Grundlos Notruf gewählt Mehr Verurteilte wegen Missbrauchs von Notrufen
Weil es Probleme mit seiner Ex-Freundin gab, hat ein Leeraner Anfang 2024 ganze 13 Mal den Notruf gewählt. Das ist strafbar – in Niedersachsen stieg die Zahl der Verurteilungen wegen solcher Fälle.
Hannover/Leer/Osnabrück - Insgesamt 13 Mal hatte ein Leeraner Anfang Juni 2024 den Notruf gewählt. Aber nicht, weil er einen Unfall hatte, jemand in Gefahr war oder es brannte – sondern wegen Problemen mit seiner Ex-Freundin. Der 44-Jährige bekam deshalb Besuch von der Polizei, ihm wurde erklärt, dass er die Anrufe zu unterlassen habe. Aber er zeigte sich uneinsichtig und beleidigte die Polizisten. Der Mann bekam eine Anzeige wegen Missbrauchs von Notrufen, das Strafmaß hierfür liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe. Zuletzt kam es in Niedersachsen häufiger zu Verurteilungen wegen solcher Fälle.
Böswilliges Alarmieren von Feuerwehr und Polizei oder das Beeinträchtigen von deren Arbeit hat im vergangenen Jahr in Niedersachsen zu 49 Verurteilungen. Das sind 13 mehr als noch ein Jahr zuvor geführt, wie das Justizministerium in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Falsche Notrufe nicht immer aus Boshaftigkeit
Immer wieder wählen Menschen den Notruf ohne triftigen Grund. Nicht immer geschieht das böswillig, wie die Polizeidirektion Osnabrück auf Anfrage mitteilt. In den Leitstellen der Polizeidirektion mit den Standorten Osnabrück und Wittmund gingen tagtäglich Notrufe ein, die sich des Öfteren als falsch oder unsachlich erwiesen, schreibt Kim Junker-Mogalle, Pressesprecherin der Polizeidirektion.
Bei den meisten dieser Notrufe handele es sich jedoch um „unbewusste Taten“. Dabei würden zum Beispiel Telefonnummern erfragt oder um andere Auskunft gebeten, die im Kern aber keinerlei Notlage beinhalteten.
Missbrauch von Notrufen kann sehr teuer werden
Doch manche Anrufer setzen auch bewusst Fehlalarmierungen ab, um Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr grundlos zu einer Person zu schicken, um sie zu belästigen. Der Fachbegriff für diese Belästigungstechnik ist „Swatting“. Solche Anrufe könnten dazu führen, dass Hilfskräfte für echte Einsatze nicht zur Verfügung stünden, so Junker-Mogalle. „Diesen Anrufern kann ein gewisser Grad an Boshaftigkeit unterstellt werden“, schreibt die Pressesprecherin. Deshalb werden solche Anrufe strafrechtlich verfolgt. Das kann teuer werden: Sie müssen alle Kosten für die eingesetzten Einsatzkräfte und Einsatzmittel zahlen, die schnell einen vierstelligen Betrag erreichen.
„Obwohl alle Mitarbeitenden der Leitstellen speziell geschult sind und zudem durch technische Hilfen bei der Notrufannahme unterstützt werden, kann das sofortige Erkennen eines Swatting-Anrufes nicht garantiert werden. Im Zweifel wird vom Vorliegen einer Notlage ausgegangen“, sagt Jens Winkelhake, Leiter des polizeilichen Partners in der Kooperativen Regionalleitstelle Ostfriesland.