Gastbeitrag von Gitta Connemann  Bürgergeld – „Unbequeme Wahrheiten“

Gitta Connemann
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Ein Kommentar von Gitta Connemann
| 15.08.2024 12:16 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Gitta Connemann (Hesel) ist CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). Foto: Büro Connemann
Gitta Connemann (Hesel) ist CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). Foto: Büro Connemann
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Gitta Connemann (Hesel) ist CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). Für unsere Redaktion hat sie einen Gastbeitrag zum Bürgergeld geschrieben.

Das Bürgergeld spaltet das Land. Kaum ein Thema wird so heftig diskutiert. Wer öffentlich Änderungen beim Bürgergeld fordert, wird zum Teil massiv angegriffen. Und dennoch bin ich fest davon überzeugt: Wir brauchen einen Neustart. Weg vom Bürgergeld, das sich immer mehr zu einem bedingungslosen Grundeinkommen entwickelt. Wieder hin zu einer Grundsicherung nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“.

Dieses Prinzip ist nicht neu. Es ist nicht unsozial – im Gegenteil. Unser Sozialstaat lebt von der Waage zwischen Solidarität und Eigenverantwortung. Deshalb muss immer wieder austariert werden: Was ist denen zumutbar, die Unterstützung brauchen? Und was denen, die diese finanzieren?

Der Sozialstaat wird von allen getragen, die arbeiten – egal, wie niedrig oder hoch ihr Einkommen ist. Ihre Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer jeden Tag hart für seinen Lebensunterhalt arbeitet und Steuern zahlt, kann erwarten, dass Sozialleistungen an Erwerbsfähige an Bedingungen geknüpft werden. Nur so bleibt die Akzeptanz für den Sozialstaat erhalten. Und damit für unsere Demokratie. Aber sie bröckelt. Zu den unbequemen Wahrheiten gehört:

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen nimmt zu, obwohl Arbeitskräfte gefragt sind: Immer weniger Menschen schaffen den Sprung vom Bürgergeld in den Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit liegt inzwischen bei sechs Prozent – der höchste Stand seit 2015. Auf der anderen Seite müssen Gaststätten ihre Öffnungszeiten reduzieren, Ladentheken sind nur noch eingeschränkt besetzt. Obst und Gemüse können nur noch mit Hilfe von Saisonkräften aus anderen Ländern geerntet werden. Betriebe geben wegen Personalmangels auf.

Jobcenter schlagen Alarm: In einer Umfrage zum Bürgergeld Anfang 2024 gaben 2000 Mitarbeiter von Jobcentern an, dass sich die Anreize zur Aufnahme einer Arbeit verschlechtert hätten. Bürgergeldbezieher seien schlechter erreichbar als früher und weniger motiviert. Nur ein Beispiel: In den Jobcentern in Berlin fallen 50 Prozent der Termine aus, weil die Hilfesuchenden einfach nicht erscheinen.

Die Sanktionsraten liegen bei nur zwei Prozent: Vielen Jobcentern sind die Hände durch fachliche Weisungen gebunden. Die Möglichkeit, Mitarbeit zu fordern oder spürbar zu sanktionieren, gibt es eigentlich nur auf dem Papier. Deshalb kritisiert der Bundesrechnungshof, dass der Grundsatz des Forderns ausgehebelt wird. Und der Landkreistag fordert strengere Regeln für den Bezug von Bürgergeld.

Quote von Zugewanderten, die Bürgergeld beziehen, ist mit mehr als 60 Prozent überdurchschnittlich hoch: Eine große Gruppe bilden ukrainische Kriegsflüchtlinge, deren Beschäftigungsquote allerdings mit gut 20 Prozent weit unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Laut eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags gibt es mit Ausnahme von Belgien in keinem Land Europas so hohe Sozialleistungen wie in Deutschland.

Sozialhaushalt gerät aus den Fugen: 2023 gab die Bundesagentur für Arbeit 42,6 Milliarden Euro für Bürgergeldempfänger aus. Besonders zu Buche schlagen die Kosten der Unterkunft. Ohne Frage: Der Regelsatz von 563 Euro für einen Erwachsenen klingt nach nicht viel. Bei einer vierköpfigen Familie summiert es sich je nach Alter der Kinder auf 1726 bis 1954 Euro – netto. Wer Bürgergeld bezieht, hat zudem einen Anspruch auf Übernahme von Miete, Strom, Heizung, Krankenversicherung, Rundfunkbeitrag etc. Einem Alleinverdienenden zum Beispiel in NRW mit der Steuerklasse 1 bleiben bei einer Fünf-Tage-Woche mit 40 Stunden auf Mindestlohnbasis im Monat aktuell etwa 1375 Euro netto. Davon muss er seine Wohnung und Lebenshaltungskosten selbst tragen. Diese Liste ließe sich verlängern.

Es sind Fakten, kein Fall von Neid. Diese Unwuchten lassen sich nicht ausblenden. Das spaltet die Bevölkerung. Darunter leiden diejenigen, die hilfsbedürftig sind. Ein Großteil der Bürgergeldempfänger braucht Schutz und Hilfe wie zum Beispiel Alleinerziehende, Schwerbehinderte, Berufsrückkehrende, gering Qualifizierte. Aber laut Bundesagentur für Arbeit gibt es eben auch mehr als 200.000 Menschen, auf die dies nicht zutrifft und die dennoch nicht arbeiten.

Wenn unser Land politisch nicht kippen und sozial anständig bleiben will, müssen wir handeln. Unser Konzept für eine „Neue Grundsicherung“ ist kein Plan für einen radikalen Sozialabbau. Es geht um Selbstverständlichkeiten: Wer Sozialleistungen bezieht, muss mitwirken. Menschen, die arbeiten können, sollen dies auch tun – sonst entfallen die Leistungen. Deshalb fordern wir als CDU eine neue Grundsicherung, konkret:

1. Einen Namen, der Klarheit schafft: Grundsicherung steht nur dem zu, der sich nicht selbst durch Arbeit oder eigenes Vermögen helfen kann. Ein bedingungsloses Grundeinkommen lehnen wir ab.

2. Vermitteln, vermitteln, vermitteln: Die Jobcenter müssen wieder stark gemacht werden. Sie müssen wieder mehr in Arbeit vermitteln können. Die Beratungsdichte muss erhöht, die Fallbelastung reduziert werden. Und es muss wieder verbindliche Eingliederungsvereinbarungen geben, die Rechte und Pflichten klar regeln.

3. Sanktionen ermöglichen: Jobcenter müssen wieder sanktionieren können – schnell, einfach, unbürokratisch. Jeder, der arbeiten kann, muss auch einer Arbeit nachgehen. Wer eine zumutbare Arbeit ohne Grund ablehnt, ist offenkundig nicht bedürftig. Jemand, der drei Monate keinen Kontakt mehr zum Jobcenter hat, ist nicht mehr auf Hilfe angewiesen. Die Leistungen sind zu streichen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit offengehalten: „Wer eine existenzsichernde und zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund verweigert, muss mit einem vollständigem Leistungsentzug rechnen.“ Von der Kürzung nicht betroffen sind Kinder und Partner.

4. Solidarität für diejenigen, die wirklich Hilfe benötigen: Es muss wieder eine Vermögensprüfung ab dem ersten Tag eingeführt werden. Wer eigenes Vermögen hat, muss dieses einsetzen. Die aktuelle Karenzzeit von einem Jahr gibt das falsche Signal: Du kannst dir mit der Jobsuche Zeit lassen. Mit jedem Tag, der ohne Arbeit verbracht wird, schwinden die Chancen auf einen Job. Es gibt allerdings ein Schonvermögen – abhängig von der Zahl der Arbeitsjahre. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss mehr haben als Berufsanfänger.

5. Integration durch Arbeit: Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen und nicht arbeiten, sind nicht in Deutschland geboren. Ihnen fehlen Sprachkenntnisse. Oder ihre Berufe werden nicht anerkannt. Zurzeit müssen sie keine einfachen Arbeiten aufnehmen, die vielleicht ihrer Qualifikation nicht entsprechen. Fehlende Deutschkenntnisse dürfen kein Hinderungsgrund für die Arbeitsvermittlung sein.

6. Ein einziges System der Grundsicherung: Zurzeit gibt es ein Nebeneinander von Systemen – Bürgergeld auf der einen Seite, Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderzuschuss auf der anderen Seite. Menschen, die wie zum Beispiel Alleinerziehende Hilfe brauchen, werden damit überfordert und von Pontius zu Pilatus geschickt. Wir brauchen ein einziges System der Grundsicherung.

Unsere Vorstellungen sind weder ein Anschlag auf den Sozialstaat noch brechen wir damit die Verfassung. Wir wollen zurück zum Kern. Sozialleistungen sollen den wirklich Bedürftigen vorbehalten bleiben. Alles andere wird das Solidarsystem gefährden.

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