Müll und Lärm Stadt Leer verhängt Alkoholverbot auf Grünanlage
Müll, Lärm und Alkohol: Die Situation in der Grünanlage am Westerende in Leer sorgte für massive Beschwerden. Jetzt hat die Stadtverwaltung reagiert.
Leer - Die Grünanlage an der Ecke Blinke/Westerende in Leer war bis vor kurzem ein beliebter Treffpunkt von Erwachsenen. Auch mancher Bewohner des nahegelegenen Seniorenheims ging hier spazieren. Höhere Büsche sorgten für einen Sichtschutz in Richtung Straße. Doch der ist jetzt verschwunden. Die Büsche sind stark zurückgeschnitten worden. Auch die Bänke wurden abgebaut. Außerdem steht jetzt ein neues Hinweisschild auf der Grünanlage – beim Zugang zum alten reformierten Friedhof. „Alkoholverbot“ steht dort in roten Buchstaben. Darunter heißt es: „Das Konsumieren von Alkohol ist im Bereich der gesamten Grünanlage untersagt.“ Was ist der Grund?
Pflanzen an der Grünanlage Westerende zurückgeschnitten
„Es gab zuletzt aufgrund des Aufenthalts von Personengruppen auf der Grünanlage vor dem Friedhof Westerende massive Beschwerden über Müll, Lärm, Alkoholkonsum, Wildpinkeln etc.“, teilt Stadtsprecher Edgar Behrendt mit. Daher hätten die Stadtwerke in dem Bereich Pflanzen zurückgeschnitten. Damit habe man bezwecken wollen, dass aufgrund der Einsehbarkeit weniger Treffen dort stattfinden.
Die Bänke seien hingegen von den Stadtwerken abgebaut worden, da sie saniert werden mussten. Die Sanierung dauere noch an, teilen die Stadtwerke mit. Die Arbeiten seien aufwändig, da die Bänke stark beschädigt seien. Zum Teil müsse das Holz erneuert werden.
Kontrollen in Leer durch Polizei und Ordnungsamt
Das Schild, das auf das Alkoholverbot hinweist, stehe zwar im Eingangsbereich zum Friedhof, beziehe sich aber auf die davor liegenden Grünanlagen. „Durch den verstärkten Einsatz der Polizei Leer und der Stadtstreife konnte die Situation beruhigt werden“, betont Behrendt. Die Personen seien bei einem Fehlverhalten des Platzes verwiesen worden. Der Stadtsprecher macht deutlich, dass dass Konsumieren von Alkohol im Bereich der gesamten Grünanlage untersagt sei. Das werde auch durch das Ordnungsamt kontrolliert.
Und wie sieht es im übrigen Stadtgebiet aus? Grundsätzlich werde es in der Innenstadt immer Aufenthaltsorte von Obdachlosen beziehungsweise Personen aus dem Alkohol- und Drogenmilieu geben, teilt Behrendt mit. „Es bleibt ein gesellschaftliches Problem, dass sich dieser Personenkreis irgendwo im Innenstadtbereich aufhalten wird, sich entsprechende Örtlichkeiten zum Treffen sucht und sich dadurch dann wiederum andere Personenkreise möglicherweise belästigt fühlen.“ Die Behörden würden die Situation im Blick behalten, allerdings könne eine dauerhafte Präsenz nicht geleistet werden. „An den ,Brennpunkten‘ halten sich vorwiegend Personen aus der Alkohol- und Drogenszene auf“, so Behrendt. Aufenthaltsorte seien beispielsweise die Grünanlagen im Bereich Stephanring, der Bahnhofsbereich und die Grünanlage Westerende.
Unterstützung beim DRK und Ambulanter Wohnungslosenhilfe
Hilfsangebote für Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und hilfebedürftige Personen gibt es unter anderem beim „Haus Deichstraße“ des Deutschen Roten Kreuzes sowie bei der Ambulanten Wohnungslosenhilfe der reformierten Kirche. Letztere betreut mehr als 30 Menschen, die obdachlos sind. Einen Großteil habe man in normalen Wohnungen untergebracht, hatte Leiter Wilfried Gastmann im Juli dieser Zeitung gesagt.
Im vergangenen Jahr habe die ambulante Wohnungslosenhilfe 57 Klienten gehabt, hatte Gastmann gesagt. „So viele hatten wir noch nie.“ Zwei fest angestellte Sozialarbeiter, eine Jahrespraktikantin und eine Bürokraft würden sich um die Menschen kümmern. Es gebe einen steigenden Prozentsatz an Menschen, die alleine nicht klarkommen.
Viele junge Leute bräuchten jetzt auch Hilfe in Leer
Es seien jetzt auch viele junge Leute, sagte Gastmann. Früher seien eher Menschen über 40 und 50 Jahren zur Wohnungslosenhilfe gekommen. Viele psychisch erkrankte Menschen bräuchten zudem Hilfe. Auch unbegleitete Flüchtlinge, die zunächst in Jugendeinrichtungen untergebracht waren und wegen ihres Alters jetzt dort raus müssen, kämen vorbei.
Die Stadt Leer erklärt, dass für die Themen, die die Situation in der Grünanlage betreffen, grundsätzlich auch das DRK und die Ambulante Wohnungslosenhilfe zuständig seien. „Wir haben deshalb den Landkreis Leer dazu angeschrieben und um Unterstützung gebeten“, erklärt Stadtsprecher Behrendt. „Unter anderem haben wir darum gebeten, die Personalstärke in dem entsprechenden Betreuungsbereich zu erhöhen.“
Das bestätigt die Kreisverwaltung. Wie deren Sprecher Jens Gerdes aber mitteilt, ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Stadt selbst ordnungsrechtlich zuständig. „So ist diese in ihrem Bereich Gefahrenabwehrbehörde und hat die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“, schreibt der Sprecher.
Der Landkreis Leer sei hingegen sozialrechtlich für die sogenannte „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ zuständig. Dies seien personenzentrierte Leistungen, die sich wiederum am individuellen Bedarf der Person orientieren. Für präventive Maßnahmen wie etwa aufsuchende Sozialarbeit liege die Zuständigkeit wiederum bei der Stadt Leer. „Weder die gesetzlichen Vorgaben, noch die konkretisierten Regelungen des Landes lassen hier eine anders lautende Auslegung zu“, betont der Landkreissprecher.