Lage vertrackt Totschlagsprozess – wer sah den tödlichen Messerstich in Weener?
Im Totschlagsprozess von Weener fehlt die Tatwaffe, Zeugen erinnern sich unterschiedlich. Bringt die Aussage eines Polizisten Licht ins Dunkel?
Weener - Im Prozess um einen Totschlag in Weener vor dem Auricher Landgericht versucht die Schwurgerichtskammer noch immer, das Kerngeschehen anhand von Zeugenaussagen zu rekonstruieren. Die Lage ist vertrackt. Die Tatwaffe – ein Messer – wurde nicht gefunden, und die zahlreichen Zeugen haben die Auseinandersetzung zwischen dem 52-jährigen Angeklagten und dem 34-jährigen Opfer in der Erdgeschosswohnung eines Mehrparteienhauses jeweils unterschiedlich in Erinnerung. In einem Punkt decken sie sich: Den tödlichen Stich ins Herz hat niemand gesehen.
Der Angeklagte räumte beim Prozessauftakt ein, den 34-Jährigen am 27. Januar gegen 17.25 Uhr im Zuge einer Auseinandersetzung in die Beine gestochen zu haben. Er wurde selbst mit einem Fleischerbeil verletzt, das sich sein Kontrahent offenbar von der Küchenzeile gegriffen hat.
Zeugenaussagen von Polizisten – Wo ist die Tatwaffe?
Anhand ihrer Aussage habe man auf der Wache das Kerngeschehen der Auseinandersetzung nachgestellt. Zusammen mit einem Kollegen habe er wie beim Rudern eng hintereinander auf dem Boden gesessen. Er habe in der vorderen Position das Opfer gemimt, das durch den Angeklagten von hinten mit dem linken Arm umschlungen wurde. Mit der rechten Hand soll der Angeklagte dem Geschädigten in den Oberschenkel gestochen haben. Der Vorsitzende Richter Björn Raap erkundigte sich nach der Suche nach dem Tatmesser. Der Ermittler schilderte, man habe den Tatort ab- und den Angeklagten durchsucht, eine Blutspur zwischen zwei Wohnungen verfolgt sowie beide Objekte durchsucht, Häuserdächer und Regenrinnen mit Drohnen untersucht und zwei Teiche abgetaucht – vergebens. „Wir habe kein Messer gefunden, das als Tatmesser in Betracht käme“, so der Zeuge.
Bei der Polizei von Notwehr berichtet
„Zwischen 17 und 19 Uhr steht er in meiner Tür, war blutverschmiert im Gesicht“, erzählte der Zeuge. Er habe ihn reingebeten und ihn mit Handtüchern und Laken verbunden. Sie seien zur Wohnung seiner Verlobten. Dort habe ihm der Angeklagte Geld für Bier gegeben und er sei zu Edeka. „Da habe ich jemand getroffen, der gesagt hat, jemand sei gestorben“, fuhr er fort. Er habe den Angeklagten gefragt, wer es gewesen sei, aber der habe nichts sagen wollen. Er habe ein paar Namen runtergesagt, die dementiert worden seien, bis er denjenigen des Getöteten genannt habe – „da war er ruhig“.
„Er hat ein bisschen vor sich hingenuschelt, der hätte ziemlich stark zugeschlagen, er habe sich gewehrt und einmal zugestochen“, so der Weeneraner. Der Richter hielt ihm vor, bei seiner polizeilichen Vernehmung habe er angegeben, der Angeklagte habe gesagt, dass er einen Anwalt brauche, weil es Notwehr gewesen sei. Ob er gesagt habe, wie oft er zugestochen habe? Der Zeuge meinte sich unscharf an ein- bis zweimal zu erinnern.
Der Prozess wird am 30. Oktober um 9 Uhr in Saal 003 mit dem rechtsmedizinischen Gutachten fortgesetzt.