Hamburg Diese 4 Optionen haben Kaminofen-Besitzer, die ihren Ofen ab 2025 nicht mehr betreiben dürfen
Die nächste Stufe des Bundesimmissionsschutzgesetzes sorgt dafür, dass ältere Holzöfen ab 1. Januar 2025 nicht mehr betrieben werden dürfen, wenn sie die Abgas-Grenzwerte überschreiten. Ein Schornsteinfeger erklärt, welche Möglichkeiten Ofenbesitzer jetzt haben, deren Kaminöfen vor 2010 errichtet wurden.
Wer in seinem Haus oder seiner Wohnung einen Schwedenofen hat, der vor dem 21. März 2010 errichtet wurde, muss handeln: Dieser Ofen darf ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr betrieben werden, wenn er die Abgaswerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) nicht erfüllt. Das ist bei Öfen dieser Altersklasse fast immer der Fall.
Eine Bescheinigung des Herstellers oder eine Einzelmessung durch den Schornsteinfeger bringt Gewissheit. Alternativ ist auch eine Recherche in der Online-Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. möglich.
Die maximal zulässigen Werte liegen bei 4 g/m3 Kohlenmonoxid und 0,15 g/m3 Feinstaub. Sind die Werte zu hoch, dann haben Ofenbesitzer folgende vier Möglichkeiten, wie Michael Neuhäußer, Technischer Landesinnungswart der Schornsteinfegerinnung Hamburg, erklärt.
Wer einen Kaminofen praktisch nie nutzt, ihn aber noch hat, weil er den Aufwand des Ausbaus scheut, kann den Ofen einfach außer Betrieb nehmen. Das beträfe häufig ältere Menschen, sagt Neuhäußer.
Dazu setzt man mit dem Schornsteinfeger eine schriftliche Erklärung auf, in der man versichert, den Ofen nicht weiter zu nutzen. Er darf dann erhalten bleiben und muss nicht herausgerissen werden. Im Kehrbuch des Schornsteinfegers wird das auch dokumentiert. Danach wäre die Nutzung eine Ordnungswidrigkeit.
Nachteil: Der Schornsteinfeger muss alle dreieinhalb Jahre eine Feuerstättenschau machen und den Ofen einmal jährlich überprüfen. Dadurch entstehen Kosten.
Öfen, die die Abgaswerte nicht einhalten, können mit Feinstaubabscheidefiltern nachgerüstet werden. „Ein Filter guter Qualität kostet rund 3500 Euro“, sagt Schornsteinfeger Neuhäußer. Das ist viel Geld, für das man auch schon einen neuen Ofen bekommen kann.
Neben den aktiven Feinstaubfiltern, die mit Strom betrieben werden, gibt es auch passive Feinstaubfilter. Diese arbeiten wie ein Katalysator beim Auto und sind deutlich günstiger. Es gibt sie ab 300 Euro, dazu kommen Montagekosten. Allerdings müssen sie regelmäßig gereinigt und ausgewechselt werden, wodurch Folgekosten entstehen.
Neuhäußer erklärt, dass diese Filter allerdings nicht überall anbringbar und nur für bestimmte Rohrgrößen erhältlich seien. Zudem müsse man schauen, ob sie auch funktionierten, wenn man neben dem Feinstaub- auch den Kohlenmonoxid-Wert nachweisen müsse. „Für Kunden, die ihren Ofen nur ein, zweimal im Jahr betreiben, mag das eine Option sein, alle anderen werden damit langfristig keine Freude haben.“
Trotz Nachrüstung habe man immer noch einen Kaminofen mit alter Technik. „Bei der Ofentechnik hat sich viel getan und modernere Öfen verbrauchen auch sehr viel weniger Holz“, so Neuhäußer. Deshalb rät er, wie andere Schornsteinfeger auch, eher zum Neukauf eines Ofens.
Die Lieferzeiten für einen neuen Kaminofen waren im Vorjahr ziemlich lang. Laut Thomas Schnabel vom Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik liegen sie mittlerweile im Schnitt bei sechs Monaten. Schornsteinfeger Neuhäußer weist aber darauf hin, dass wer nicht einen ganz bestimmten Ofen haben wolle, derzeit ohne Problem genug lieferbare Produkte finde. Für die Montage müsse man ein bis zwei Monate Zeit einplanen.
„Man ist klug beraten, das Sommerloch zu nutzen“, empfiehlt er. Zudem sei es sinnvoll, vor dem Kauf mit dem Schornsteinfeger zu sprechen, welche Art Ofen überhaupt für die Räumlichkeit geeignet ist.
Ab dem 1. Januar 2025 darf mit den alten Öfen nicht mehr eingeheizt werden. Wer dann aufgrund besonderer Umstände noch immer seinen alten, nicht nachgerüsteten Ofen hat, kann sich an die unteren Immissionsschutzbehörden wenden und einen Antrag stellen, dass er den Ofen weiterbetreiben darf.
Paragraf 22 BlmSchV regelt, dass die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen von den Anforderungen an die Öfen genehmigen kann, soweit „diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führe und schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten sind“.
Dem Antrag könnte beispielsweise stattgegeben werden, wenn der Kaminofen nur sehr selten genutzt wird. Oder wenn ein neuer Ofen bereits bestellt, aber noch nicht geliefert ist und man sonst im Kalten säße.
Stellt der Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau ab 2025 fest, dass ein alter Ofen noch da ist und genutzt wird, muss er das der Aufsichtsbehörde melden. Diese kann dann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.