Urteil in Cloppenburg  Buchhalterin veruntreut in Barßel 1,1 Millionen Euro

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 27.09.2024 16:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Schöffenbericht an Amtsgericht in Cloppenburg verurteilte die Frau zu einer Haftstrafe. Foto: Höffmann
Das Schöffenbericht an Amtsgericht in Cloppenburg verurteilte die Frau zu einer Haftstrafe. Foto: Höffmann
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Eine Buchhalterin wurde wegen Untreue in 85 Fällen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die 30-Jährige überwies Geld einer Firma auf ihr eigenes Konto und kaufte damit teure Handtaschen.

Barßel/Cloppenburg. Wegen Untreue in 85 Fällen hat das Schöffengericht am Cloppenburger Amtsgericht die frühere Buchhalterin einer Firma in Barßel zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich die 30-jährige Angeklagte in ihrer Funktion als Buchhalterin der Firma in 85 Teilzahlungen insgesamt 1,1 Millionen Euro Firmengelder auf ihr eigenes Konto überwiesen.

Den Tatzeitraum bemisst die Anklage von 2019 bis 2023. Zunächst waren es noch überschaubare Beträge in Höhe bis 2000 Euro, die die Angeklagte dem Unternehmen klammheimlich entzog. Dann steigerte sich das aber. Zum Schluss konnten es auch schon mal 20.000 Euro sein, die auf das Konto der Angeklagten flossen.

Hausdurchsuchung

Als die Frau mit ihren Machenschaften endlich aufflog, fand bei ihr eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden in Schränken und Abstellräumen Hunderte von Handtaschen entdeckt, teils noch ungebraucht. Ob die Angeklagte alles Geld für Handtaschen ausgegeben hat, steht nicht fest. Der massenhafte Handtaschen-Fund ließ aber hellhörig werden. Steckte hinter der gewaltigen Veruntreuung ein Zwang?

Voll schuldfähig

Ein psychiatrisches Gutachten konnte aber nichts erkennen, die Angeklagte wurde als voll schuldfähig eingestuft. Dass die 30-Jährige über einen so langen Zeitraum so große Beträge veruntreuen konnte, lag den Feststellungen zufolge an dem großen Vertrauensvorschuss, den sie in der Barßeler Firma genoss. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht nur einige Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und zehn Monate Gefängnis für die Angeklagte gefordert hatte.

Verteidigung plädierte auf Bewährungsstrafe

Die Verteidigung dagegen hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Doch das kam für das Gericht gar nicht infrage. Zu groß sei der Schaden, zu intensiv die Taten. Offiziell wurde die Angeklagte auch dazu verurteilt, den angerichteten Schaden bei der Barßeler Firma wiedergutzumachen. Das aber dürfte wohl nicht gelingen.

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