre Jugendstrafe ohne Bewährung mussten nun bei der Ahndung der neuen Delikte mit berücksichtigt werden. Und die neuen Taten hatten es in sich. Es ging um eine Rollerfahrt, die der Angeklagte ohne Führerschein und alkoholisiert unternommen hatte. Damit nicht genug. Auf dem Roller saß auch die Freundin des Angeklagten. Das Pärchen geriet dann in einen Streit, in dessen Verlauf der Angeklagte seine Freundin bei voller Fahrt vom Roller geschubst haben soll.
Die junge Frau war mit dem Kopf auf dem Steinboden gelandet und hatte sich verletzt. Der Angeklagte hatte diese Körperverletzung bestritten. Zeugen hatten aber einiges zum äußeren Geschehen schildern können, so dass das Gericht von dem festgestellten Sachverhalt ausging. Die verhängten zweieinhalb Jahre Jugendstrafe muss der Angeklagte nun verbüßen. Da aktuell kein Haftbefehl gegen ihn vorliegt, hätte er den Gerichtssaal vorerst noch als freier Mann verlassen können. Doch offen war noch ein Dauerarrest von einer Woche. Der wurde jetzt sofort vollstreckt. Der Angeklagte wechselte aus dem Gerichtssaal direkt in die Arrestanstalt.