Hamburg  Rückgaberechte beim Online-Shopping: Was Verbraucher wissen sollten

Cara-Celine Kreth
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Von Cara-Celine Kreth
| 15.09.2024 11:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Im Warenkorb des Onlinehändlers liegen die Produkte: Doch was für Rechte haben Verbraucher nach dem Kauf? Foto: dpa/ Karl-Josef Hildenbrand
Im Warenkorb des Onlinehändlers liegen die Produkte: Doch was für Rechte haben Verbraucher nach dem Kauf? Foto: dpa/ Karl-Josef Hildenbrand
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Online-Shopping ist bequem – Produkte sind mit nur wenigen Klicks zu bestellt. Doch nicht immer entspricht die gelieferte Ware den Erwartungen oder der Beschreibung im Internet. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte beim Online-Kauf zu kennen.

Immer mehr Menschen kaufen Dinge online. Laut dem Statistischen Bundesamt haben 2023 nur rund 18 Prozent der Deutschen im Alter von 16 bis 74 Jahren noch nie etwas im Internet bestellt. Diese Zahl verdeutlicht, wie weitverbreitet Online-Shopping mittlerweile ist. Verbraucher sollten daher über ihre Rechte informiert sein.

Bei Onlinekäufen haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht, innerhalb dieser Zeit können sie also vom Kaufvertrag zurücktreten. Mit Erhalt der Ware beginnt die Frist. Wird die Ware an unterschiedlichen Tagen geliefert, obwohl sie zusammen bestellt worden ist, startet die Frist erst mit Erhalt der letzten Sendung.

Um den Widerruf rechtswirksam zu erklären, reicht eine schriftliche Mitteilung per E-Mail, Brief oder ein entsprechendes Formular, das viele Händler bereitstellen.

Einige Produkte sind jedoch vom Widerrufsrecht ausgenommen. Dazu gehören speziell für Kunden angefertigte oder individualisierte Produkte – wie selbst konfigurierte Sneaker oder gravierte Artikel. Auch bei leicht verderblichen Waren wie Lebensmitteln gilt das Widerrufsrecht nicht.

Darüber hinaus gibt es keine Widerrufsmöglichkeit bei versiegelten Waren, wenn das Siegel nach der Lieferung entfernt wurde, etwa bei CDs, DVDs oder Hygieneartikeln. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten können ebenfalls nicht widerrufen werden, es sei denn, es handelt sich um ein Abonnement.

Nach einem wirksamen Widerruf muss der Händler den Kaufpreis sowie die Versandkosten für die Hinlieferung erstatten. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung. Der Händler kann die Rückzahlung jedoch so lange zurückhalten, bis er die Ware zurückerhalten oder einen Nachweis über die Rücksendung erhalten hat.

Wichtig: Ein Gutschein anstelle einer Rückerstattung des Geldes muss nicht akzeptiert werden.

Laut Verbraucherzentrale, ist für die Rückgabe die Originalverpackung nicht zwingend erforderlich. Käufer können den Kaufvertrag auch dann widerrufen und die Ware zurücksenden, wenn die Originalverpackung fehlt. Ein Beispiel: Ein Toaster könnte auch in einem Schuhkarton retourniert werden, ohne dass der Händler dies beanstanden könnte.

Die Kosten für die Rücksendung trägt in der Regel der Käufer, es sei denn, der Händler bietet kostenfreie Rücksendungen an. Daher lohnt es sich, vor dem Kauf die Rückgabebedingungen des Online-Shops zu überprüfen.

Wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist, gelten andere Regeln als beim regulären Widerrufsrecht. In diesem Fall haben Käufer das Recht, innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Ware eine Reklamation vorzunehmen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Händler sofort den Kaufpreis erstatten muss. Stattdessen hat der Verkäufer die Möglichkeit, den Mangel zu beheben, indem er die Ware repariert oder sie gegen ein mangelfreies Produkt austauscht.

Während der ersten 12 Monate nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer: Er muss nachweisen, dass die Ware bei Übergabe mängelfrei war. Nach Ablauf dieser Frist – also ab dem 13. Monat – kehrt sich die Beweislast um. Dann muss der Käufer nachweisen, dass der Defekt bereits bei der Lieferung bestanden hat, auch wenn der Mangel nicht sofort sichtbar war. Diese Regelung gilt sowohl für neue als auch gebrauchte Waren, die von gewerblichen Händlern verkauft werden.

Tipp: Sobald ein Mangel festgestellt wird, sollte er umgehend beim Verkäufer reklamiert werden, um Probleme zu vermeiden.

Online-Shops müssen bei der Bereitstellung von Waren den Liefertermin angeben. Wenn ein Händler die Produkte als „sofort lieferbar“ auszeichnet, muss die Lieferung auch tatsächlich umgehend zum angegebenen Preis erfolgen.

Kommt die Ware jedoch nicht innerhalb der angegebenen Zeit, haben Käufer das Recht, dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung zu setzen. Diese Frist sollte in der Regel die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist betragen – mindestens jedoch 14 Tage.

Wenn der Verkäufer auch innerhalb dieser Nachfrist nicht liefert, können Käufer vom Vertrag zurücktreten. Diese Vorgehensweise wird juristisch als „Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung“ bezeichnet, heißt es von der Verbrauchenzentrale.

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