Hamburg  Kostenfalle im Netz: Diese Betrugsmasche steckt hinter online-wohngeld.de

Sophie Wehmeyer
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Von Sophie Wehmeyer
| 05.10.2024 07:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Wenn der Antrag auf Wohngeld im Internet zur Kostenfalle wird. Foto: dpa/Bodo Marks
Wenn der Antrag auf Wohngeld im Internet zur Kostenfalle wird. Foto: dpa/Bodo Marks
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„Wohngeld jetzt online beantragen“ – so wirbt die Webseite online-wohngeld.de. Was die Seite verschweigt: Hier lässt sich gar kein Antrag auf Wohngeld stellen, dafür gibt es aber eine satte Rechnung. So funktioniert die Betrugsmasche.

Mit einem Klick zum Wohngeld – schön wär‘s. Wer dringend auf Wohngeld angewiesen ist und den Antrag bequem online stellen will, könnte auf online-wohngeld.de hereinfallen.

„Wohngeld jetzt online beantragen“ verspricht die Webseite. Doch wer den Antrag absendet, hat am Ende kein Wohngeld beantragt – dafür aber eine Rechnung im Postfach. Wird der Antrag dann wenigstens zur Behörde weitergeleitet? Leider nicht, zumindest nicht zu der richtigen.

Auf der Website online-wohngeld.de wird suggeriert, dass Verbraucher dort einen Wohngeldantrag stellen können. Tatsächlich wird jedoch kein offizieller Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht, teilt die Verbraucherzentrale mit. Stattdessen müssen Verbraucher am Ende eine Rechnung in Höhe von 29,99 Euro zahlen, dafür, dass der Antrag angeblich weitergeleitet wurde.

Dass der Antrag kostenpflichtig ist, wird erst auf den zweiten Blick ersichtlich. Die Webseite ist so gestaltet, dass die Servicegebühr von 29,99 Euro erst sichtbar wird, wenn der Nutzer selbst herunterscrollt. Falls er direkt auf den Button „Jetzt beantragen“ klickt, wird er zu dem Formular weitergeleitet und überspringt so den Absatz, der über die Kosten informiert.

Die auf online-wohngeld.de erstellten Anträge werden nicht an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet, sondern direkt an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Tausende fehlerhafte Anträge sind laut Informationen Verbraucherzentrale bereits beim Bauministerium eingegangen, das jedoch nicht für die Bearbeitung dieser Anträge zuständig ist und diese daher nicht bearbeitet.

Betroffenen rät die Verbraucherzentrale, zeitnah einen echten Wohngeldantrag bei der zuständigen Stelle in der Gemeinde einzureichen, um keine Zeit und finanzielle Unterstützung zu verlieren.

Die Verbraucherzentrale hat den Anbieter abgemahnt und erwägt rechtliche Schritte, einschließlich einer möglichen Sammelklage, um geschädigten Verbrauchern, die Opfer der Betrugsmasche geworden sind, ihr Geld zurückzuholen.

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