Tod der kleinen Marlene In Ostfriesland verurteilter Frauenarzt kassiert Abfindung
Ein Arzt ist verantwortlich für den Tod einer kleinen Ostfriesin. Er verlässt die Region, heuert bei einer anderen Klinik an und wird gefeuert. Er klagt dagegen – doch zu einem Urteil kommt es nicht.
Ostfriesland/Westfalen - Der Arzt, dessen grobe Behandlungsfehler unter der Geburt zum Tod der kleinen Ostfriesin Marlene Heitz geführt hatten, hat mit der westfälischen Klinik, in der er nach seiner Zeit in Ostfriesland gearbeitet hat, einen Vergleich geschlossen. Das hat uns das zuständige Arbeitsgericht mitgeteilt. Auch der Kölner Rechtsanwalt Ulrich Kortmann, der das Klinikum vertritt, bestätigte das. Zum Inhalt des Vergleichs sagte er auf Nachfrage: „Darüber haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart.“ Das Krankenhaus hatte dem Gynäkologen fristlos gekündigt – nachdem Vorwürfe aus der Belegschaft aufgekommen waren, der Mann sei bei Geburten Risiken eingegangen, die nicht mit den Regeln der ärztlichen Kunst zu vereinbaren seien. Eine Klage des Mediziners gegen seine Entlassung hatte zu dem arbeitsgerichtlichen Verfahren geführt. Mit dem Vergleich sind Arzt und Krankenhaus nun einem richterlichen Urteil zuvorgekommen.
Ein Vergleich dient der Erledigung des Rechtsstreits durch einen Kompromiss, den Kläger – hier der Arzt – und Beklagter – hier das Krankenhaus – gemeinsam aushandeln. Zwar haben Kündigungsschutzklagen offiziell immer die Weiterbeschäftigung des klagenden Arbeitnehmers als Ziel, im Regelfall enden solche Verfahren aber mit einem Vergleich. Stark vereinfacht gesagt, versucht der Arbeitnehmer dabei, eine möglichst hohe Abfindung und ein möglichst gutes Arbeitszeugnis zu verhandeln. Der Arbeitgeber setzt alles daran, den gekündigten Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen zu müssen. Obwohl über den Inhalt des Vergleichs zwischen Arzt und Krankenhaus Stillschweigen vereinbart wurde, ist davon auszugehen, dass auch der Mediziner eine mehr oder weniger hohe Abfindung erhalten wird – und möglicherweise auch ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.
Versicherung zahlt das Schmerzensgeld
Was bedeutet das für den Mediziner? Zwar hat das Landgericht Aurich den Mann 2023 wegen des Todes der kleinen Marlene zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt – bezahlt hat das dessen Medienanwalt zufolge aber eine Versicherung. Zwei weitere Zivilverfahren anderer Familien, die Vorwürfe gegen den Mann erheben, sind dort noch anhängig. Sollte es zu Verurteilungen kommen, dürfte erneut die Versicherung des Mannes greifen. Unseren Informationen drohen dem Gynäkologen auch keine berufsrechtlichen Konsequenzen, denn die Staatsanwaltschaft Aurich hat das Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung der kleinen Marlene eingestellt. Zwar prüft die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg derzeit, ob die Ermittlungen wieder aufgenommen werden müssen. Rein statistisch gesehen ist eine solche Wiederaufnahme aber unwahrscheinlich – unmöglich allerdings nicht.
Zusammenfassend ergibt sich aktuell folgendes Bild: Der Arzt bekommt in den nächsten Tagen von seinem Ex-Arbeitgeber aus Westfalen eine Abfindung überwiesen, über deren Höhe Stillschweigen vereinbart wurde. Nichts hält ihn davon ab, sich bei einem neuen Krankenhaus zu bewerben – und dort künftig als Gynäkologe zu arbeiten.
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