Prozess in Leer Halbautomatische Waffe in der Kommode eines Moormerländers gefunden
Bei einer Durchsuchung in Moormerland wurde eine Schusswaffe samt Munition in einer Kommode gefunden. Ein 57-Jähriger stand dafür nun in Leer vor Gericht.
Leer - Weil er eine Waffe samt Munition in einer Kommode im Schlafzimmer aufgebewahrte – und keine Erlaubnis dafür hatte – stand ein 57-Jähriger aus Moormerland vor dem Amtsgericht in Leer. Ihm wurde ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Bei einer Durchsuchung am 23. Mai 2023 war durch die Zollfahndung Oldenburg die Schusswaffe samt Munition gefunden worden. Es handelte sich dabei um eine halbautomatische Waffe, die mit sechs Patronen im Magazin gefüllt war, als der Zoll sie fand. Wieso hatte der Zoll die Durchsuchung überhaupt durchgeführt? Auf Nachfrage des Gerichts teilte der Angeklagte mit, dass das Finanzamt bei ihm eine Steuerschuld in Höhe von rund 100.000 Euro errechnete, die die Zollfahndung bei der Durchsuchung beschlagnahmen wollte. Dazu sei es allerdings nicht gekommen. Familienangehörige hätten die Summe im Nachhinein aufgebracht.
Keine Erlaubnis – Angeklagter hätte sich informieren müssen
Der Moormerländer hatte keine Erlaubnis für den Besitz der einsatzfähigen Waffe. Der Rechtsanwalt des Angeklagten brachte vor, dass sein Mandant die Waffe 2019 von seinem mittlerweile verstorbenen Opa geschenkt bekommen habe. Bei der Übergabe habe der Angeklagte nicht in die Tasche mit der Waffe darin geschaut und sie in der Kommode im Schlafzimmer abgelegt. Der Rechtsanwalt schlussfolgerte daraus, dass die antike Waffe nicht im Zugriffsbereich anderer Personen gewesen sei. Auch habe der Angeklagte nicht gewusst, dass es sich um eine anmeldepflichtige Selbstladepistole handelte.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten beantragte eine Geldstrafe für seinen Mandanten, da dieser geständig und nicht vorbestraft sei. Das Gericht verurteilte den 57-Jährigen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung und zur Zahlung von 900 Euro als Bewährungsauflage. Das Gericht ging von einer vorsätzlichen Straftat aus. Schließlich habe der Moormerländer genug Zeit gehabt, sich über waffenrechtliche Regelungen zum Besitz einer Schusswaffe zu erkundigen. Die Pistole lag dagegen schussbereit in der Kommode des Angeklagten, die für die Lagerung nicht geeignet war. Für derartige Vergehen sieht das Waffengesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten vor.