Kiel Integrationsministerin Touré: „Wir müssen Rückführungen in der Praxis stärker vollziehen“
Nach der Messerattacke in Solingen entbrennt überall die Debatte um Zuwanderung und Abschiebepolitik. Schleswig-Holsteins Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne) will die Kommunen in Zukunft stärker bei der Rückführung von Straftätern unterstützen.
Frage: Frau Touré, nach der Messerattacke in Solingen wird in Deutschland über Zuwanderung diskutiert. Die FDP in Schleswig-Holstein wirft der schwarz-grünen Regierung vor, nicht konsequent genug abzuschieben. Stimmt das?
Antwort: Das furchtbare Attentat hat zu Recht viele Menschen schockiert und wütend gemacht. Mich auch. Meine Gedanken sind bei den Betroffenen, Hinterbliebenen sowie allen Helferinnen und Einsatzkräften. Wir müssen die Innere Sicherheit stärken und in der Asylpolitik geltendes Recht besser umsetzen. Dazu gehört auch, Rückführungen in der Praxis stärker zu vollziehen. Hier gibt es weiter Defizite, die wir übrigens auch schon hatten, als die FDP noch an der Regierung beteiligt war. Hier in Schleswig-Holstein haben wir die Möglichkeiten zur freiwilligen Ausreise ausgeweitet. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit deutlich, dass die Menschen das Land auch tatsächlich verlassen und nicht untertauchen.
Frage: Wie sieht es personell bei den zuständigen Ausländerbehörden im Land aus? Die sind laut dem migrationspolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, Bernd Buchholz, völlig unterbesetzt.
Antwort: Die Ausländer- und Zuwanderungsbehörden sind in der Tat aufgrund des Fachkräftemangels häufig personell unterbesetzt, und das Arbeitsaufkommen wird durch fortlaufende Rechtsänderungen nicht weniger. Die Kommunen sind dafür zuständig, dass ausreichend Personal da ist und die internen Prozesse laufen. Daran arbeiten die Kommunen nach unserem Eindruck intensiv und schaffen landesweit Jahr für Jahr neue Stellen. Wir stehen mit ihnen im regelmäßigen Austausch und unterstützen sie unter anderem mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Außerdem steht den Ausländer- und Zuwanderungsbehörden seit Juni 2023 ein digitales System zur Verfügung, mit dem notwendiges Wissen und Informationen für die Aufgabenerledigung schnell und rund um die Uhr zur Verfügung gestellt wird. Wo wir die Kommunen aber in Zukunft stärker unterstützen werden als bisher, ist bei der Abschiebung von besonders schwierigen Rückführungsfällen von Straftätern.
Frage: Wie viele Flüchtlinge befinden sich gerade im Land, die noch abgeschoben werden müssen?
Antwort: Zum 31. Juli waren in Schleswig-Holstein 9.263 Personen ausreisepflichtig. Rund 8.000 Personen davon verfügen aber über eine Duldung. Das heißt, dass es belastbare Gründe gibt dafür, dass die Menschen hierbleiben dürfen, obwohl sie keinen Aufenthaltstitel haben. Eine Duldung kann beispielsweise erteilt werden, wenn die Person schwer krank und nicht reisefähig ist, keine hinreichenden Pass- und Reisedokumente vorliegen oder aufgrund der Sicherheitslage im Herkunftsland ein offizieller Abschiebestopp besteht. Auch wenn mit einer Abschiebung Familien auf unvertretbare Art und Weise getrennt werden würden, ist dies ein Duldungsgrund. Und dann gibt es das große Problem, dass einige Länder innerhalb Europas, aber vor allem auch außerhalb Europas Personen nicht wieder zurücknehmen. Das Problem lässt sich nur auf nationaler Ebene lösen: durch Rücknahmeabkommen.
Frage: Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat sich bereits klar zu Abschiebungen von schwerkriminellen Ausländern in unsichere Länder wie Syrien und Afghanistan positioniert. CDU-Chef Friedrich Merz plädiert sogar für einen Aufnahmestopp für Flüchtlinge aus diesen Ländern. Wie stehen Sie dazu?
Antwort: Wir müssen uns ansehen, wo der Rechtsstaat gut und wo er nicht gut funktioniert. Dort müssen wir nachbessern, um die Sicherheit im Land zu gewährleisten. Dazu gehört nicht nur eine bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden, sondern auch die Anpassung unserer Waffengesetze. In der Asylpolitik brauchen wir keine neuen Gesetze, sondern die bessere Umsetzung geltenden Rechts. Das betrifft zum Beispiel die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und das Rückführungsverbesserungsgesetz.
Antwort: Und zu den Rückführungen: Oft scheitern sie schon an fehlenden Rücknahmeabkommen. Da muss der eigens dafür einberufene Sonderbevollmächtigte des Bundes jetzt endlich mehr liefern.
Frage: Was ist jetzt in Schleswig-Holstein zu tun?
Antwort: Klar ist, dass schwere Straftäter weiter abgeschoben werden müssen. Die Möglichkeiten, sich einer Abschiebung zu widersetzen oder einfach abzutauchen, müssen reduziert werden. In Schleswig-Holstein arbeiten wir deshalb mit den Kommunen an einer Lösung, um Mehrfach- und Intensivtäter besser zurückführen zu können. Das ist meine Haltung zur Rückführungspolitik. Gleichzeitig vertrete ich aus voller Überzeugung, dass Migration sowie die Aufnahme von Menschen, die vor Krieg und Terror fliehen, uns als demokratischer Staat verpflichtet. Das sieht unser Grundgesetz aus historischer Verantwortung sowie viele internationale Übereinkommen vor. Und zu denen stehe ich.