Koblenz  Muslimin will mit Gesichtsschleier Auto fahren: So entscheidet ein Gericht

afp
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Von afp
| 23.08.2024 17:07 Uhr | 0 Kommentare
Vollverschleierung mit sogenanntem Nikab: So darf man sich in Deutschland nicht hinters Steuer setzen. Foto: dpa/BORIS ROESSLER
Vollverschleierung mit sogenanntem Nikab: So darf man sich in Deutschland nicht hinters Steuer setzen. Foto: dpa/BORIS ROESSLER
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Im Straßenverkehr gilt Verhüllungsverbot. Eine Muslimin klagt dagegen, weil sie vollverschleiert Auto fahren will. Wie ein Gericht entscheidet.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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