In der Innenstadt  Sollten Radfahrer die Fußgängerzone in Leer sonntags nutzen?

Jonas Bothe
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Von Jonas Bothe
| 01.09.2024 09:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Mit dem Rad durch die Fußgängerzone in Leer: Tagsüber muss man schieben – außer sonntags. Foto: Bothe
Mit dem Rad durch die Fußgängerzone in Leer: Tagsüber muss man schieben – außer sonntags. Foto: Bothe
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Tagsüber dürfen Fahrräder in der Leeraner Fußgängerzone nur geschoben werden. Eine Ausnahme ist der Sonntag. Das kritisiert ein Leser. Er würde sich im Sommer ein Verbot für Radfahrer wünschen.

Leer - Es ist ein sonniger Sonntagnachmittag. Zahlreiche Menschen bummeln durch die Leeraner Fußgängerzone, einige sitzen in Cafés, auch Kinder rennen umher. Doch nicht nur Fußgänger sind unterwegs. Auch Radfahrer nutzen die Mühlenstraße, um von A nach B zu kommen. Das ist legal, schließlich ist die Fußgängerzone werktags abends und nachts sowie sonntags für Fahrräder freigegeben.

Das gefällt aber nicht jedem. Kürzlich meldete sich ein Leser in der Redaktion. Er sei sonntags in der Fußgängerzone gewesen. Als sie in einem Café saßen, hätten die Enkelkinder in der Nähe ein wenig gespielt. Dabei seien sie fast von einem Radfahrer umgefahren worden. „Warum sperrt man in den Sommermonaten die Fußgängerzone nicht auch sonntags für Radfahrer?“, fragt sich der Leser. Schließlich seien bei gutem Wetter zahlreiche Menschen zu Fuß in der Stadt.

Fußgängerzone am Sonntag vom Platzangebot „komfortabel“

„Da ein Großteil der Geschäfte an Sonntagen geschlossen hat, von daher weder Warenauslagen noch Werbeschilder den Raum mindern, ist die Fußgängerzone vom Platzangebot sehr komfortabel an diesem Tag“, teilt Stadtsprecher Patrick Düselder auf Nachfrage mit. Aus diesem Grund hätten sich Politik und Verwaltung dafür entschieden, das Radfahren an Sonntagen ganztägig freizugeben.

Die Situation mit dem Lieferverkehr in der Fußgängerzone in Leer habe sich verbessert, so die Polizei. Foto: Bothe/Archiv
Die Situation mit dem Lieferverkehr in der Fußgängerzone in Leer habe sich verbessert, so die Polizei. Foto: Bothe/Archiv

Der Stadtsprecher verweist darauf, dass Radfahren in der Fußgängerzone nur ausnahmsweise und zu bestimmten Zeiten zugelassen sei. Dies ist in der Mühlenstraße von 19 Uhr bis 10 Uhr am Folgetag sowie ganztägig am Sonntag der Fall. „Gemäß der dann geltenden Regelung darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden“, erklärt der Sprecher. Der Radfahrer müsse dem Fußgänger immer Vorrang gewähren und notfalls absteigen. Düselder betont, dass es in den freigegebenen Zeiten in der Woche und an Sonntagen selten Probleme gebe. „Uns erreichen auch kaum Beschwerden“, sagt der Sprecher.

Bußgeld zwischen 25 und 40 Euro

Regelmäßig in der Fußgängerzone unterwegs sind Beamte der Polizei, wie deren Sprecherin Svenia Temmen betont. Sollten Radfahrer dort verbotenerweise unterwegs sein würden sie angesprochen und es ist ein Verwarngeld fällig. Laut einer Übersicht des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) liegt dieses zwischen 25 und 40 Euro. Dass es hingegen sonntags vermehrt zu Problemen kommt, kann die Sprecherin nicht bestätigen.

Allerdings komme es derzeit häufiger vor, dass Personen mit E-Scooter in der Fußgängerzone unterwegs sind. Diese sind aber in der Fußgängerzone nicht zugelassen, wie Stadtsprecher Edgar Behrendt Anfang des Jahres erläuterte. Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ beziehe sich ausschließlich auf Fahrräder. Für E-Scooter und Roller sei die Straße nicht freigegeben. Sie dürften dort nicht genutzt werden. „Die Einsicht ist dann nicht immer da“, sagt Temmen. „Wenn wir Fahrer in der Fußgängerzone sehen, werden sie angehalten und mit einem Verwarngeld belegt.“ Meist seien dies jüngere Menschen.

Schilder werden falsch gelesen

Es komme aber durch auch vor, dass ältere mit ihren Rädern in die Mühlenstraße fahren, weil sie die Schilder falsch gelesen haben, sagt die Sprecherin. „Sie sehen dann auf den ersten Blick nur, dass es für Radfahrer freigegeben ist, aber nicht, dass darunter noch Einschränkungen sind.“ Das führe häufig zu Diskussionen mit Beamten.

Verbessert habe sich hingegen die Situation mit dem Lieferverkehr, so Temmen. Diese war Anfang des Jahres unter anderem von Geschäftsleuten kritisiert worden. Auch Autofahrer, die im Bereich der Wörde in die Fußgängerzone eingefahren seien, wurden damals angesprochen. „Das haben unsere Kollegen im Auge“, hatte Polizeisprecherin Temmen damals mitgeteilt. Man sei regelmäßig vor Ort. Das gelte auch grundsätzlich für den Innenstadtbereich. „Wir können natürlich nicht überall sein“, hatte sie erklärt.

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