Tod einer kleinen Ostfriesin Muss die Klinik den verurteilten Arzt wieder anstellen?
Die Fehler eines Arztes führen zum Tod eines ostfriesischen Babys. Freiwillig wechselt er das Krankenhaus – bis er fristlos entlassen wird. Doch das könnte noch nicht das Ende der Geschichte sein.
Ostfriesland - Der Arzt, dessen grobe Behandlungsfehler unter der Geburt zum Tod der kleinen Ostfriesin Marlene geführt hatten und der zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt wurde, ist aktuell von seinem Arbeitsplatz freigestellt – doch sein aktueller Arbeitgeber, ein Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen, könnte dazu gezwungen werden, den Gynäkologen wieder zu beschäftigen. Alle Beteiligten blicken auf den 1. Oktober 2024. An diesem Tag wird ein Arbeitsgericht öffentlich über das Schicksal des Mannes und des Klinikums, das ihn eigentlich loswerden möchte, verhandeln. Der Ausgang ist unklar, doch dass es überhaupt zu dem sogenannten Kammertermin kommt, ist ein großes Risiko für das Krankenhaus, das den Arzt fristlos entlassen hatte.
Nachdem die Behandlungsfehler bereits im Jahr 2018 zu Marlenes Tod geführt hatten, hat der Arzt 2022 Ostfriesland auf eigenen Wunsch hin verlassen, um in dem Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten. Unseren Informationen zufolge wusste die Leitung des westfälischen Krankenhauses nichts von den Vorwürfen und der damals noch laufenden Klage gegen den Mann – und auch das ostfriesische Krankenhaus bestätigt uns auf Nachfrage: „Einen Austausch zwischen uns und dem neuen Arbeitgeber von Herrn (…) hat es nicht gegeben – zumal eine ungefragte Weitergabe personenbezogener Daten eines ehemaligen Mitarbeiters auch rechtlich nicht zulässig ist.“
Wie kam es zur Kündigung?
Wie ist es dann im Frühjahr dieses Jahres zur fristlosen Kündigung gekommen? Unseren Informationen zufolge hatten sich Mitarbeiter an die Klinik-Leitung gewandt – weil der Mediziner im Rahmen von Geburten nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechende Risiken eingegangen sein soll. Unseren Recherchen zufolge soll es dort, anders als in Ostfriesland, aber nicht zu gesundheitlichen Folgen für Mutter und/oder Kind oder gar zu Todesfällen gekommen sein. Erst durch unsere Berichterstattung haben die Klinik-Verantwortlichen von den ostfriesischen Vorwürfen gegen den Gynäkologen erfahren.
Kostenloser Podcast
Den Fall der kleinen Marlene erzählen wir auch in einer vierteiligen Podcast-Reihe. Das Audio-Angebot gibt es überall dort, wo es Podcasts gibt – komplett kostenlos. Zu finden ist „Tod nach 9 Tagen – Marlene hätte leben können“ zum Beispiel bei Spotify, Apple Podcasts, Amazon Music oder Deezer. Eine Übersicht aller unserer Podcasts ist hier zu finden.
Zu diesem Zeitpunkt war die fristlose Kündigung bereits ausgesprochen gewesen. Der Arzt setzt sich gegen die Kündigung zur Wehr, und zwar mit einer sogenannten Kündigungsschutzklage. Offiziell hat eine solche Klage immer das Ziel, die Kündigung durch das Gericht für unwirksam erklären zu lassen, um seinen Job nicht zu verlieren. Oft kommt es aber zu einem sogenannten Vergleich: Der Mitarbeiter muss nicht mehr weiterbeschäftigt werden, bekommt dafür aber ein gutes Arbeitszeugnis überreicht und eine ordentliche Abfindung überwiesen.
Keine Einigung zwischen Klinik und Arzt
Genau dort liegt der Knackpunkt: Wie uns die Direktorin des zuständigen Arbeitsgerichts bestätigt, hat es im Verfahren des Arztes gegen das Krankenhaus bislang keine Einigung gegeben. Die Vergleichsverhandlungen, die es unseren Informationen zufolge durchaus gegeben hat, verliefen im Sande. Sollte sich das in den kommenden Wochen bis zum 1. Oktober nicht ändern, legen beide Parteien ihr Schicksal in die Hände des Gerichts: Reichen die von dem Arzt mutmaßlich eingegangen Risiken aus, um die Kündigung zu rechtfertigen? Oder muss die Klinik den Mann weiterhin beschäftigen?
Durch das Gericht zu prüfen sein wird auch, inwieweit die groben Behandlungsfehler im Fall Marlene und die möglicherweise weiteren begangenen Fehler, die aktuell Gegenstand eines weiteren ostfriesischen Verfahrens sind, als Rechtfertigung für die Kündigung durch den neuen Arbeitgeber angeführt werden können. Vereinfacht gesagt, gilt der Rechtsprechung zufolge eigentlich: Ein Fehlverhalten beim alten Arbeitgeber rechtfertigt keine Kündigung durch den neuen. Im konkreten Fall könnte aber eine Rolle spielen, dass die mutmaßlichen Fehler sich in beiden Krankenhäusern ähneln sollen.
Was macht die Strafjustiz?
Parallel zum arbeitsrechtlichen Verfahren in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich die Strafjustiz in Niedersachsen mit dem Arzt: Zwar hatte die Staatsanwaltschaft Aurich das Ermittlungsverfahren im Fall Marlene eingestellt. Damit gab sich Marlenes Mutter Rebekka Heitz allerdings nicht zufrieden: Bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg läuft derzeit das Beschwerdeverfahren. Rebekka Heitz hat sich dafür einen Fachanwalt für Strafrecht genommen, der sie in dem Verfahren vertritt. Aus Oldenburg heißt es dazu: „Der Rechtevertreter der Beschwerdeführerin hat zwischenzeitlich Akteneinsicht beantragt und erhalten. Ihm wurde eine Frist zur Stellungnahme bis Ende September eingeräumt. Da die Frist aktuell noch läuft und es die angekündigte Stellungnahme für die weitere Prüfung abzuwarten gilt, dürfte die Bearbeitung noch geraume Zeit beanspruchen.“
Sollte die Generalstaatsanwaltschaft an der Verfahrenseinstellung festhalten, kann Rebekka Heitz ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren einleiten. In diesem Fall muss das Oberlandesgericht Oldenburg entscheiden, wie es mit dem Verfahren weiterzugehen hat.