Berlin  Betrug beim Online-Banking: Wann haftet die Bank, wenn das Konto geplündert wird?

Sophie Wehmeyer
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Von Sophie Wehmeyer
| 09.10.2024 09:43 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Identitätsdiebstahl, kriminelle Anrufe, gefälschte Webseiten – die Betrugsmaschen beim Online-Banking werden immer raffinierter, doch oftmals muss die Bank haften. Foto: IMAGO/Westend61
Identitätsdiebstahl, kriminelle Anrufe, gefälschte Webseiten – die Betrugsmaschen beim Online-Banking werden immer raffinierter, doch oftmals muss die Bank haften. Foto: IMAGO/Westend61
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Ihr Online-Banking sieht aus wie immer, doch plötzlich ist das Konto leergeräumt. Wer trägt die Schuld – die Banken oder die Kunden? Kriminelle werden immer raffinierter, doch wie weit reicht die Haftung der Bank, wie bekommen Sie Ihr Geld zurück und wann bleiben Sie auf den Kosten sitzen?

Kriminelle fälschen Bank-Webseiten und ergaunern mühelos sechsstellige Beträge. Die Opfer? Oftmals ahnungslose Kunden, die den Tätern Zugang zu ihrem Konto gewähren, ohne es zu merken. Doch wer ist in der Pflicht, wenn das Konto leergeräumt wurde? Die Bank – oder doch der Kunde, der auf die Betrugsmasche reingefallen ist?

Die Banken spielen den Ball gerne zurück. Doch die Gerichte urteilen häufig zu Gunsten der Kunden, wie Stiftung Warentest mitteilt. Bei Online-Banking-Betrug müssen Banken und Sparkassen in der Regel den Schaden tragen. Sie haften für verloren gegangenes Geld, doch es gibt auch Ausnahmen. Wann die Bank übernimmt und wann Kunden auf sich alleine gestellt sind.

Die Haftung von Banken bei Online-Banking-Betrug ist in Deutschland klar geregelt: Wenn durch einen Betrugsfall, z.B. durch Phishing, Quishing, kriminelle Anrufe oder Kreditbetrug Geld vom Konto eines Kunden gestohlen wird, muss die Bank den Schaden ersetzen. Dies gilt in der Regel immer dann, wenn der Kunde nachweisen kann, dass er die Sicherheitsverfahren der Bank korrekt befolgt und nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Kunden, die Opfer von Betrug werden, haben damit eine starke Rechtsposition.

Banken versuchen häufig zuerst, die Haftung auf den Kunden abzuwälzen, wenn sie den Verdacht haben, dass der Kunde unvorsichtig war. Der Nachweis, dass der Kunde fahrlässig gehandelt hat, gelingt der Bank jedoch selten und die Gerichte entscheiden oft zugunsten der Bankkunden, wie Stiftung Warentest mitteilt.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit, die sich anhand von Gerichtsverfahren nachvollziehen lassen, die Stiftung Warentest in seiner Mitteilung heranzieht, sind:

Die raffinierter werdenden Betrugsmaschen veranlassen die Gerichte jedoch dazu, die Kunden immer häufiger in Schutz zu nehmen. Sie vertreten dann die Auffassung, dass die Kunden aufgrund der hohen Täuschungskompetenz der Betrüger kaum erkennen können, dass es sich um einen Betrug handelt.

Wenn Kunden bemerken, dass sie Opfer eines Betrugs geworden sind, ist schnelles Handeln entscheidend. Die folgenden Schritte sollten laut Stiftung Warentest sofort eingeleitet werden:

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